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UVV-Fahrzeugprüfung mit LapID

Rechtliche Grundlagen

Im Sinne des Arbeitschutzes und der Unfallverhütung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Fahrzeuge im Unternehmen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 57 DGUV Vorschrift 70). Betriebssicherheit umfasst dabei die Verkehrs- und Arbeitssicherheit des Kraftfahrzeugs. Ein Fahrzeug darf nur dann von Mitarbeitern bewegt werden, wenn es betriebssicher ist. Eine Fahrzeugprüfung nach UVV durch einen Sachkundigen muss daher mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Fahrzeugprüfung im Sinne des Fahrzeugs als Arbeitsmittel und ihre Rahmenbedingungen sind klar im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO) und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung (DGUV) geregelt. Wird die UVV-Prüfung am Fahrzeug nicht vorgenommen, drohen Konsequenzen wie Bußgelder, die fehlende Übernahme von durch einen Arbeitsunfall bedingten Kosten sowie Regressansprüche durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

So einfach funktioniert LapID

Fahrzeugprüfung nach UVV

Im LapID Kundensystem werden die Fahrzeuge hinterlegt und den zuständigen Fahrern zugewiesen. Der Status der Fahrzeuge kann über die Reporting-Funktion abgefragt werden. Darüber hinaus können weitere fahrzeugbezogene Dokumente hinterlegt werden.

Steht eine UVV-Prüfung an, wird der Fahrer automatisch informiert. Anschließend organisiert der Fahrer einen Termin, um das Fahrzeug prüfen zu lassen. Nach der Durchführung der UVV-Prüfung wird der Prüfbericht an das Fuhrparkmanagement übermittelt. Ist die UVV-Prüfung erfolgreich, wird diese im System hinterlegt und archiviert. Das LapID System berechnet automatisch die nächste Frist zur UVV-Prüfung.

Mehr Sicherheit mit LapID:

Prüfberichte werden rechtssicher mit einer UVV-Frist verknüpft und archiviert. Berichte, die einmal zu einem Termin hochgeladen wurden, können nicht wieder gelöscht werden. So ist der Nachweis über die durchgeführte UVV-Prüfung jederzeit rechtssicher vorhanden. Prüfungen, die Mängel aufweisen oder nicht bestanden wurden, können ebenfalls dokumentiert werden. Mängel müssen dann in der vorgegebenen Zeit behoben werden. War die Kontrolle generell nicht erfolgreich, muss sie wiederholt werden.

Verwaltung von Fahrzeugen im LapID Kundensystem

Erinnerungs- und Eskalationsmanagement für UVV-Termine

Erfassung und Dokumentation von Mängeln der UVV-Prüfung

Rechtssichere Dokumentenarchivierung für UVV-Berichte und weitere fahrzeugbezogene Dokumente

Umfangreiche Reportingfunktionen inkl. Mängelbericht

Ihre Vorteile

Icon automatische Dokumentation
Automatische Dokumentation
Das LapID System ermöglicht Ihnen eine automatische, rechtssichere und lückenlose Dokumentation Ihrer UVV-Prüfberichte.
Icon Datenschutz
Jährlich geprüfter Datenschutz
Die Sicherheit Ihrer Daten steht an erster Stelle. Unsere Auftragsverarbeitung wird jährlich durch eine Prüfgesellschaft geprüft.
Icon Terminkoordination Führerscheinkontrolle
Digitales Terminmanagement
Das System erstellt Termine und versendet die Aufforderung zur UVV-Prüfung an Ihre Fahrer.
Icon Transparenz bei der Führerscheinkontrolle
Transparenz und Kontrolle
Alle durchgeführten UVV-Prüfungen werden im System dokumentiert und sind zu jedem Zeitpunkt abrufbar.
Freie Servicepartnerwahl
Für die Dokumentation von Prüfberichten sind Sie bei LapID an keine Werkstatt gebunden.
Mängelreporting
Reportingfunktionen inkl. Mängelbericht
Dokumentieren Sie Mängel aus UVV-Prüfungen im LapID System und halten Sie diese übersichtlich nach.

