Unterweisungen für den Fuhrpark

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Mit der Überlassung eines Firmenfahrzeugs (Pkw, Lkw oder Dienstfahrrad) ergibt sich für den Arbeitgeber die Pflicht zur Durchführung der Fahrerunterweisung nach UVV. Mit der Fahrerunterweisung werden die Fahrer im sicheren Umgang mit dem Arbeitsmittel „Fahrzeug“ unterwiesen.

Neben der allgemeinen Fahrerunterweisung sind weitere Themen, wie die Ladungssicherung oder die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten wichtig.

Mit den LapID Unterweisungen lassen sich individuelle Fahrerunterweisungen erstellen, die den Bedürfnissen Ihres Fuhrparks gerecht werden.

E-Learning-Unterweisung LapID_RGB

Fuhrpark- und Fahrerunterweisungen im Überblick

Modul "Allgemeine Fahrerunterweisung Pkw"
Fuhrpark-Unterweisungen
Modul "Allgemeine Fahrerunterweisung Nutzfahrzeuge bis 3,5t"
Fuhrpark-Unterweisungen
Modul "Allgemeine Fahrerunterweisung Lkw"
Fuhrpark-Unterweisungen
Modul "Ladungssicherung Lkw"
Fuhrpark-Unterweisungen
Modul "Gefahrguttransporte Basis"
Fuhrpark-Unterweisungen
Modul "Gefahrguttransporte ADR"
Fuhrpark-Unterweisungen
Modul "Gabelstapler"
Fuhrpark-Unterweisungen
Modul "Fahrerunterweisung inkl. E-Mobilität"
Fuhrpark-Unterweisungen
Modul "Fahrerunterweisung Dienstfahrrad"
Modul "Fahrerunterweisung Dienstfahrrad"
Modul "Allgemeine Fahrerunterweisung Pkw"
Fuhrpark-Unterweisungen
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Modul "Allgemeine Fahrerunterweisung Nutzfahrzeuge bis 3,5t"
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Modul "Allgemeine Fahrerunterweisung Lkw"
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Modul "Ladungssicherung Lkw"
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Modul "Gefahrguttransporte Basis"
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Modul "Gefahrguttransporte ADR"
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Modul "Gabelstapler"
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Modul "Fahrerunterweisung inkl. E-Mobilität"
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Modul "Fahrerunterweisung Dienstfahrrad"
Modul "Fahrerunterweisung Dienstfahrrad"
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Modul "Allgemeine Fahrerunterweisung Pkw"
Fuhrpark-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Allgemeine Fahrerunterweisung Pkw“ richtet sich an alle Beschäftigten, denen Dienstfahrzeuge für berufliche sowie private Zwecke zur Verfügung gestellt werden und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang damit zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Aufgaben vor Fahrtantritt
  • Ladungssicherung
  • Sicherheitsausrüstung
  • Verhaltensweisen während der Fahrt
  • Verhaltensweisen bei Unfällen und anderen unvorhergesehenen Ereignissen
  • Verantwortlichkeiten und Regelungen im Umgang mit dem Dienstfahrzeug

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch

Dauer des Moduls: zwischen 20 und 40 Minuten

Interessante Links zum LapID Blog:

  1. Die rechtliche Basis der Fahrerunterweisung nach UVV
  2. Anforderungen an Fahrerunterweisung & Konsequenzen bei Nichterfüllung
  3. Fahrerunterweisung bei der Nutzung eines Dienstwagens durch Dritte
  4. UVV-Unterweisung im Fuhrpark: Fahrerunterweisung nach UVV
  5. Fahrerunterweisung oder Fahrzeugeinweisung: Was ist der Unterschied?
  6. Fahrerunterweisung bei dienstlich genutzten Privatfahrzeugen?
Modul "Allgemeine Fahrerunterweisung Nutzfahrzeuge bis 3,5t"
Fuhrpark-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Fahrerunterweisung für Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen“ richtet sich an alle Beschäftigten, denen Nutzfahrzeuge dieser Art zur Verfügung gestellt werden und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang damit zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Fahrzeugprüfung
  • Reifen
  • Flüssigkeiten
  • Bremsen und Lenkung
  • Fahrersitz, Spiegel und Assistenzsysteme
  • Handy, Abstand und Beleuchtung
  • Wetter
  • Unfall und Erste Hilfe

