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Fahrzeugprüfung nach UVV

Mit der LapID Fahrzeugprüfung können UVV-Prüftermine erfasst, überwacht und an diese erinnert werden. Alle Prüftermine sind über eine Reporting-Funktion jederzeit abrufbar und geben Auskunft über den Status der Fahrzeuge.

So einfach funktioniert die UVV-Fahrzeugprüfung mit LapID

  1. Fahrer werden autom. via E-Mail an den nächsten UVV-Prüftermin erinnert.
  2. Nach Durchführung der UVV-Prüfung in einer Werkstatt Ihrer Wahl lädt der Fahrer den Prüfbericht über das Smartphone oder den PC hoch.
  3. Fuhrparkverantwortliche erhalten eine Benachrichtigung über den neuen Prüfbericht und können eventuelle Mängel erfassen.
  4. Nach Bestätigung des Prüfberichts wird dieser rechtssicher zum Fahrzeug gespeichert.
  5. Ein neuer Termin für die nächste UVV-Prüfung wird autom. gesetzt.

Verwaltung von Fahrzeugen im LapID Kundensystem

Erinnerungs- und Eskalationsmanagement für UVV-Termine

Prüfbericht-Upload-Funktion über Browser oder Smartphone für Fahrer

Erfassung und Dokumentation von Mängeln der UVV-Prüfung

Rechtssichere Dokumentenarchivierung für UVV-Berichte und weitere fahrzeugbezogene Dokumente

Umfangreiche Reportingfunktionen inkl. Mängelbericht

So einfach funktioniert LapID

Ihre Vorteile

Icon Terminkoordination Führerscheinkontrolle
Digitales Terminmanagement
Das System erstellt Termine und versendet die Aufforderung zur UVV-Prüfung an Ihre Fahrer.
Freie Servicepartnerwahl
Für die Dokumentation von Prüfberichten sind Sie bei LapID an keine Werkstatt gebunden.
Prüfbericht-Upload-Funktion
Fahrer laden Prüfberichte über den Browser oder das Smartphone direkt ins LapID System.
Mängelreporting
Reportingfunktionen inkl. Mängelbericht
Dokumentieren Sie Mängel aus UVV-Prüfungen im LapID System und halten Sie diese übersichtlich nach.
Icon automatische Dokumentation
Automatische Dokumentation
Das LapID System ermöglicht Ihnen eine automatische, rechtssichere und lückenlose Dokumentation Ihrer UVV-Prüfberichte.
Icon Transparenz bei der Führerscheinkontrolle
Transparenz und Kontrolle
Alle durchgeführten UVV-Prüfungen werden im System dokumentiert und sind zu jedem Zeitpunkt abrufbar.

Zeitersparnis durch elektronische Lösungen

Bei elektronischen Lösungen steht die Automatisierung des Prozesses im Vordergrund. Fahrzeugnutzer erhalten automatisch Termine und Erinnerungen. Die Fuhrparkverwaltung profitiert von der Einfachheit und den Funktionen digitaler Dokumentation.

Manuelles Termin- und Dokumentenmanagement


Stoppuhr FZP Manuell Dauer

Elektronisches Termin- und Dokumentenmanagement


Stoppuhr FZP Digital Dauer

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Die wichtigsten Fragen zur Fahrzeugprüfung nach UVV (FAQ)

Verwaltung Fahrzeugprüfung im Kundensystem

Bei der Fahrzeugprüfung nach UVV handelt es sich um eine Pflicht im Fuhrpark, dienstliche Fahrzeuge mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung müssen zudem schriftlich und lückenlos aufbewahrt werden. Grundlage dafür sind die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetz und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Bei unzureichender Prüfung drohen dem Unternehmen Bußgelder oder Einschränkungen beim Versicherungsschutz.

Die Bezeichnung „UVV-Prüfung“ wird oftmals synonym für die Fahrzeugprüfung nach UVV verwendet.

UVV steht für „Unfallverhütungsvorschriften“. Hierbei handelt es sich, wie der Name bereits verrät, um verbindliche Pflichten, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Die Unfallverhütungsvorschriften werden in Form von DGUV-Vorschriften durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht. Bei den UVV handelt es sich um die Regelungen selbst, die DGUV-Vorschrift bildet das Dokument als Rahmen, in dem die Regelungen zusammengefasst werden.

Rechtliche Grundlage für die Fahrzeugprüfung sind die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV – ehemals BGV D29) und die daraus resultierenden Pflichten hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Insbesondere relevant ist hier DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“. Hintergrund der Fahrzeugprüfung ist, dass Fahrzeuge im Unternehmen als Arbeitsmittel nach Arbeitsschutzgesetz gewertet und somit regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand überprüft werden. Ziel ist es, Arbeitnehmer und Dritte vor Gefahren im Umgang mit dem Arbeitsmittel „Fahrzeug“ zu schützen.

