Arbeitsschutz-Unterweisungen für das Unternehmen

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Als Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Ein Mittel hierfür sind Unterweisungen. Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Beschäftigten unterweisen, und zwar so, dass sie Gesundheitsgefährdungen als solche erkennen und darauf sachgerecht reagieren können. Damit diese Unterweisungen durchgeführt werden können, muss die Arbeitssituation im Betrieb durch die Gefährdungsbeurteilung erfasst werden.

Mit den LapID Unterweisungen lassen sich individuelle Arbeitsplatzunterweisungen erstellen, die den Bedürfnissen Ihres Unternehmens gerecht werden.

E-Learning-Unterweisung LapID_RGB

Arbeitsschutz-Unterweisungen im Überblick

Grundregeln Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
Modul "Brandschutz"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
Modul "Erste Hilfe"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
Modul "Homeoffice / mobiles Arbeiten"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
Modul "Heben und Tragen"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
Modul "Corona-Schutz im Betrieb"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
Modul "Bildschirmarbeit"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
Modul "Gesunder Rücken"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
Grundregeln Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
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Modul "Brandschutz"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
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Modul "Erste Hilfe"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
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Modul "Homeoffice / mobiles Arbeiten"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
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Modul "Heben und Tragen"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
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Modul "Corona-Schutz im Betrieb"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
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Modul "Bildschirmarbeit"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
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Modul "Gesunder Rücken"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen
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Grundregeln Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheits-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Grundregeln Arbeitssicherheit” richtet sich an alle Beschäftigten die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Beschäftigungsbeschränkungen
  • Verhaltensregeln für sicheres und gesundes Arbeiten
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Gefahrstoffe
  • Sicherheitskennzeichnung
  • Brandschutz
  • Verhalten in Notfällen
  • Erste Hilfe

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch

Dauer des Moduls: 20 Minuten

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  1. Unterweisungen für den Arbeitsschutz
Modul "Brandschutz"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Brandschutz“ richtet sich an alle Beschäftigten, die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch

Dauer des Moduls: 20 Minuten

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  1. Unterweisung für den betrieblichen Brandschutz
Modul "Erste Hilfe"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Erste Hilfe“ richtet sich an alle Beschäftigten, die ihr Erste-Hilfe-Wissen nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung vertiefen sollen.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Wer muss Erste Hilfe leisten
  • Pflichten und Verantwortungen
  • Wer macht was bei einem Unfall oder im Notfall
  • Rettungskette, Notruf und Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Herzdruckmassage und Beatmung
  • AED-Einsatz
  • Stabile Seitenlage
  • Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Betriebsverbandskasten
  • Verbandbuch

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch und Tschechisch

Dauer des Moduls: 20 Minuten

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  1. Erste-Hilfe-Unterweisung im Betrieb
Modul "Homeoffice / mobiles Arbeiten"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Homeoffice / Mobiles Arbeiten“ richtet sich an alle Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie psychische Belastungen sensibilisiert werden sollen.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Neue Arbeitsformen
  • Was ist ein Telearbeitsplatz?
  • Telearbeitsplatz – Beispiele
  • Arbeitsorganisation
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Mobiles Arbeiten
  • Gerätenutzung für mobiles Arbeiten
  • Arbeitsbedingungen für das mobile Arbeiten
  • Arbeitsschutz / geregelte Arbeitszeiten

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch

Dauer des Moduls:20 Minuten

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  1. Unterweisungen: Mobiles Arbeiten & Homeoffice
Modul "Heben und Tragen"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Heben und Tragen“ richtet sich an alle Beschäftigten, die in ihrem Arbeitsalltag durch das Heben und Tragen von Lasten Belastungen des Muskel-Skelett-Systems ausgesetzt sind und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung in ergonomischen Hebe- und Tragetechniken zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Aufbau der Wirbelsäule
  • Funktion der Bandscheiben
  • Druckkräfte auf den Rücken
  • Maximale Belastungen
  • Heben und Tragen
  • Ziehen und Schieben
  • Ausgleich für den Rücken