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch

Dauer des Moduls: zwischen 20 und 40 Minuten

Modul "Allgemeine Fahrerunterweisung Lkw"
Fuhrpark-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Allgemeine Fahrerunterweisung Lkw“ richtet sich an alle Beschäftigten, die Lkw bedienen und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang damit zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Eignung zum Führen von LKW
  • Ladungssicherung
  • Pannen, Unfälle und Ordnungswidrigkeiten

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Kroatisch

Dauer des Moduls: zwischen 30 und 40 Minuten

Interessante Links zum LapID Blog:

  1. Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
  2. Lkw-Abbiegeassistenten
  3. Handwerkerregelung bei Lkw und Transportern
  4. Fahrzeit = Arbeitszeit? Welche Faktoren spielen hierfür eine Rolle?
  5. Lenk- und Ruhezeiten für Lkw- und Pkw-Fahrer
  6. Auslesen der Fahrerkarte und Fahrtenschreiber
Modul "Ladungssicherung Lkw"
Fuhrpark-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Ladungssicherung Lkw“ richtet sich an alle Beschäftigten, die berufsbedingt mit dem Sichern von Ladungen zu tun haben und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang darin zu unterweisen sind.

Für Ladungssicherungsverstöße sind folgende Personen verantwortlich: Fahrer/Lenker vom Fahrzeug, Verlader/Anordnungsbefugte sowie Zulassungsbesitzer/Fahrzeughalter.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Gefahrenpotenziale und gesetzliche Regelungen
  • Lastenverteilung im Lkw
  • Zurr- und Hilfsmittel zur Lkw-Ladungssicherung
  • Arten der Ladungssicherung
  • Berechnungen zur Ladungssicherung

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch

Dauer des Moduls: zwischen 20 und 40 Minuten

Interessante Links zum LapID Blog:

  1. Ladungssicherung
  2. Ladungssicherung: Arten der Sicherungsmittel im Überblick
  3. Fahrzeugausstattung zur Ladungssicherung: Verantwortlichkeit des Betriebsinhabers
  4. DEKRA-Crashtest: Ladungssicherung
Modul "Gefahrguttransporte Basis"
Fuhrpark-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Gefahrguttransport Basismodul” richtet sich an alle Beschäftigten, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang darin zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Dokumente und Verantwortlichkeiten
  • Verpackungsvorschriften
  • Sicherheitshinweise

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Polnisch

Dauer des Moduls: zwischen 30 und 40 Minuten

Interessante Links zum LapID Blog:

  1. Umgang mit Gefahrgütern und Gefahrstoffen
Modul "Gefahrguttransporte ADR"
Fuhrpark-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Gefahrguttransport ADR” richtet sich an alle Beschäftigten, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang darin zu unterweisen sind.
Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Dokumentation
  • Kennzeichnung
  • Notfallmaßnahmen

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Polnisch

Dauer des Moduls: zwischen 30 und 40 Minuten

Interessante Links zum LapID Blog:

  1. UVV-Regelungen für Nutzfahrzeuge (ADR)
Modul "Gabelstapler"
Fuhrpark-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Gabelstapler“ richtet sich an alle Beschäftigten, die einen Flurfördermittelschein („Staplerschein“) besitzen und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang mit Flurfördermitteln zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Gabelstapler – ein Allroundtalent
  • Wer darf einen Gabelstapler fahren?
  • Wege für Gabelstapler
  • Verkehrszeichen und Sicherheitsabstände beachten
  • Vorsicht Gabelstapler!
  • Nicht auf die Gabel nehmen!
  • Heben und Stapeln
  • Das Lastschwerpunktdiagramm
  • Sicherer Transport von Lasten
  • Tipps für den sicheren Umgang mit Gabelstaplern

