Wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz unterweist, möchte er diese nicht „belehren“ oder „zurechtweisen“. Vielmehr trägt der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und ist in diesem Rahmen zur Durchführung von (Sicherheits-)Unterweisungen gesetzlich verpflichtet. Das ergibt sich insbesondere aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht (Arbeitsschutzgesetz) und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (Unfallverhütungsvorschriften). Aber die Motivation zur Durchführung von Unterweisungen sollte nicht gesetzlicher Natur sein. Regelmäßige Unterweisungen qualifizieren die Mitarbeiter für den Arbeitsalltag, sorgen für den Schutz der Gesundheit und bewahren vor (Arbeits-)Unfällen. Vermitteln Sie Ihren Mitarbeitern die Wichtigkeit der Unterweisung unabhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorschriften.
Arbeitsschutz-Unterweisungen für das Unternehmen
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Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu ergreifen. Ein Mittel hierfür sind Unterweisungen.
Mit den LapID Unterweisungen lassen sich individuelle Unterweisungen zum Arbeitsschutz umsetzen, die den Bedürfnissen Ihres Unternehmens gerecht werden.
Arbeitsschutz-Unterweisungen von LapID im Überblick
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Die Grundlage für Arbeitsschutz-Unterweisungen sind individuell durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen. Je nach Gefährdungslage müssen daher unterschiedliche Unterweisungen für die Mitarbeiter im Unternehmen angeboten und durchgeführt werden.
Mit den LapID Unterweisungen führen Sie Arbeitsschutz-Unterweisungen bequem per E-Learning durch und kommen Ihren Pflichten nach.
Ihre Vorteile im Überblick
Erweiterung der Unterweisungsinhalte um eigene PDF-Dokumente
Mehrsprachige Module verfügbar
Alle Unterweisungen in einem System
DGUV-konforme Unterweisungsinhalte
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Die wichtigsten Fragen zu Arbeitsschutz-Unterweisungen (FAQ)
Die Beurteilung der im Unternehmen existenten Gefahren ist Grundlage dafür, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen beziehungsweise welche Inhalte die Unterweisung haben muss. Übrigens: Die Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, die Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers zu beachten, also unter anderem die Arbeitsmittel richtig zu verwenden.
Was in die Gefährdungsbeurteilung mit einfließt, ist branchenabhängig – grundlegend gelten staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Es gibt also nicht „die eine“ Gefährdungsbeurteilung, sondern neben der Berücksichtigung branchenspezifischer Gefahren auch eine situationsabhängige Beurteilung. So sind die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsumgebung sowie die beteiligten Personen zu berücksichtigen und entsprechend in die Unterweisung miteinzubeziehen. Ziel ist es festzustellen, welche gesundheitlichen Gefahren im Arbeitsprozess bestehen, welcher Schaden zu erwarten ist und wie dieser verhindert werden kann.
Das Arbeitsschutzgesetz nimmt Mitarbeiter ebenfalls in die Pflicht. Der Arbeitgeber kann die Mitarbeiter aber auch zusätzlich motivieren, sich sicherheitsgerecht zu verhalten, indem er ihnen die Wichtigkeit dieser Thematik greifbar macht. Regelmäßige Erinnerungen und eine aktive Wissensvermittlung sowie Feedback sind daher sehr sinnvoll. Wir zeigen am Beispiel der IT-Sicherheit auf, wie man diesbezüglich vorgehen könnte.
Als Sicherheitsbeauftragter in einem Unternehmen oder einer Organisation ist man bezüglich des Arbeitsschutzes unterstützend tätig, was die Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen betrifft. Es handelt sich um ein Ehrenamt, für welches man sich freiwillig zur Verfügung stellt und welchem man zusätzlich zu den hauptberuflichen Aufgaben und Pflichten nachkommt. In unserem Beitrag betrachten wir unter anderem die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten genauer:
Der Sicherheitsbeauftragte: Bedeutung für das Fuhrparkmanagement
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