Gibt es verschiedene Leasingvarianten?
Beim Leasing haben Sie die Wahl zwischen der offenen und der geschlossenen Kalkulation.
Offene Kalkulation: Der Restwert des Leasingobjekts sowie die Leasingdauer werden von Leasinggesellschaft und Leasingnehmer definiert. Endet der Leasingvertrag, muss das Leasingobjekt, bspw. Fahrzeug, an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Dieser beauftragt in der Regel einen Gutachter, um den dann aktuellen Marktwert zu bestimmen. Der Leasingnehmer muss schließlich entweder einen errechneten Minderwert ausgleichen oder ihm wird ein Mehrerlös (gemäß Leasingerlass sowie § 39 Abgabenordnung; i. d. R. zu 75 Prozent , zu 100 Prozent bei einem Anschlussvertrag) ausgezahlt.
Geschlossene Kalkulation: Zusätzlich zur Leasingdauer wird eine Gesamtkilometerleistung vereinbart. Daher wird diese Leasing-Variante auch Kilometer-Vertrag genannt. Bei der Rückgabe des Leasingobjekts werden die standardmäßigen 2.500 Mehr-/Minderkilometer in der Regel berücksichtigt. Wie auch bei der offenen Kalkulation kann es sein, dass der Leasingnehmer (darüberhinausgehende) Mehrkilometer ausgleichen muss oder der Leasinggeber Minderkilometer zurückzahlt (zwischen 0,02 und 0,03 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung).
Egal ob offene oder geschlossene Kalkulation: Bei beiden Abrechnungsarten gilt eine fest vereinbarte monatliche Leasingrate.
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