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch und Rumänisch

Dauer des Moduls: zwischen 25 und 40 Minuten

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  1. Fahrerunterweisung für Gabelstapler und Flurförderfahrzeuge
Modul "Fahrerunterweisung inkl. E-Mobilität"
Fuhrpark-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Fahrerunterweisung inkl. E-Mobilität“ richtet sich an alle Beschäftigten, denen Elektro- oder Hybrid-Dienstfahrzeuge für berufliche sowie private Zwecke zur Verfügung gestellt werden und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang damit zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Aufgaben vor Fahrtantritt
  • Ladungssicherung
  • Sicherheitsausrüstung
  • Verhaltensweisen während der Fahrt
  • Verhaltensweisen bei Unfällen und anderen unvorhergesehenen Ereignissen
  • Verantwortlichkeiten und Regelungen im Umgang mit dem Dienstfahrzeug
  • Gefahrenquellen, körperliche Risiken und praktische Sicherheitshinweise im Umgang mit Elektrofahrzeugen

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch

Dauer des Moduls: zwischen 20 und 40 Minuten

Interessante Links zum LapID Blog:

  1. Gefährdungsbeurteilung und Fahrerunterweisung bei E-Mobilität
  2. Gefahren bei Elektroautos: Wie sicher sind E-Fahrzeuge?
Modul "Fahrerunterweisung Dienstfahrrad"
Modul "Fahrerunterweisung Dienstfahrrad"

Beschreibung: Die Unterweisung „Fahrerunterweisung Dienstfahrrad“ richtet sich an alle Beschäftigten, die Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs als Arbeitsmittel nutzen und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang damit zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Das Arbeitsmittel „Fahrrad“
  • Gefahren
  • Schutzausrüstung
  • Sichere Arbeitsweise

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch

Dauer des Moduls: zwischen 30 und 40 Minuten

Interessante Links zum LapID Blog:

  1. Dienstfahrrad statt Dienstwagen: Infos zum Fahrrad im Fuhrpark
  2. Ein Fahrrad über den Arbeitgeber leasen – lohnt sich das?
  3. Promillegrenze Fahrrad: Wann Sie Ihren Führerschein verlieren
  4. Fahrerunterweisung bei Motorradfahrern, (E-)Rollerfahrern & Co.
Extra: Individuelles PDF-Dokument

Beschreibung: Die Fuhrpark-Unterweisungen lassen sich über die Funktion des zusätzlichen PDF-Dokuments um weitere Inhalte erweitern. Hier können beispielsweise Betriebsvereinbarungen oder Betriebsanweisungen, die sich auf die Überlassung von Fahrzeuge beziehen, integriert werden. Betriebsinterne Vereinbarungen, wie zum Beispiel die Parkmöglichkeiten für Poolfahrzeuge können so an die Unterweisung angehangen werden.

So können Sie jede Unterweisung an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Sprachen: individuell
Dauer: individuell

Hier geht es zu weiteren Unterweisungsmodulen aus den Bereichen Arbeitsschutz und Compliance.

Auf einen Blick: Ersteinweisung vs. Fahrerunterweisung

Ersteinweisung

Bei der Ersteinweisung handelt es sich um die Einweisung des Fahrers in das für ihn neue Auto. Die Ersteinweisung findet einmalig bei der Fahrzeugübergabe statt. In der Regel übernimmt dies daher der ausliefernde Autohändler.

Fahrerunterweisung

Die Fahrerunterweisung nach UVV muss im Anschluss daran regelmäßig stattfinden. Solange der Mitarbeiter ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrzeug nutzt, muss er auch regelmäßig unterwiesen werden.

Praxisbeispiele

Icon Verständnisprüfung

Ladungssicherung
für Pkw

Icon Verständnisprüfung

Mangelnde
Ladungssicherung bei
Verkehrskontrolle

Icon Verständnisprüfung

Verkehrsunfall mit
Sachschaden /
Ladungssicherung

Icon Verständnisprüfung

Verkehrsunfall mit
Personenschaden /
Ladungssicherung

Icon Verständnisprüfung

Fehlverhalten eines
Gabelstaplerfahrers und
dessen Vorgesetzten

Ein Mitarbeiter wird bei einem Unfall durch nicht gesicherte Ladung (beispielsweise einen Reisekoffer) verletzt. Eine Unterweisung in die sichere Nutzung des Dienstfahrzeuges und die damit verbundene Ladungssicherung hat er nicht erhalten. Eine mögliche Kausalkette kann in diesem Fall wie folgt aussehen:

Mitarbeiter fällt aus: Der Mitarbeiter ist so stark verletzt, dass dieser für mehrere Wochen ausfällt.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt: Da der Unfall während der Arbeitszeit geschehen ist, kommt die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens für die Wiederherstellung des Mitarbeiters auf (Krankenhaus, Reha, etc.).

