So sichern Sie sich und Ihr Unternehmen ab – mit den digitalen Fuhrpark-Compliance-Lösungen von LapID.

Die Überlassung eines Dienstwagens an Mitarbeiter ist ein großer Vertrauensbeweis – und eine noch größere Verantwortung für Ihr Unternehmen. Als Fahrzeughalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit im Fuhrpark zu sorgen. Das umfasst Aufgaben, wie die regelmäßige Führerscheinkontrolle, die jährliche Fahrerunterweisung und die vorschriftsmäßige Fahrzeugprüfung (UVV). Aber auch andere Themen rund ums Fahrzeug zählen zu den Aufgaben des Fuhrparkmanagers.
Diese Halterpflichten manuell zu verwalten, ist nicht nur zeitaufwendig, sondern birgt auch erhebliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und das Fuhrparkmanagement. Eine versäumte Frist oder eine lückenhafte Dokumentation kann im Schadensfall zu empfindlichen Bußgeldern und persönlichen Konsequenzen führen.
Schluss mit Excel-Listen und manuellem Aufwand! Wir bei LapID unterstützen Sie dabei, Ihre Halterpflichten digital, automatisiert und rechtssicher zu erfüllen. Wir vereinfachen Ihre Prozesse, minimieren Ihr Haftungsrisiko und geben Ihnen die Sicherheit, dass in Ihrem Fuhrpark alles vorschriftsmäßig läuft.
Mit LapID sind Sie einfach sicher unterwegs.
Automatisierte Prozesse sparen Zeit und senken Kosten – für einen reibungslosen Fuhrparkbetrieb.
Gesetzliche Vorgaben mühelos erfüllen und Haftungsrisiken durch rechtssichere Lösungen minimieren.
Dokumentation aller Nachweispflichten für mehr Transparenz im Fuhrpark.
Die LapID Software bietet höchste Datenschutzstandards. Außerdem ist LapID nach ISO 27001 zertifiziert.
Das LapID System passt sich individuell an Ihre Strukturen und Bedürfnisse an.
Entstanden in der Universitätsstadt Siegen betreuen wir unsere Kunden bis heute aus dem Siegerland und Köln.
Die Unternehmerverantwortung bezeichnet die generelle Verantwortung des Unternehmers. Sie beinhaltet die Bestimmung der Unternehmensziele sowie der Geschäftspolitik, jedoch auch die grundlegenden Entscheidungen, die im Unternehmen getroffen werden. Der Unternehmer definiert Maßstäbe für die Organisation und den Betriebsablauf und stellt die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung. Ein Bereich, dem dabei besondere Aufmerksamkeit zukommt, ist der Arbeitsschutz.
Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu ergreifen und Arbeitsunfällen vorzubeugen. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die regelmäßige Durchführung von (Sicherheits-)Unterweisungen im Unternehmen.

Der Halter ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug zu versichern und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (1 PflVG).
Der Halter ist verpflichtet, die Steuer für das Kfz fristgerecht zu zahlen (§ 1 KraftStG).
Es besteht eine Mitteilungspflicht bei Änderung der Halterverhältnisse (§ 13 FZV).
Gleiches gilt für Veränderungen am Fahrzeug. Dies ist erforderlich, um eine Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis zu gewährleisten.
Das Fahrzeug muss über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen und der Fahrzeughalter muss dieses regelmäßig kontrollieren und für eine Instandhaltung sorgen (§ 16 StVZO).
Der Betrieb eines Fahrzeugs führt zu einer möglichen Gefährdung. Um dieser entgegenzuwirken, muss der Fahrzeughalter Maßnahmen zur Sicherheit des Fahrzeugs treffen (§ 7 StVG).
Fahrzeughalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Führerscheinkontrolle, die Fahrerunterweisung und die Fahrzeugprüfung (UVV) sicherzustellen.
Als Halter der Fahrzeuge tragen Unternehmen die Verantwortung dafür, dass jeder Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Diese Halterhaftung liegt bei der Geschäftsführung und lässt sich an den Fuhrparkmanager delegieren. Wer ein Fahrzeug einer Person ohne gültige Fahrerlaubnis überlässt, macht sich strafbar.
Vor der ersten Fahrzeugüberlassung sollten Sie daher den Führerschein im Original prüfen. Für Folgekontrollen hat sich eine zweimal jährlich, in unregelmäßigen Abständen, stattfindende Führerscheinkontrolle etabliert.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick:
Nicht nur in Deutschland muss die Führerscheinkontrolle durchgeführt werden. Die rechtliche Basis für die Kontrolle in Frankreich und Österreich finden Sie in den verlinkten Beiträgen.

