Bei der Fahrzeugprüfung nach UVV handelt es sich um eine Pflicht im Fuhrpark, dienstliche Fahrzeuge mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung müssen zudem schriftlich und lückenlos aufbewahrt werden. Grundlage dafür sind die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetz und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Bei unzureichender Prüfung drohen dem Unternehmen Bußgelder oder Einschränkungen beim Versicherungsschutz.
Die Bezeichnung „UVV-Prüfung“ wird oftmals synonym für die Fahrzeugprüfung nach UVV verwendet.