Prüfung des Schadensfalls: Während der routinemäßigen Prüfung des Schadensfalls durch die Unfallversicherung kommt heraus, dass der Mitarbeiter für die Nutzung eines Dienstfahrzeuges nicht ordnungsgemäß unterwiesen wurde.

Rückforderung von gezahlten Leistungen: Da das Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat, fordert die gesetzliche Unfallversicherung alle geleiteten Zahlungen für diesen Schadensfall vom Unternehmen zurück.

Bußgeldforderung an Fuhrparkverantwortlichen: Das Unternehmen hat die Verantwortung zur Unterweisung der Mitarbeiter schriftlich an den Fuhrparkverantwortlichen übertragen. Da dieser vorsätzlich keine Unterweisung durchgeführt hat, wird aufgrund des Verstoßes gegen § 22 Abs. 1 Nr. 26 der Betriebssicherheitsverordnung, ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro erhoben.

Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle treten folgende Rechtsfolgen auf, wenn die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nicht erfüllt wurden:

  • Untersagung der Weiterfahrt, bis die Ladung vorschriftsgemäß gesichert wurde
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und drei Punkte in Flensburg

Die Strafen für Delikte in Bezug auf die Ladung können bis zu 5.000 Euro ausmachen.

Wenn bei einem Verkehrsunfall “nur“ ein Sachschaden verursacht wurde, kommt es zu einer Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und drei Punkten in Flensburg.

Nicht zulässig sind Doppelbestrafungen. Wenn der Lenker z. B. auch Verlader ist, wird die Strafe nur einmal verhängt.

Werden Personen durch unzureichende Ladungssicherung verletzt oder gar getötet, ist mit einer Strafanzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen.

Verwaltungsrechtlich gesehen sind Fahrer, Verlader und Zulassungsbesitzer für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich und auch strafbar!

Ein Kraftfahrer stand neben seinem Lkw, um einen Entladevorgang zu überwachen. Der Motor des Lkw musste für den Entladevorgang laufen. Er wurde dabei von einem rückwärts fahrenden Gabelstapler angefahren, dessen Fahrgeräusche er nicht hören konnte. Der Gabelstaplerfahrer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, da er rückwärts fuhr, ohne die ständige Rückschau nach hinten zu halten. Der Arbeitgeber des Gabelstaplerfahrers konnte dem Gericht nicht nachweisen, dass er das sicherheitsgerechte Verhalten des Gabelstaplerfahrers durch unerwartete und unauffällige Kontrollen fortdauernd und planmäßig überwacht hat.

Beide wurden dazu verurteilt, der Berufsgenossenschaft die bisher geleisteten Heilbehandlungskosten und sonstige Entschädigungsleistungen zu erstatten (Landgericht Mönchengladbach, Az.: 6 O 427/99)

Starten Sie jetzt mit Ihren Fuhrpark-Unterweisungen

Die Fahrerunterweisung nach UVV ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei allen Mitarbeitern im Unternehmen durchgeführt werden, die Dienstfahrzeuge nutzen. Dienstfahrzeuge können dabei sowohl Pkw und Lkw sein, aber auch Dienstfahrräder und Gabelstapler, die durch das Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Die Grundlage für die Fahrerunterweisung nach UVV ist die individuell durchgeführte Gefährdungsbeurteilung. Im Rahmen der jährlichen Fahrerunterweisung werden die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen rund um den Dienstwagen behandelt.

Mit den LapID Unterweisungen führen Sie Fahrerunterweisungen bequem per E-Learning durch und kommen Ihren Pflichten nach.

Ihre Vorteile im Überblick

Erweiterung der Unterweisungsinhalte um eigene PDF-Dokumente

Mehrsprachige Module verfügbar

Alle Unterweisungen in einem System

DGUV-zertifizierte Unterweisungsinhalte

 

Starten Sie jetzt mit Ihrem kostenfreien Testpaket und digitalisieren Sie Ihre Pflichten im Unternehmen. 