Mehr zu den rechtlichen Grundlagen der Fahrzeugprüfung:

Fahrzeugprüfung nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Fahrzeuge

Der Begriff „Fahrzeug“ wird in der DGUV Vorschrift 70, welche die Grundlage der Regelungen für betrieblich genutzte Fahrzeuge bildet, definiert. Fahrzeuge sind demnach „maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge. Schienen im Sinne dieser Vorschrift sind auch Spurführungen von Magnetschwebesystemen.“ Die Fahrzeuge, die unter diese Vorschrift fallen, können in folgende Kategorien eingeteilt werden:

  • Personenkraftwagen (auch Taxis, Mietwagen und Poolfahrzeuge),
  • Anhänger (einachsige Anhängefahrzeuge, z. B. Starrdeichselanhänger oder Zentralachsanhänger, weitere Anhänger, wie Motorradtransporter, Tieflader oder Sattelauflieger),
  • Nutzfahrzeuge (Transporter, Kastenwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen – auch Traktoren – Sattelzüge, z. B. Zugmaschine + Aufhänger/Anhänger oder Kraftomnibusse),
  • Speziallastkraftwagen (Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Dumper, Wechselbehälter-Umsetzfahrzeuge, Spezialfahrzeug für den Holztransport auf der Straße),
  • Sonderkraftfahrzeuge (Krankentransportwagen, Behindertentransportwagen),
  • Einspurige Kraftfahrzeuge (Krafträder – Motorrad, Leichtkraftrad, Moped, Mokick, Motorroller, Trikes, Quads, Pedelecs, Fahrräder: wenn diese nicht ausschließlich per Muskelkraft betrieben werden – Fahrräder mit >25 km/h Elektroantrieb sind Kleinkrafträder, Pedelecs mit max. 250 Watt und 25km/h – Ausnahme Drosselung auf max. 8km/h Antrieb).

Die meisten Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen fallen ebenfalls unter diese Vorschrift.

Beitrag: Welche Fahrzeuge unterliegen der UVV-Prüfung?

Die Fahrzeugprüfung nach UVV muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Der Arbeitgeber ist als Halter der Firmenfahrzeuge dazu verpflichtet, die Fahrzeugprüfung zu veranlassen. Die Halterpflicht kann er jedoch auch an ausgewählte Personen im Unternehmen, wie beispielsweise dem Fuhrparkverantwortlichen, delegieren. Damit geht die Pflicht zur Durchführung der Fahrzeugprüfung an den Fuhrparkverantwortlichen über. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Halterpflicht sorgfältig und nur an geeignete Personen übergeben hat.

Welche Anforderungen Sachkundige bei der Durchführung der Fahrzeugprüfung erfüllen müssen, haben wir Ihnen im folgenden Beitrag zusammengefasst:

Anforderungen an sachkundige Personen zur Fahrzeugprüfung nach UVV

Nach DGUV Vorschrift 70 müssen betrieblich genutzte Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Erfahren Sie mehr dazu, was mit betriebssicheren Zustand gemeint ist:

Wann ist ein Fahrzeug „betriebssicher“?

Das Ergebnis der UVV Prüfung ist sowohl vom Prüfer als auch vom Fahrzeughalter bzw. einer vom Fahrzeughalter beauftragten, verantwortlichen Person zu unterzeichnen. Aus den Prüfergebnissen müssen folgende Punkte ersichtlich werden:

  • Umfang der Prüfung,
  • noch ausstehende Teilprüfungen,
  • festgestellte Mängel,
  • Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb entgegenstehen,
  • Prüfdatum,
  • Name und gegebenenfalls Anschrift des Prüfers.

Beitrag: Übersicht der DGUV Regelwerke – Grundsatz zur Prüfung von Fahrzeugen

Die Verwaltung von UVV-Prüfungen und Fristen erfolgt über das webbasierte LapID Kundensystem. Hier können digitale Fahrzeug- und Fahrer-Akten angelegt und die Fahrzeugprüfung, Fahrerunterweisung sowie die Führerscheinkontrolle aktiviert werden. Steht die UVV-Prüfung für ein Fahrzeug an, wird der Dienstwagenfahrer automatisch daran erinnert. Nach erfolgreicher Durchführung beim jeweiligen Servicepartner archiviert das Fuhrparkmanagement den Prüfbericht in der Fahrzeugakte und es wird automatisch eine neue Prüffrist gesetzt.

Nach Erhalt des Prüfberichtes kann der Fahrer diesen direkt in das LapID System hochladen. Dazu muss lediglich auf einen Link in der Aufforderung geklickt und anschließend das Dokument fotografiert oder ausgewählt werden. Zum Abschluss muss das Fuhrparkmanagement das hochgeladene Dokument LapID System prüfen und bestätigen.

Alternativ können Prüfberichte vom Fuhrparkmanagement selbst im System hinterlegt werden.

Zur Verwaltung der LapID Fahrzeugprüfung wird keine zusätzliche Software benötigt. Alle notwendigen Funktionen für die Fahrzeugprüfung stehen Ihnen in unserem webbasierten LapID Kundensystem zur Verfügung. Auch die Führerscheinkontrolle und die Fahrerunterweisung lassen sich im LapID Kundensystem verwalten.

Mehr zu unserem LapID Kundensystem finden Sie im nachfolgenden Blogbeitrag:

Das LapID Kundensystem im Einsatz

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Verwaltung der Fahrzeugprüfung nach UVV. Eine Übersicht der Leistungen sowie die Möglichkeit zur Anfrage finden Sie nachfolgend:

Die LapID Pakete im Überblick

Individuelles Angebot anfordern