Aufwandsersparnis durch elektronische Lösungen



Bei elektronischen Lösungen steht die Automatisierung des Prozesses im Vordergrund. Fahrzeugnutzer erhalten automatisch Termine und Erinnerungen. Die Fuhrparkverwaltung profitiert von der Einfachheit und den Funktionen digitaler Dokumentation.

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Wir leben Datenschutz

Bei LapID hat die sichere Verarbeitung Ihrer Daten höchste Priorität. Gelebter Datenschutz und die sichere Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO unterscheiden uns von anderen Anbietern. Hierzu arbeiten wir mit der Secorvo AG, einem renommierten und unabhängigen externen Datenschützer. Zudem unterziehen wir uns jährlich einem umfangreichen Audit durch die TÜV SÜD Sec-IT.

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Die wichtigsten Fragen zur Fahrzeugprüfung nach UVV (FAQ)

Verwaltung Fahrzeugprüfung im Kundensystem

Bei der Fahrzeugprüfung nach UVV handelt es sich um eine Pflicht im Fuhrpark, dienstliche Fahrzeuge mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung müssen zudem schriftlich und lückenlos aufbewahrt werden. Grundlage dafür sind die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetz und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Bei unzureichender Prüfung drohen dem Unternehmen Bußgelder oder Einschränkungen beim Versicherungsschutz.

Die Bezeichnung „UVV-Prüfung“ wird oftmals synonym für die Fahrzeugprüfung nach UVV verwendet.

UVV steht für „Unfallverhütungsvorschriften“. Hierbei handelt es sich, wie der Name bereits verrät, um verbindliche Pflichten, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Die Unfallverhütungsvorschriften werden in Form von DGUV-Vorschriften durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht. Bei den UVV handelt es sich um die Regelungen selbst, die DGUV-Vorschrift bildet das Dokument als Rahmen, in dem die Regelungen zusammengefasst werden.

Rechtliche Grundlage für die Fahrzeugprüfung sind die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV – ehemals BGV D29) und die daraus resultierenden Pflichten hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Insbesondere relevant ist hier DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“. Hintergrund der Fahrzeugprüfung ist, dass Fahrzeuge im Unternehmen als Arbeitsmittel nach Arbeitsschutzgesetz gewertet und somit regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand überprüft werden. Ziel ist es, Arbeitnehmer und Dritte vor Gefahren im Umgang mit dem Arbeitsmittel „Fahrzeug“ zu schützen.

Mehr zu den rechtlichen Grundlagen der Fahrzeugprüfung:

Fahrzeugprüfung nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Fahrzeuge

Der Begriff „Fahrzeug“ wird in der DGUV Vorschrift 70, welche die Grundlage der Regelungen für betrieblich genutzte Fahrzeuge bildet, definiert. Fahrzeuge sind demnach „maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge. Schienen im Sinne dieser Vorschrift sind auch Spurführungen von Magnetschwebesystemen.“ Die Fahrzeuge, die unter diese Vorschrift fallen, können in folgende Kategorien eingeteilt werden:

  • Personenkraftwagen (auch Taxis, Mietwagen und Poolfahrzeuge),
  • Anhänger (einachsige Anhängefahrzeuge, z. B. Starrdeichselanhänger oder Zentralachsanhänger, weitere Anhänger, wie Motorradtransporter, Tieflader oder Sattelauflieger),
  • Nutzfahrzeuge (Transporter, Kastenwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen – auch Traktoren – Sattelzüge, z. B. Zugmaschine + Aufhänger/Anhänger oder Kraftomnibusse),
  • Speziallastkraftwagen (Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Dumper, Wechselbehälter-Umsetzfahrzeuge, Spezialfahrzeug für den Holztransport auf der Straße),
  • Sonderkraftfahrzeuge (Krankentransportwagen, Behindertentransportwagen),
  • Einspurige Kraftfahrzeuge (Krafträder – Motorrad, Leichtkraftrad, Moped, Mokick, Motorroller, Trikes, Quads, Pedelecs, Fahrräder: wenn diese nicht ausschließlich per Muskelkraft betrieben werden – Fahrräder mit >25 km/h Elektroantrieb sind Kleinkrafträder, Pedelecs mit max. 250 Watt und 25km/h – Ausnahme Drosselung auf max. 8km/h Antrieb).