Wird Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug überlassen, haftet die Geschäftsführung oder der Fuhrparkmanager persönlich für „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Rechtliche Basis: § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr. 1 & Nr. 3 StVG; § 25 StVG und § 44 StGB
Wird Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug überlassen, drohen Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes. Zudem besteht ein Regress bis zu 5.000 Euro.
Rechtliche Basis: § 28 Abs. 2 VVG, Punkt D.1.1.2 AKB, Punkt D.1.1.3 AKB, Punkt D.2.1 AKB, § 35 DGUV Vorschrift 70
Wird ein unsicheres System zur Führerscheinkontrolle eingeführt oder genutzt, kann die Geschäftsführung haftbar gemacht werden.
Rechtliche Basis: § 130 OWiG
Als Halter der Fahrzeuge ist Ihr Unternehmen dafür verantwortlich, dass jeder Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Überlassen Sie ein Fahrzeug einer Person ohne Fahrerlaubnis, ist das eine Straftat nach § 21 StVG, für die die Geschäftsführung oder der beauftragte Fuhrparkmanager persönlich haftet. Die Kontrolle ist damit Teil Ihrer Halterhaftung.
Eine feste Frequenz schreibt das Gesetz nicht vor. Vor der ersten Fahrzeugüberlassung ist die Kontrolle Pflicht; darüber hinaus hat sich eine Prüfung mindestens zweimal jährlich, in unregelmäßigen Abständen, etabliert. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation jeder Kontrolle, damit Sie im Schadensfall Ihre Sorgfaltspflicht nachweisen können.
Wenn Umstände bekannt werden, die Sie an der Fahrerlaubnis zweifeln lassen, sollten Sie weitere Kontrollen veranlassen.
Ein konkreter Anlass für weitere Kontrollen liegt z.B. vor:
Die Folgen treffen das Unternehmen und die verantwortlichen Personen persönlich. Sie reichen von Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr über den Verlust des Versicherungsschutzes samt Regress bis zu Bußgeldern, die bei einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG in die Millionen gehen können. Bei einem Unfall mit Personenschaden kann Ihr Unternehmen zudem für die vollen Kosten haften.
Das Gesetz verlangt keine bestimmte Form, aber ohne Nachweis können Sie im Ernstfall nicht belegen, dass Sie kontrolliert haben. Halten Sie jede Kontrolle mit Datum, Prüfer und Ergebnis fest und bewahren Sie den Nachweis auf. Eine digitale Lösung übernimmt diese Dokumentation automatisch und lückenlos.
Schluss mit manuellen Listen und Termindruck! Mit den digitalen Lösungen von LapID automatisieren Sie die Führerscheinkontrolle in Ihrem Fuhrpark und erfüllen Ihre Halterpflichten einfach und effizient. Sparen Sie wertvolle Zeit, minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko und sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation.
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Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen Mitarbeiter, denen ein Dienstwagen überlassen wird, regelmäßig unterwiesen werden. Die Einhaltung dieser Pflicht liegt beim Arbeitgeber.
Die Unterweisung findet mindestens einmal jährlich statt und richtet sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens.
Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung der Unterweisungsbestimmungen kann die Berufsgenossenschaft die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.
Rechtliche Basis: § 35 DGUV Vorschrift 70, § 110 SGB VII, § 823 BGB
Verstöße gegen das ArbSchG können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Im Falle einer Straftat können Geld- und Freiheitsstrafen die Folge sein.
Rechtliche Basis: §§ 25, 26 ArbSchG, § 209 SGB VII, §§ 222, 229 StGB
Ist die Durchführung der Unterweisung an eine nicht fachlich / persönlich geeignete Person delegiert worden oder es liegt keine ordnungsgemäße Beauftragung vor, drohen Bußgelder.
Rechtliche Basis: § 130 OWiG
Die Fahrerunterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Sicherheitsschulung für alle Mitarbeiter, die ein Firmenfahrzeug nutzen – unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw oder Lkw handelt. Sie dient dazu, die Fahrer über die sichere Handhabung des Fahrzeugs, spezifische Gefahren und die geltenden Vorschriften (z.B. zur Ladungssicherung) aufzuklären.
