Die Inhalte, die Dienstwagenfahrern während der Fahrerunterweisung nach UVV vermittelt werden müssen, verteilen sich auf ein breites Spektrum. Hauptsächlich geht es um Themen, die vor und während der Fahrt zu beachten sind. Doch auch das Verhalten im Falle eines Unfalls spielt eine besondere Rolle. Grundlage für die Inhalte der Fahrerunterweisung ist die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. Die Inhalte sind vor jeder Unterweisung auf Aktualität zu prüfen und für die zu unterweisenden Mitarbeiter aufzubereiten. Als Schwerpunkte können im Rahmen der Fahrerunterweisung beispielsweise folgende Bereiche unterwiesen werden:
Vor der Fahrt
Vor der Fahrt gibt es einiges zu beachten. So muss unter anderem das Fahrzeug auf seine Betriebssicherheit geprüft werden. Bei einem Poolfahrzeug, das von unterschiedlichen Mitarbeitern genutzt wird, muss beispielsweise der Autositz individuell eingestellt werden.
Lenk- und Fahrzeiten
Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird durch das Arbeitszeitgesetz geregelt und ist ein Bestandteil des Fuhrparkmanagements. Bei Fahrten mit dem Dienstwagen ist zudem regelmäßig zu prüfen, welche Zeiten überhaupt als Arbeitszeit gelten. Hierfür spielen bestimmte Faktoren wie Anweisungen des Arbeitgebers eine wichtige Rolle.
Verhalten während der Fahrt
Doch auch während der Fahrt gibt es einige Dinge zu beachten. Kommt es im Fahrtverlauf zu einem Stau, ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht. Wie die Regelungen für die Bildung einer Rettungsgasse lauten und wie man sich sonst während eines Staus verhält, wird ebenfalls im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVV vermittelt. So auch die Nutzung eines Mobiltelefons im Auto. Steht man beispielsweise im Stau, stellt sich auch die Frage, wie mit dem Mobiltelefon umzugehen ist.
Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
Auch die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs ist ein wichtiger Aspekt der Fahrerunterweisung nach UVV. Zur Standardsicherheitsausstattung eines Fahrzeugs gehören die Warnweste, das Warndreieck und der Erste-Hilfe-Kasten. Alle drei Gegenstände müssen immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Warnwestenpflicht besteht seit dem Jahr 2014 und gilt natürlich auch für Dienstwagen. Die Warnweste ist in allen Gefahrensituationen außerhalb des Fahrzeuges zu tragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Warnweste bereits im Fahrzeug angezogen werden muss, um Sicherheitsrisiken durch vorbeifahrenden Verkehr zu minimieren. Zur Absicherung eines Unfalls sind Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten ebenfalls notwendig. Mithilfe der Fahrerunterweisung nach UVV soll dem Dienstwagenfahrer vermittelt werden, wann und wo das Warndreieck aufzustellen ist und wie Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort eingeleitet werden.
Ladungssicherung
Sind Dienstwagenfahrer mit Gepäck oder einer anderen Ladung unterwegs, muss auf die Sicherung dieser Gegenstände geachtet werden. Hierfür gibt es besondere Vorschriften und Regelungen. Zur Ladungssicherung werden beispielsweise verschiedene Sicherungselemente wie Zurrriemen, Netze und Sicherungsstangen verwendet. Sind diese nicht ordnungsgemäß im Fahrzeug angebracht, kann die Ladung verrutschen und etwa in scharfen Kurven oder bei Gefahrenbremsungen das Verhalten des Fahrzeugs so beeinflussen, dass es zu einem Unfall kommt. Für Lkw gelten gesonderte Regelungen zur Ladungssicherung.
Regeln des Straßenverkehrsgesetzes
Die wichtigsten Verkehrsregeln lernt man bereits in der Fahrschule. Doch nicht jeder kann sich nach Jahren noch an alle Regelungen im Detail erinnern. Im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVV werden die wichtigsten Verkehrsregeln erneut durchgearbeitet. Hierzu zählen auch das Verhalten auf Parkplätzen oder die Bestimmungen zu Park- und Halteverboten. Weitere Themen aus Fahrschulzeiten sind die Berechnung des Anhaltewegs, der sich aus Reaktions- und Bremsweg zusammensetzt, sowie die Regelungen zum richtigen Sicherheitsabstand.
Verhalten bei Unfällen
Schnell ist es passiert und ein Dienstwagenfahrer berührt beim Ausparken ein anderes Fahrzeug oder es kommt sogar noch schlimmer: Auf der Landstraße steht plötzlich ein Reh auf der Fahrbahn, Ausweichen ist jedoch unmöglich. Diese und weitere Unfall- und Pannensituationen werden ebenfalls bei der Fahrerunterweisung nach UVV thematisiert.
Fahrverhalten bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen
Verschiedene Witterungsverhältnisse können die Fahrt erschweren. Insbesondere im Herbst und Winter muss der Dienstwagenfahrer mit Gefahren durch Witterungsverhältnisse rechnen: Dazu zählen Schnee, Eis und Glätte, aber auch Nebel, Regen und Wildwechsel.