Verfügbare Sprachen: Deutsch

Dauer des Moduls:20 Minuten

Modul "Corona-Schutz im Betrieb"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Corona-Schutz im Betrieb“ richtet sich an alle Unternehmen und Mitarbeitende, die im Büro arbeiten und die im Hinblick auf die dort geltenden Betriebshygienemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterwiesen werden müssen.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Coronavirus und seine Übertragungswege
  • Symptome und Krankheitsverlauf
  • Arbeitgeberpflichten
  • wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln
  • Verhaltensregeln im Verdachtsfall einer Erkrankung

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch

Dauer des Moduls: 20 Minuten

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  1. Dienstwagennutzung und Versteuerung während der Pandemie
  2. Terminmanagement im Unternehmen & Fuhrpark während Corona
  3. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Fuhrparkmanagement
  4. Medizinische Maskenpflicht: Anpassung der Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark?
  5. Fahrzeugreinigung: Hygienetipps für Dienstfahrzeuge
  6. Coronaschutz im Betrieb: LapID unterstützt mit Online-Unterweisung
  7. Führerscheinkontrollen in der Corona-Krise
Modul "Bildschirmarbeit"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Bildschirmarbeit“ richtet sich an alle Beschäftigten, die an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten und die nach § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 § 4 auf Basis der unternehmensspezifischen Gefährdungsbeurteilung im sicheren Umgang damit zu unterweisen sind.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Körperliche Beschwerden aufgrund von Bildschirmarbeit
  • Der Arbeitsplatz / Arbeitstisch / Bürostuhl
  • Das Zusammenspiel von Tisch und Stuhl
  • Bildschirm, Tastatur, Maus
  • Geräteanordnung
  • Die Beleuchtung
  • Dynamisches Sitzen, Stehen und Gehen
  • Entspannung für müde Augen
  • Dehnung der Nacken- und Rückenmuskulatur
  • Lockerung und Dehnung des Rückens
  • Mobilisierung des Rückens

Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch

Dauer des Moduls: 20 Minuten

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  1. Unterweisungen: Mobiles Arbeiten & Homeoffice
Modul "Gesunder Rücken"
Arbeitssicherheits-Unterweisungen

Beschreibung: Die Unterweisung „Gesunder Rücken“ richtet sich an alle Beschäftigten, bei denen körperliche Belastungen im beruflichen oder privaten Bereich auftreten.

Im Rahmen der Unterweisung werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Unser Rücken
  • Funktion der Bandscheiben
  • Richtig liegen
  • Richtig sitzen am Büroarbeitsplatz
  • Dynamisches Sitzen
  • Richtig sitzen im Auto
  • Richtig stehen, richtig gehen, richtig heben
  • Richtiges Tragen von Lasten
  • Richtig ziehen und schieben
  • Maximale Belastung
  • Überrunden für den Rücken

Verfügbare Sprachen: Deutsch

Dauer des Moduls: 20 Minuten

Extra: Individuelles PDF-Dokument

Beschreibung: Ergänzen Sie die Module zur Arbeitssicherheit um weitere betriebsinterne Unterweisungsinhalte. Über die Funktion des zusätzlichen PDF-Dokuments können Sie beispielsweise eine Liste der Ersthelfer oder die individuelle Position von Feuerlöschern in der Unterweisung ergänzen. Des Weiteren können Kontaktdaten zum arbeitsmedizinischen Dienst oder zum Betriebsarzt in die Unterweisung integriert werden.

So können Sie jede Unterweisung an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Sprachen: individuell
Dauer: individuell

Hier geht es zu weiteren Unterweisungsmodulen aus den Bereichen Fuhrparkmanagement und Compliance.

Auf einen Blick: Ersteinweisung und Folgeunterweisung

Erstunterweisung

Die Erstunterweisung ist das Fundament für alle weiteren Unterweisungen und informiert über die Grundregeln im Arbeitsschutz. In der Erstunterweisung müssen betriebliche Besonderheiten  stärker berücksichtigt und vermittelt werden. Die Erstunterweisung muss bei Einstellung eines Mitarbeiters, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erfolgen (§ 12 ArbSchG).

Folgeunterweisung

Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Beschäftigten über Sicherheit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 ArbSchG). „Ausreichend und angemessen“ wird in den Vorschriften der DGUV  genauer definiert. Hier heißt es: „Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen“. Wer sich nicht daran hält, dem drohen bei Kontrollen Bußgelder und im Schadensfall die Zahlungsverweigerung der DGUV.

