Fuhrpark-Compliance digital umgesetzt

So sichern Sie sich und Ihr Unternehmen ab – mit den digitalen Fuhrpark-Compliance-Lösungen von LapID.

Hero rechtliche Basis

Dienstwagen im Fuhrpark?
Managen Sie Ihre Halterpflichten einfach und rechtssicher.

Die Überlassung eines Dienstwagens an Mitarbeiter ist ein großer Vertrauensbeweis – und eine noch größere Verantwortung für Ihr Unternehmen. Als Fahrzeughalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit im Fuhrpark zu sorgen. Das umfasst Aufgaben, wie die regelmäßige Führerscheinkontrolle, die jährliche Fahrerunterweisung und die vorschriftsmäßige Fahrzeugprüfung (UVV). Aber auch andere Themen rund ums Fahrzeug zählen zu den Aufgaben des Fuhrparkmanagers.

Diese Halterpflichten manuell zu verwalten, ist nicht nur zeitaufwendig, sondern birgt auch erhebliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und das Fuhrparkmanagement. Eine versäumte Frist oder eine lückenhafte Dokumentation kann im Schadensfall zu empfindlichen Bußgeldern und persönlichen Konsequenzen führen.

Schluss mit Excel-Listen und manuellem Aufwand! Wir bei LapID unterstützen Sie dabei, Ihre Halterpflichten digital, automatisiert und rechtssicher zu erfüllen. Wir vereinfachen Ihre Prozesse, minimieren Ihr Haftungsrisiko und geben Ihnen die Sicherheit, dass in Ihrem Fuhrpark alles vorschriftsmäßig läuft.

Mit LapID sind Sie einfach sicher unterwegs.

Mit dem richtigen Partner
an Ihrer Seite

Mehr Einsparungen, weniger Aufwand

Automatisierte Prozesse sparen Zeit und senken Kosten – für einen reibungslosen Fuhrparkbetrieb.

Mehr Sicherheit, weniger Risiko

Gesetzliche Vorgaben mühelos erfüllen und Haftungsrisiken durch rechtssichere Lösungen minimieren.

Mehr Kontrolle, weniger Chaos

Dokumentation aller Nachweispflichten für mehr Transparenz im Fuhrpark. ​

Datenschutz und Informationssicherheit

Die LapID Software bietet höchste Datenschutzstandards. Außerdem ist LapID nach ISO 27001 zertifiziert.

Zugeschnitten auf Ihren Fuhrpark

Das LapID System passt sich individuell an Ihre Strukturen und Bedürfnisse an.​

LapID “Made in Germany”

Entstanden in der Universitätsstadt Siegen betreuen wir unsere Kunden bis heute aus dem Siegerland und Köln.

Die Unternehmerverantwortung bezeichnet die generelle Verantwortung des Unternehmers. Sie beinhaltet die Bestimmung der Unternehmensziele sowie der Geschäftspolitik, jedoch auch die grundlegenden Entscheidungen, die im Unternehmen getroffen werden. Der Unternehmer definiert Maßstäbe für die Organisation und den Betriebsablauf und stellt die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung. Ein Bereich, dem dabei besondere Aufmerksamkeit zukommt, ist der Arbeitsschutz.

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu ergreifen und Arbeitsunfällen vorzubeugen. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die regelmäßige Durchführung von (Sicherheits-)Unterweisungen im Unternehmen.

Bild Fahrzeugübergabe

Pflichten des Fahrzeughalters

Versicherungspflicht

Der Halter ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug zu versichern und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (1 PflVG).

Steuerpflicht

Der Halter ist verpflichtet, die Steuer für das Kfz fristgerecht zu zahlen (§ 1 KraftStG).

Mitteilungspflicht

Es besteht eine Mitteilungspflicht bei Änderung der Halterverhältnisse (§ 13 FZV).

Gleiches gilt für Veränderungen am Fahrzeug. Dies ist erforderlich, um eine Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis zu gewährleisten.

Betriebserlaubnis

Das Fahrzeug muss über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen und der Fahrzeughalter muss dieses regelmäßig kontrollieren und für eine Instandhaltung sorgen (§ 16 StVZO).

Verkehrssicherheit

Der Betrieb eines Fahrzeugs führt zu einer möglichen Gefährdung. Um dieser entgegenzuwirken, muss der Fahrzeughalter Maßnahmen zur Sicherheit des Fahrzeugs treffen (§ 7 StVG).

Pflichten aus der Dienstwagenüberlassung

Fahrzeughalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Führerscheinkontrolle, die Fahrerunterweisung und die Fahrzeugprüfung (UVV) sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen der Führerscheinkontrolle

Geschäftsführung und Fuhrparkmanager müssen sich im Rahmen der Halterhaftung regelmäßig vergewissern, dass der Mitarbeiter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Die Kontrolle des Führerscheins sollte mindestens zweimal jährlich anhand des Original-Führerscheins erfolgen und muss lückenlos dokumentiert werden.

Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:

  • 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
  • 28 VVG (Verletzung vertraglicher Obliegenheiten)
  • AKB der Versicherer
  • 31 StVZO

 

Nicht nur in Deutschland muss die Führerscheinkontrolle durchgeführt werden. Die rechtliche Basis für die Kontrolle in Frankreich und Österreich finden Sie in den verlinkten Beiträgen.

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Mögliche Konsequenzen
einer versäumten Führerscheinkontrolle

Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen
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Wird Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug überlassen, haftet die Geschäftsführung oder der Fuhrparkmanager persönlich für „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

Rechtliche Basis: § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr. 1 & Nr. 3 StVG; § 25 StVG und § 44 StGB

Regress und Leistungsfreiheit der Versicherung
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Wird Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug überlassen, drohen Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes. Zudem besteht ein Regress bis zu 5.000 Euro.

Rechtliche Basis: § 28 Abs. 2 VVG, Punkt D.1.1.2 AKB, Punkt D.1.1.3 AKB, Punkt D.2.1 AKB, § 35 DGUV Vorschrift 70

Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro
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Wird ein unsicheres System zur Führerscheinkontrolle eingeführt oder genutzt, kann die Geschäftsführung haftbar gemacht werden.

Rechtliche Basis: § 130 OWiG

Häufig gestellte Fragen zur
Führerscheinkontrolle

Als Halter der Fahrzeuge sind Geschäftsführung und Fuhrparkmanagement gesetzlich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass jeder Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dies ist Teil der sogenannten Halterhaftung. Bei Missachtung drohen empfindliche Strafen, da das Überlassen eines Fahrzeugs an eine Person ohne Fahrerlaubnis eine Straftat darstellt.

Laut aktueller Rechtsprechung und anwaltlicher Empfehlung sollte die Kontrolle des Original-Führerscheins mindestens zweimal pro Jahr erfolgen. Wichtig ist dabei eine lückenlose und nachweisbare Dokumentation jeder einzelnen Kontrolle, um im Schadensfall rechtlich abgesichert zu sein.

Die Konsequenzen sind weitreichend und können sowohl das Unternehmen als auch die verantwortlichen Personen persönlich treffen. Sie reichen von Bußgeldern bis zu 1 Mio. Euro und Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Zudem kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern und Regressforderungen stellen.

Die digitale Lösung
für eine rechtssichere Führerscheinkontrolle

Schluss mit manuellen Listen und Termindruck! Mit den digitalen Lösungen von LapID automatisieren Sie die Führerscheinkontrolle in Ihrem Fuhrpark und erfüllen Ihre Halterpflichten einfach und effizient. Sparen Sie wertvolle Zeit, minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko und sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation.

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Teaser FSK Mann mit Führerschein am Auto

Rechtliche Grundlagen der Fahrerunterweisung

Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen Mitarbeiter, denen ein Dienstwagen überlassen wird, regelmäßig unterwiesen werden. Die Einhaltung dieser Pflicht liegt beim Arbeitgeber.

Die Unterweisung findet mindestens einmal jährlich statt und richtet sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens.

Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:

  • 12 ArbSchG (Unterweisung)
  • 12 BetrSichV (Unterweisung)
  • 4 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
  • 35 DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge)
Bild Fahrer in Lkw

Mögliche Konsequenzen
einer versäumten Fahrerunterweisung

Keine Übernahme von Schäden
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Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung der Unterweisungsbestimmungen kann die Berufsgenossenschaft die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Rechtliche Basis: § 35 DGUV Vorschrift 70, § 110 SGB VII, § 823 BGB

Bußgelder bis zu 25.000 Euro und Geld- oder Freiheitsstrafen
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Verstöße gegen das ArbSchG können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Im Falle einer Straftat können Geld- und Freiheitsstrafen die Folge sein.

Rechtliche Basis: §§ 25, 26 ArbSchG, § 209 SGB VII, §§ 222, 229 StGB

Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro
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Ist die Durchführung der Unterweisung an eine nicht fachlich / persönlich geeignete Person delegiert worden oder es liegt keine ordnungsgemäße Beauftragung vor, drohen Bußgelder.

Rechtliche Basis: § 130 OWiG

Häufig gestellte Fragen zur
Fahrerunterweisung

Die Fahrerunterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Sicherheitsschulung für alle Mitarbeiter, die ein Firmenfahrzeug nutzen – unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw oder Lkw handelt. Sie dient dazu, die Fahrer über die sichere Handhabung des Fahrzeugs, spezifische Gefahren und die geltenden Vorschriften (z.B. zur Ladungssicherung) aufzuklären.

Gemäß der DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit DGUV Vorschrift 70 muss die Fahrerunterweisung mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Eine zusätzliche Unterweisung ist außerdem erforderlich, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, sich deren Aufgabenbereich ändert, neue Fahrzeugtypen in den Fuhrpark aufgenommen werden oder sich die Gefährdungsbeurteilung ändert.

Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführung. Diese Pflicht kann an eine fachlich qualifizierte Person, wie zum Beispiel den Fuhrparkleiter, delegiert werden. Wichtig ist jedoch, dass die Durchführung und die Delegation lückenlos und nachweisbar dokumentiert werden, um im Schadensfall nicht persönlich haftbar gemacht zu werden.