Die wichtigsten Fragen zur Fahrerunterweisung nach UVV (FAQ)

Der Firmenwagen als Arbeitsmittel: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Fahrzeughalter zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber oder die Person, der er diese Pflicht delegiert hat (z. B. Fuhrparkverantwortlicher, Fachkraft für Arbeitssicherheit), die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) beachten. Diese beginnen bei einer dem Einsatzzweck entsprechenden Ausrüstung des Fahrzeugs (Hilfsmittel zur Ladungssicherung, Freisprecheinrichtung, Fahrerassistenzsysteme,) und reichen bis hin zu regelmäßigen Inspektion des Betriebszustands.

Gefährdungsbeurteilung im Fuhrparkmanagement

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen, müssen diese regelmäßig im sicheren Gebrauch dieser Arbeitsmittel unterweisen. Der Hintergrund hierfür ist, dass ein Dienstfahrzeug ein Betriebsmittel darstellt, welches bei unsachgemäßer Verwendung die Arbeitssicherheit gefährden kann. Die Durchführung der Fahrerunterweisung nach UVV (Unfallverhütungsvorschrift) ist für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend: Vor dem ersten Gebrauch muss eine Unterweisung erfolgen und diese muss mindestens jährlich wiederholt werden (rechtliche Grundlagen der Fahrerunterweisung nach UVV: § 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1, § 35 DGUV Vorschrift 70). Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Missachtung dieser Bestimmungen drohen der Unternehmensführung oder den beauftragten Mitarbeitern im Falle eines Unfalls Bußgelder von bis zu 10.000 Euro sowie ein Regress durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die Fahrerunterweisung kann im Rahmen einer Präsenzveranstaltung oder mittels eines E-Learning-Tools umgesetzt werden.

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen, müssen diese regelmäßig im sicheren Gebrauch dieser Arbeitsmittel unterweisen. Hintergrund ist, dass ein Dienstfahrzeug ein Betriebsmittel darstellt, welches bei unsachgemäßer Verwendung die Arbeitssicherheit gefährden kann. Wir geben einen Überblick, welche rechtlichen Grundlagen hierfür gelten und welche Konsequenzen bei Nichterfüllung drohen.

Beitrag: Die rechtliche Basis der Fahrerunterweisung nach UVV

Die Fahrerunterweisung im Fuhrpark wird in der Praxis häufig recht stiefmütterlich behandelt. Dabei wird übersehen, dass es ganz klare gesetzliche Regelungen zur Fahrerunterweisung und den Folgen einer unterbliebenen Unterweisung gibt, die Fuhrparkmanager kennen sollten.

Beitrag: Anforderungen an Fahrerunterweisung und Konsequenzen bei Nichterfüllung

Eine für den Fuhrpark hierbei besonders relevante Vorschrift ist die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. Diese behandelt alle wesentlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung (UVV) bei der Nutzung von Fahrzeugen. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Informationen, die durch die DGUV veröffentlicht werden und als Richtlinie für die Sicherung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dienen.

DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge

DGUV Grundsatz zur Prüfung von Fahrzeugen

DGUV Regel 114-006

DGUV Information 214-083 – der sicherheitsoptimierte Transporter

Bei der Übergabe eines Firmenfahrzeugs an Mitarbeiter müssen Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Sicherheit eingehalten werden. Hierzu zählen unter anderem die Fahrzeugeinweisung sowie die Fahrerunterweisung. Nachfolgend erläutern wir Ihnen die Unterschiede zwischen Fahrzeugeinweisung und Fahrerunterweisung.

Beitrag: Fahrerunterweisung und Fahrzeugeinweisung: Was ist der Unterschied?

Die Inhalte, die Dienstwagenfahrern während der Fahrerunterweisung nach UVV vermittelt werden müssen, verteilen sich auf ein breites Spektrum. Hauptsächlich geht es um Themen, die vor und während der Fahrt zu beachten sind. Doch auch das Verhalten im Falle eines Unfalls spielt eine besondere Rolle. Grundlage für die Inhalte der Fahrerunterweisung ist die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. Die Inhalte sind vor jeder Unterweisung auf Aktualität zu prüfen und für die zu unterweisenden Mitarbeiter aufzubereiten. Als Schwerpunkte können im Rahmen der Fahrerunterweisung beispielsweise folgende Bereiche unterwiesen werden:

Vor der Fahrt

Vor der Fahrt gibt es einiges zu beachten. So muss unter anderem das Fahrzeug auf seine Betriebssicherheit geprüft werden. Bei einem Poolfahrzeug, das von unterschiedlichen Mitarbeitern genutzt wird, muss beispielsweise der Autositz individuell eingestellt werden.