Gemäß der DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit DGUV Vorschrift 70 muss die Fahrerunterweisung mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Eine zusätzliche Unterweisung ist außerdem erforderlich, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, sich deren Aufgabenbereich ändert, neue Fahrzeugtypen in den Fuhrpark aufgenommen werden oder sich die Gefährdungsbeurteilung ändert.
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführung. Diese Pflicht kann an eine fachlich qualifizierte Person, wie zum Beispiel den Fuhrparkleiter, delegiert werden. Wichtig ist jedoch, dass die Durchführung und die Delegation lückenlos und nachweisbar dokumentiert werden, um im Schadensfall nicht persönlich haftbar gemacht zu werden.
Präsenztermine koordinieren und Nachweise manuell verwalten war gestern. Mit den E-Learnings von LapID erfüllen Sie Ihre Unterweisungspflichten digital, ortsunabhängig und zu jeder Zeit. Sorgen Sie für nachweisbare Rechtssicherheit im Fuhrpark, unterweisen Sie Ihre Fahrer effizient und reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand auf ein Minimum.
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Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen Firmenwagen, die als Arbeitsmittel eingesetzt werden, regelmäßig auf den betriebssicheren Zustand geprüft werden. Die Einhaltung dieser Pflicht liegt beim Arbeitgeber.
Die Prüfung des Fahrzeugs findet mindestens einmal jährlich statt und wird durch eine sachkundige Person durchgeführt.
Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:

Die Berufsgenossenschaft kann die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.
Rechtliche Basis: § 57 DGUV Vorschrift 70, § 110 SGB VII, § 823 BGB
Fahrlässig oder vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten, wie die unterlassene UVV-Prüfung, führen zu Bußgeldern für die Unternehmensführung oder beauftragte Person.
Rechtliche Basis: § 209 SGB VII, § 57 DGUV Vorschrift 70, §§ 222, 229 StGB
Bei Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit wissentlich erheblichen Mängeln drohen hohe Bußgelder – bei Gefährdung der Arbeitssicherheit bis zu 1 Mio. Euro.
Rechtliche Basis: § 130 OWiG
Strafrechtliche Konsequenzen z.B. in Form von Geldbußen bei wiederholter Unterlassung der V3 Prüfung und daraus entstandenen Personenschäden. Erlöschen des Versicherungsschutzes sowie persönliche Haftung bei nicht durchgeführten V3 Prüfungen.
Rechtliche Basis: § 9 DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII
Bußgelder und Punkte lt. Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog sowie Kürzung oder vollständiges Erlöschen des Versicherungsschutzes bei Missachten der richtigen Bereifung.
Rechtliche Basis: § 2 Abs. 3a StVO in Verbindung mit § 36 Abs. 3 & 4 StVZO
Bußgelder und Punkte lt. Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog bei nicht durchgeführter Hauptuntersuchung.
Rechtliche Basis: § 29 StVZO
Die Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich „TÜV“) nach § 29 StVZO prüft die allgemeine Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs. Die jährliche Fahrzeugprüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 hingegen konzentriert sich auf die Betriebssicherheit. Sie stellt sicher, dass das Fahrzeug als Arbeitsmittel für den Fahrer sicher ist. Beide Prüfungen sind rechtlich vorgeschrieben und ersetzen sich nicht gegenseitig.
Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) durch eine sachkundige Person geprüft werden. Die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung und Dokumentation liegt beim Arbeitgeber bzw. dem Fahrzeughalter. Diese Pflicht kann zwar an einen Fuhrparkleiter delegiert werden, die Kontroll- und Organisationsverantwortung bleibt jedoch bei der Unternehmensführung.
Eine versäumte UVV-Prüfung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Viel schwerwiegender sind die Folgen bei einem Unfall: Die Berufsgenossenschaft kann die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regressansprüche gegen das Unternehmen stellen. Zudem droht den Verantwortlichen eine persönliche Haftung.
Die jährliche UVV-Prüfung ist nur eine von vielen Pflichten im Fuhrparkmanagement. Wer verliert da nicht den Überblick zwischen Hauptuntersuchungen, Leasingrückgaben und Reifenwechseln? Mit der digitalen Fahrzeugverwaltung von LapID bündeln Sie alle fahrzeugbezogenen Daten in einer zentralen, digitalen Fahrzeugakte. Verwalten Sie sämtliche Termine und Aufgaben – von der UVV-Prüfung bis hin zu internen Wartungen – automatisiert und rechtssicher. Reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand und Ihr Haftungsrisiko.