Starten Sie jetzt mit Ihren Arbeitsschutz-Unterweisungen

Die Grundlage für die Arbeitsschutz-Unterweisungen sind individuell durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen. So ergeben sich beispielsweise für einen Büroarbeitsplatz andere Anforderungen wie für einen Homeoffice-Arbeitsplatz und umgekehrt. Aber auch allgemeinere Themen, wie Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandschutz sind im Unternehmen relevant und müssen regelmäßig unterwiesen werden.

Mit den LapID Unterweisungen führen Sie Arbeitsschutz-Unterweisungen bequem per E-Learning durch und kommen Ihren Pflichten nach.

Ihre Vorteile im Überblick

Erweiterung der Unterweisungsinhalte um eigene PDF-Dokumente

Mehrsprachige Module verfügbar

Alle Unterweisungen in einem System

DGUV-zertifizierte Unterweisungsinhalte

 

Starten Sie jetzt mit Ihrem kostenfreien Testpaket und digitalisieren Sie Ihre Pflichten im Unternehmen. 



Die wichtigsten Fragen zu Arbeitsschutz-Unterweisungen (FAQ)

Wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz unterweist, möchte er diese nicht „belehren“ oder „zurechtweisen“. Vielmehr trägt der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und ist in diesem Rahmen zur Durchführung von (Sicherheits-)Unterweisungen gesetzlich verpflichtet. Das ergibt sich insbesondere aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht (Arbeitsschutzgesetz) und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (Unfallverhütungsvorschriften). Aber die Motivation zur Durchführung von Unterweisungen sollte nicht gesetzlicher Natur sein. Regelmäßige Unterweisungen qualifizieren die Mitarbeiter für den Arbeitsalltag, sorgen für den Schutz der Gesundheit und bewahren vor (Arbeits-)Unfällen. Vermitteln Sie Ihren Mitarbeitern die Wichtigkeit der Unterweisung unabhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorschriften.

Unterweisungen für den Arbeitsschutz

Die Beurteilung der im Unternehmen existenten Gefahren ist Grundlage dafür, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen beziehungsweise welche Inhalte die Unterweisung haben muss. Übrigens: Die Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, die Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers zu beachten, also unter anderem die Arbeitsmittel richtig zu verwenden.

Was in die Gefährdungsbeurteilung mit einfließt, ist branchenabhängig – grundlegend gelten staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Es gibt also nicht „die eine“ Gefährdungsbeurteilung, sondern neben der Berücksichtigung branchenspezifischer Gefahren auch eine situationsabhängige Beurteilung. So sind die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsumgebung sowie die beteiligten Personen zu berücksichtigen und entsprechend in die Unterweisung miteinzubeziehen. Ziel ist es festzustellen, welche gesundheitlichen Gefahren im Arbeitsprozess bestehen, welcher Schaden zu erwarten ist und wie dieser verhindert werden kann.

Rechtliche Grundlage von Unterweisungen für Mitarbeiter

Das Arbeitsschutzgesetz nimmt Mitarbeiter ebenfalls in die Pflicht. Der Arbeitgeber kann die Mitarbeiter aber auch zusätzlich motivieren, sich sicherheitsgerecht zu verhalten, indem er ihnen die Wichtigkeit dieser Thematik greifbar macht. Regelmäßige Erinnerungen und eine aktive Wissensvermittlung sowie Feedback sind daher sehr sinnvoll. Wir zeigen am Beispiel der IT-Sicherheit auf, wie man diesbezüglich vorgehen könnte.

Sicherheitsgerechtes Verhalten im Unternehmen vermitteln

Als Sicherheitsbeauftragter in einem Unternehmen oder einer Organisation ist man bezüglich des Arbeitsschutzes unterstützend tätig, was die Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen betrifft. Es handelt sich um ein Ehrenamt, für welches man sich freiwillig zur Verfügung stellt und welchem man zusätzlich zu den hauptberuflichen Aufgaben und Pflichten nachkommt. In unserem Beitrag betrachten wir unter anderem die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten genauer:

Der Sicherheitsbeauftragte: Bedeutung für das Fuhrparkmanagement

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