Lenk- und Fahrzeiten

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird durch das Arbeitszeitgesetz geregelt und ist ein Bestandteil des Fuhrparkmanagements. Bei Fahrten mit dem Dienstwagen ist zudem regelmäßig zu prüfen, welche Zeiten überhaupt als Arbeitszeit gelten. Hierfür spielen bestimmte Faktoren wie Anweisungen des Arbeitgebers eine wichtige Rolle.

Verhalten während der Fahrt

Doch auch während der Fahrt gibt es einige Dinge zu beachten. Kommt es im Fahrtverlauf zu einem Stau, ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht. Wie die Regelungen für die Bildung einer Rettungsgasse lauten und wie man sich sonst während eines Staus verhält, wird ebenfalls im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVV vermittelt. So auch die Nutzung eines Mobiltelefons im Auto. Steht man beispielsweise im Stau, stellt sich auch die Frage, wie mit dem Mobiltelefon umzugehen ist.

Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs

Auch die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs ist ein wichtiger Aspekt der Fahrerunterweisung nach UVV. Zur Standardsicherheitsausstattung eines Fahrzeugs gehören die Warnweste, das Warndreieck und der Erste-Hilfe-Kasten. Alle drei Gegenstände müssen immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Warnwestenpflicht besteht seit dem Jahr 2014 und gilt natürlich auch für Dienstwagen. Die Warnweste ist in allen Gefahrensituationen außerhalb des Fahrzeuges zu tragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Warnweste bereits im Fahrzeug angezogen werden muss, um Sicherheitsrisiken durch vorbeifahrenden Verkehr zu minimieren. Zur Absicherung eines Unfalls sind Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten ebenfalls notwendig. Mithilfe der Fahrerunterweisung nach UVV soll dem Dienstwagenfahrer vermittelt werden, wann und wo das Warndreieck aufzustellen ist und wie Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort eingeleitet werden.

Ladungssicherung

Sind Dienstwagenfahrer mit Gepäck oder einer anderen Ladung unterwegs, muss auf die Sicherung dieser Gegenstände geachtet werden. Hierfür gibt es besondere Vorschriften und Regelungen. Zur Ladungssicherung werden beispielsweise verschiedene Sicherungselemente wie Zurrriemen, Netze und Sicherungsstangen verwendet. Sind diese nicht ordnungsgemäß im Fahrzeug angebracht, kann die Ladung verrutschen und etwa in scharfen Kurven oder bei Gefahrenbremsungen das Verhalten des Fahrzeugs so beeinflussen, dass es zu einem Unfall kommt. Für Lkw gelten gesonderte Regelungen zur Ladungssicherung.

Regeln des Straßenverkehrsgesetzes

Die wichtigsten Verkehrsregeln lernt man bereits in der Fahrschule. Doch nicht jeder kann sich nach Jahren noch an alle Regelungen im Detail erinnern. Im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVV werden die wichtigsten Verkehrsregeln erneut durchgearbeitet. Hierzu zählen auch das Verhalten auf Parkplätzen oder die Bestimmungen zu Park- und Halteverboten. Weitere Themen aus Fahrschulzeiten sind die Berechnung des Anhaltewegs, der sich aus Reaktions- und Bremsweg zusammensetzt, sowie die Regelungen zum richtigen Sicherheitsabstand.

Verhalten bei Unfällen

Schnell ist es passiert und ein Dienstwagenfahrer berührt beim Ausparken ein anderes Fahrzeug oder es kommt sogar noch schlimmer: Auf der Landstraße steht plötzlich ein Reh auf der Fahrbahn, Ausweichen ist jedoch unmöglich. Diese und weitere Unfall- und Pannensituationen werden ebenfalls bei der Fahrerunterweisung nach UVV thematisiert.

Fahrverhalten bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen

Verschiedene Witterungsverhältnisse können die Fahrt erschweren. Insbesondere im Herbst und Winter muss der Dienstwagenfahrer mit Gefahren durch Witterungsverhältnisse rechnen: Dazu zählen Schnee, Eis und Glätte, aber auch Nebel, Regen und Wildwechsel.

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