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Verkehrsverstöße im Fuhrpark sind mehr als ein Verwaltungsdetail: Werden Fristen versäumt oder Fahrer nicht rechtzeitig zugeordnet, drohen zusätzliche Kosten, erheblicher Bearbeitungsaufwand und im Einzelfall behördliche Maßnahmen wie eine Fahrtenbuchauflage.

Kann der Fahrer nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden, kann die Behörde eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Diese betrifft regelmäßig das betroffene Fahrzeug und kann in besonderen Einzelfällen auch weitere Fahrzeuge erfassen.
Rechtliche Basis: § 31a StVZO
Werden behördliche Schreiben nicht rechtzeitig bearbeitet, kann sich der Ermittlungsaufwand erhöhen. Zur Fahrerfeststellung können die zuständigen Behörden weitere Maßnahmen veranlassen.
Rechtliche Basis: § 163 StPO i. V. m. § 46 OWiG
Bei Halt- und Parkverstößen kann dem Halter ein Kostenbescheid auferlegt werden, wenn der Fahrer nicht rechtzeitig festgestellt werden kann oder seine Ermittlung unverhältnismäßig wäre.
Rechtliche Basis: § 25a StVG
Nein. Eine allgemeine Pflicht des Halters zur aktiven Fahrerbenennung besteht nicht. Kann der Fahrer nach einem Verkehrsverstoß jedoch nicht festgestellt werden, können daraus für das Unternehmen rechtliche und organisatorische Nachteile entstehen, etwa ein Kostenbescheid bei Parkverstößen oder eine Fahrtenbuchauflage.
Entscheidend ist ein klar geregelter und fristensicherer Bearbeitungsprozess. Eingehende Anhörungs- oder Zeugenfragebögen sollten zeitnah erfasst, intern zugeordnet und nachvollziehbar bearbeitet werden. So lässt sich das Risiko reduzieren, dass der Fahrer nicht festgestellt werden kann.
Grundsätzlich richtet sich das Verwarnungs- oder Bußgeld gegen den verantwortlichen Fahrer. Bei Halt- und Parkverstößen kann dem Halter jedoch ein Kostenbescheid auferlegt werden, wenn der Fahrer nicht rechtzeitig festgestellt werden kann. Dabei geht es nicht um das Bußgeld selbst, sondern um Gebühren und Auslagen des Verfahrens.
Nein. Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote sind höchstpersönliche Maßnahmen und treffen grundsätzlich den verantwortlichen Fahrer. Übernimmt das Unternehmen die Zahlung, verlagert das diese Folgen nicht auf den Halter oder die Geschäftsführung.
Digitale Prozesse helfen dabei, Fristen einzuhalten, Zuständigkeiten sauber abzubilden, Vorgänge nachvollziehbar zu dokumentieren und personenbezogene Daten kontrolliert zu verarbeiten. Das reduziert Verwaltungsaufwand und minimiert Folge- und Kostenrisiken.
Bußgeldbescheide, Verwarnungen und Anhörungsbögen verursachen im Fuhrpark oft unnötigen Aufwand. Wer war zum Tatzeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Mit dem digitalen Strafzettelmanagement von LapID bearbeiten Sie Verkehrsverstöße schnell, transparent und zentral an einem Ort. Ordnen Sie Fahrer einfach zu, behalten Sie alle Vorgänge und Fristen im Blick und reduzieren Sie manuellen Abstimmungsaufwand. So stellen Sie eine zügige und nachvollziehbare Bearbeitung sicher – und entlasten Fuhrpark und Verwaltung.
So behalten Sie auch bei Strafzetteln den Überblick.

Als Geschäftsführer tragen Sie die unternehmerische Verantwortung – auch für den Fuhrpark. Die gesetzlichen Halterpflichten sind kein administratives Detail, sondern ein Haftungsrisiko, das bei Missachtung zu hohen Bußgeldern und sogar zu Ihrer persönlichen Inanspruchnahme führen kann.