Die meisten Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen fallen ebenfalls unter diese Vorschrift.

Beitrag: Welche Fahrzeuge unterliegen der UVV-Prüfung?

Die Fahrzeugprüfung nach UVV muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Der Arbeitgeber ist als Halter der Firmenfahrzeuge dazu verpflichtet, die Fahrzeugprüfung zu veranlassen. Die Halterpflicht kann er jedoch auch an ausgewählte Personen im Unternehmen, wie beispielsweise dem Fuhrparkverantwortlichen, delegieren. Damit geht die Pflicht zur Durchführung der Fahrzeugprüfung an den Fuhrparkverantwortlichen über. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Halterpflicht sorgfältig und nur an geeignete Personen übergeben hat.

Welche Anforderungen Sachkundige bei der Durchführung der Fahrzeugprüfung erfüllen müssen, haben wir Ihnen im folgenden Beitrag zusammengefasst:

Anforderungen an sachkundige Personen zur Fahrzeugprüfung nach UVV

Nach DGUV Vorschrift 70 müssen betrieblich genutzte Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.

Erfahren Sie mehr dazu, was mit betriebssicheren Zustand gemeint ist:

Wann ist ein Fahrzeug „betriebssicher“?

Das Ergebnis der UVV Prüfung ist sowohl vom Prüfer als auch vom Fahrzeughalter bzw. einer vom Fahrzeughalter beauftragten, verantwortlichen Person zu unterzeichnen. Aus den Prüfergebnissen müssen folgende Punkte ersichtlich werden:

  • Umfang der Prüfung,
  • noch ausstehende Teilprüfungen,
  • festgestellte Mängel,
  • Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb entgegenstehen,
  • Prüfdatum,
  • Name und gegebenenfalls Anschrift des Prüfers.

Beitrag: Übersicht der DGUV Regelwerke – Grundsatz zur Prüfung von Fahrzeugen

Die Verwaltung von UVV-Prüfungen und Fristen erfolgt über das webbasierte LapID Kundensystem. Hier können digitale Fahrzeug- und Fahrer-Akten angelegt und die Fahrzeugprüfung, Fahrerunterweisung sowie die Führerscheinkontrolle aktiviert werden. Steht die UVV-Prüfung für ein Fahrzeug an, wird der Dienstwagenfahrer automatisch daran erinnert. Nach erfolgreicher Durchführung beim jeweiligen Servicepartner archiviert das Fuhrparkmanagement den Prüfbericht in der Fahrzeugakte und es wird automatisch eine neue Prüffrist gesetzt.

Zur Verwaltung der LapID Fahrzeugprüfung wird keine zusätzliche Software benötigt. Alle notwendigen Funktionen für die Fahrzeugprüfung stehen Ihnen in unserem webbasierten LapID Kundensystem zur Verfügung. Auch die Führerscheinkontrolle und die Fahrerunterweisung lassen sich im LapID Kundensystem verwalten.

Mehr zu unserem LapID Kundensystem finden Sie im nachfolgenden Blogbeitrag:

Das LapID Kundensystem im Einsatz

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Verwaltung der Fahrzeugprüfung nach UVV. Eine Übersicht der Leistungen sowie die Möglichkeit zur Anfrage finden Sie nachfolgend:

Die LapID Pakete im Überblick

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