Bei der Fahrzeugprüfung nach UVV handelt es sich um eine Pflicht im Fuhrpark, dienstliche Fahrzeuge mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung müssen zudem schriftlich und lückenlos aufbewahrt werden. Grundlage dafür sind die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetz und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Bei unzureichender Prüfung drohen dem Unternehmen Bußgelder oder Einschränkungen beim Versicherungsschutz.
Die Bezeichnung „UVV-Prüfung“ wird oftmals synonym für die Fahrzeugprüfung nach UVV verwendet.
UVV steht für „Unfallverhütungsvorschriften“. Hierbei handelt es sich, wie der Name bereits verrät, um verbindliche Pflichten, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Die Unfallverhütungsvorschriften werden in Form von DGUV-Vorschriften durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht. Bei den UVV handelt es sich um die Regelungen selbst, die DGUV-Vorschrift bildet das Dokument als Rahmen, in dem die Regelungen zusammengefasst werden.