Mit den digitalen Lösungen von LapID schützen Sie sich und Ihr Unternehmen wirksam:

Als Halter von Firmenfahrzeugen sind Sie gesetzlich für deren sicheren Betrieb verantwortlich. Diese sogenannte Halterhaftung umfasst drei zentrale, wiederkehrende Pflichten:
Die Mindestanforderungen an Kontrollen sind wie folgt definiert und in der Praxis etabliert:
Die Risiken sind erheblich und können sowohl das Unternehmen als auch die verantwortlichen Personen persönlich treffen. Dazu gehören:
Die manuelle Verwaltung dieser Pflichten ist aufwendig und fehleranfällig. Eine digitale Lösung nimmt Ihnen diese Last ab, indem sie:
Auf den ersten Blick scheinen insbesondere die Geschäftsführung und das Fuhrparkmanagement beim Thema Halterhaftung betroffen zu sein. Doch auch andere Beteiligte im Unternehmen sind involviert.
Auch die Finanzabteilung des Unternehmens ist betroffen, und zwar genau dann, wenn es um das Versicherungsrisiko geht. Versicherungen kommen in der Regel nur für Schäden auf, wenn sich die versicherte Person oder das versicherte Unternehmen an alle Obliegenheiten gehalten hat. Die Nicht-Einhaltung der Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung kann beispielsweise dazu führen, dass Schäden für Unfälle nicht durch die Versicherungen übernommen werden.
Die Mitarbeiter wirken direkt an der Einhaltung gesetzlicher Pflichten mit. Es ist sinnvoll, ein generelles Verständnis für die dafür notwendigen Kontrollsysteme zu schaffen. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und es ihnen möglich ist, diese einzuhalten.
Der Betriebsrat hat eine Verantwortung zur Überwachung der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Darüber hinaus nimmt der Betriebsrat Anregungen und Beschwerden entgegen und leitet diese an die Unternehmensführung weiter. Dabei unterstützt er bei der Mängelbeseitigung.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit steht dem Unternehmer beratend zur Seite. Dies betrifft sicherheitstechnische Belange. Dabei unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Mängelbeseitigung und informiert Beschäftigte über Inhalte zum Arbeitsschutz.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, der Erstellung von Betriebsanweisungen, der Durchführung von Unterweisungen und der Auswahl von Schutzausrüstung.
Sofern ein Betriebsarzt im Unternehmen vorhanden ist, berät er alle Beteiligten zu arbeitsmedizinischen Belangen des Arbeitsschutzes und führt entsprechende arbeitsmedizinische Untersuchungen durch. Im Verantwortungsbereich des Betriebsarztes liegen auch Betriebsbegehungen und Informationen der Beschäftigten zum Arbeitsschutz.
Der Sicherheitsbeauftragte ist das Bindeglied zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten. Er unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und meldet sicherheitstechnische Mängel.
Die Aufgabe wird ehrenamtlich und während der Arbeitszeit wahrgenommen.
Neben Unternehmer- und Halterpflichten zählt auch deren Umsetzung. Externe Dienstleister können dabei unterstützen. Am Beispiel von Führerscheinkontrolle, Unterweisungen und Fahrzeugprüfung zeigen wir, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Können Sie Ihr Kontrollsystem mit „Ja!“ beantworten? Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Falls nicht, beraten wir Sie gerne!
Erinnerungen & Benachrichtigungen: Sind Erinnerungen an die Fahrer und Mitarbeiter personalisierbar und individualisierbar? Sind darüber hinaus weitere Erinnerungsfunktionen verfügbar? Kann bei der Wahl der Benachrichtigung zwischen verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden? Z. B. E-Mails, SMS oder Push-Benachrichtigungen?
Verwaltung: Wie erfolgt die Verwaltung der Kontrollen und Unterweisungen? Gibt es ein zentrales Kundensystem? Welche Funktionen bietet dieses System? Z. B. Reportings, Mehrsprachigkeit, mehrere Benutzer?
Dokumentation: Ist der Nachweis über die durchgeführte Kontrolle oder Unterweisung rechts- und revisionssicher erbracht und kann bei Bedarf eingesehen werden? Kann der Nachweis über die Dokumentation im Streitfall für andere zugänglich und einsehbar gemacht werden?
Sicherheit: Sind datenschutzrechtliche Anforderungen abgedeckt und wird der Schutz Ihrer und der Daten Ihrer Mitarbeiter sichergestellt?
Fahrzeugverwaltung: Welche Daten können zum Fahrzeug im System erfasst werden? Besteht eine Möglichkeit, Fahrzeuge zu Fahrern oder Mitarbeitern zuzuordnen?
Dokumentenverwaltung: Können neben UVV-Prüfberichten weitere Dokumente zum Fahrzeug gespeichert werden? Welche Funktionen bietet das Dokumentenmanagement?