Wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz unterweist, möchte er diese nicht „belehren“ oder „zurechtweisen“. Vielmehr trägt der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und ist in diesem Rahmen zur Durchführung von (Sicherheits-)Unterweisungen gesetzlich verpflichtet. Das ergibt sich insbesondere aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht (Arbeitsschutzgesetz) und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (Unfallverhütungsvorschriften). Aber die Motivation zur Durchführung von Unterweisungen sollte nicht gesetzlicher Natur sein. Regelmäßige Unterweisungen qualifizieren die Mitarbeiter für den Arbeitsalltag, sorgen für den Schutz der Gesundheit und bewahren vor (Arbeits-)Unfällen. Vermitteln Sie Ihren Mitarbeitern die Wichtigkeit der Unterweisung unabhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorschriften.
Unterweisungen zur Arbeitssicherheit
Als Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
Ein Mittel hierfür sind Unterweisungen. Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Beschäftigten unterweisen, und zwar so, dass sie Gesundheitsgefährdungen als solche erkennen und darauf sachgerecht reagieren können. Damit diese Unterweisungen durchgeführt werden können, muss die Arbeitssituation im Betrieb durch die Gefährdungsbeurteilung erfasst werden.
Mit den LapID Unterweisungen lassen sich individuelle Arbeitsplatzunterweisungen erstellen, die den Bedürfnissen Ihres Unternehmens gerecht werden.

Auf einen Blick: Ersteinweisung und Folgeunterweisung
Erstunterweisung
Die Erstunterweisung ist das Fundament für alle weiteren Unterweisungen und informiert über die Grundregeln im Arbeitsschutz. In der Erstunterweisung müssen betriebliche Besonderheiten stärker berücksichtigt und vermittelt werden. Die Erstunterweisung muss bei Einstellung eines Mitarbeiters, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erfolgen (§ 12 ArbSchG).
Folgeunterweisung
Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Beschäftigten über Sicherheit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 ArbSchG). „Ausreichend und angemessen“ wird in den Vorschriften der DGUV genauer definiert. Hier heißt es: „Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen“. Wer sich nicht daran hält, dem drohen bei Kontrollen Bußgelder und im Schadensfall die Zahlungsverweigerung der DGUV.
Arbeitsschutz-Unterweisungsmodule im Überblick
Hier geht es zu weiteren Unterweisungsmodulen aus den Bereichen Fuhrparkmanagement und Compliance.
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Die Grundlage für die Arbeitsschutz-Unterweisungen sind individuell durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen. So ergeben sich beispielsweise für einen Büroarbeitsplatz andere Anforderungen wie für einen Homeoffice-Arbeitsplatz und umgekehrt. Aber auch allgemeinere Themen, wie Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandschutz sind im Unternehmen relevant und müssen regelmäßig unterwiesen werden.
Im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Arbeitsschutz-Unterweisungen werden die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen rund um den Arbeitsplatz des Mitarbeiters behandelt. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nach, drohen Strafen wie Bußgelder oder Einschränkungen beim Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Individuelle Unterweisungen, angepasst auf Ihren Bedarf
- Erweiterung der Unterweisungsinhalte um eigene PDF-Dokumente
- Mehrsprachige Module verfügbar
- Alle Unterweisungen in einem System
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Die wichtigsten Fragen zu Arbeitsschutz-Unterweisungen (FAQ)

Die Beurteilung der im Unternehmen existenten Gefahren ist Grundlage dafür, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen beziehungsweise welche Inhalte die Unterweisung haben muss. Übrigens: Die Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, die Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers zu beachten, also unter anderem die Arbeitsmittel richtig zu verwenden.
Was in die Gefährdungsbeurteilung mit einfließt, ist branchenabhängig – grundlegend gelten staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Es gibt also nicht „die eine“ Gefährdungsbeurteilung, sondern neben der Berücksichtigung branchenspezifischer Gefahren auch eine situationsabhängige Beurteilung. So sind die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsumgebung sowie die beteiligten Personen zu berücksichtigen und entsprechend in die Unterweisung miteinzubeziehen. Ziel ist es festzustellen, welche gesundheitlichen Gefahren im Arbeitsprozess bestehen, welcher Schaden zu erwarten ist und wie dieser verhindert werden kann.
Das Arbeitsschutzgesetz nimmt Mitarbeiter ebenfalls in die Pflicht. Der Arbeitgeber kann die Mitarbeiter aber auch zusätzlich motivieren, sich sicherheitsgerecht zu verhalten, indem er ihnen die Wichtigkeit dieser Thematik greifbar macht. Regelmäßige Erinnerungen und eine aktive Wissensvermittlung sowie Feedback sind daher sehr sinnvoll. Wir zeigen am Beispiel der IT-Sicherheit auf, wie man diesbezüglich vorgehen könnte.
Als Sicherheitsbeauftragter in einem Unternehmen oder einer Organisation ist man bezüglich des Arbeitsschutzes unterstützend tätig, was die Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen betrifft. Es handelt sich um ein Ehrenamt, für welches man sich freiwillig zur Verfügung stellt und welchem man zusätzlich zu den hauptberuflichen Aufgaben und Pflichten nachkommt. In unserem Beitrag betrachten wir unter anderem die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten genauer:
Der Sicherheitsbeauftragte: Bedeutung für das Fuhrparkmanagement
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