Die Sicherstellung von Maßnahmen zur Unfallverhütung sowie der Arbeitssicherheit sind Aufgaben des Arbeitgebers. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter im Umgang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel zu unterweisen. Diese Unterweisung sollte einmal im Jahr erfolgen und bei Bedarf wiederholt werden.
Grundlagen für diese notwendige Unterweisung sind:
- § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- § 4 DGUV Vorschrift 1
Demnach ist der Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers sicherzustellen und diesen ausreichend sowie umfangreich zu unterweisen.
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