E-Learning Unterweisungen für Ihre Fahrer – flexibel und digital

Präsenztermine koordinieren und Nachweise manuell verwalten war gestern. Mit den E-Learnings von LapID erfüllen Sie Ihre Unterweisungspflichten digital, ortsunabhängig und zu jeder Zeit. Sorgen Sie für nachweisbare Rechtssicherheit im Fuhrpark, unterweisen Sie Ihre Fahrer effizient und reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand auf ein Minimum.

So sind Sie einfach sicher unterwegs.

Teaser FUW Mann im Lkw

Rechtliche Grundlagen der Fahrzeugprüfung

Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen Firmenwagen, die als Arbeitsmittel eingesetzt werden, regelmäßig auf den betriebssicheren Zustand geprüft werden. Die Einhaltung dieser Pflicht liegt beim Arbeitgeber.

Die Prüfung des Fahrzeugs findet mindestens einmal jährlich statt und wird durch eine sachkundige Person durchgeführt.

Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:

  • 57 DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge)
Bild Fahrzeugübergabe

Mögliche Konsequenzen
einer versäumten Fahrzeugprüfung

Keine Übernahme von Schäden
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Die Berufsgenossenschaft kann die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Rechtliche Basis: § 57 DGUV Vorschrift 70, § 110 SGB VII, § 823 BGB

Bußgelder bis zu 10.000 Euro und Geld- oder Freiheitsstrafen
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Fahrlässig oder vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten, wie die unterlassene UVV-Prüfung, führen zu Bußgeldern für die Unternehmensführung oder beauftragte Person.

Rechtliche Basis: § 209 SGB VII, § 57 DGUV Vorschrift 70, §§ 222, 229 StGB

Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro
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Bei Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit wissentlich erheblichen Mängeln drohen hohe Bußgelder – bei Gefährdung der Arbeitssicherheit bis zu 1 Mio. Euro.

Rechtliche Basis: § 130 OWiG

Weitere Pflichten rund ums Fahrzeug

DGUV V3 Prüfung

Strafrechtliche Konsequenzen z.B. in Form von Geldbußen bei wiederholter Unterlassung der V3 Prüfung und daraus entstandenen Personenschäden. Erlöschen des Versicherungsschutzes sowie persönliche Haftung bei nicht durchgeführten V3 Prüfungen.

Rechtliche Basis: § 9 DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

Richtige Bereifung des Firmenwagens

Bußgelder und Punkte lt. Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog sowie Kürzung oder vollständiges Erlöschen des Versicherungsschutzes bei Missachten der richtigen Bereifung.

Rechtliche Basis: § 2 Abs. 3a StVO in Verbindung mit § 36 Abs. 3 & 4 StVZO

Hauptuntersuchung

Bußgelder und Punkte lt. Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog bei nicht durchgeführter Hauptuntersuchung.

Rechtliche Basis: § 29 StVZO

Häufig gestellte Fragen zur
Fahrzeugprüfung

Die Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich „TÜV“) nach § 29 StVZO prüft die allgemeine Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs. Die jährliche Fahrzeugprüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 hingegen konzentriert sich auf die Betriebssicherheit. Sie stellt sicher, dass das Fahrzeug als Arbeitsmittel für den Fahrer sicher ist. Beide Prüfungen sind rechtlich vorgeschrieben und ersetzen sich nicht gegenseitig.

Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) durch eine sachkundige Person geprüft werden. Die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung und Dokumentation liegt beim Arbeitgeber bzw. dem Fahrzeughalter. Diese Pflicht kann zwar an einen Fuhrparkleiter delegiert werden, die Kontroll- und Organisationsverantwortung bleibt jedoch bei der Unternehmensführung.

Eine versäumte UVV-Prüfung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Viel schwerwiegender sind die Folgen bei einem Unfall: Die Berufsgenossenschaft kann die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regressansprüche gegen das Unternehmen stellen. Zudem droht den Verantwortlichen eine persönliche Haftung.

Fahrzeugtermine und -pflichten einfach digital verwalten

Die jährliche UVV-Prüfung ist nur eine von vielen Pflichten im Fuhrparkmanagement. Wer verliert da nicht den Überblick zwischen Hauptuntersuchungen, Leasingrückgaben und Reifenwechseln? Mit der digitalen Fahrzeugverwaltung von LapID bündeln Sie alle fahrzeugbezogenen Daten in einer zentralen, digitalen Fahrzeugakte. Verwalten Sie sämtliche Termine und Aufgaben – von der UVV-Prüfung bis hin zu internen Wartungen – automatisiert und rechtssicher. Reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand und Ihr Haftungsrisiko.

So sind Sie einfach sicher unterwegs.

Teaser Fahrzeugverwaltung Frau im Büro

Halterpflichten digital umgesetzt –
so profitieren Geschäftsführung und Fuhrparkmanagement

Für Geschäftsführer: Haftungsrisiko minimieren, Verantwortung sicher delegieren

Als Geschäftsführer tragen Sie die unternehmerische Verantwortung – auch für den Fuhrpark. Die gesetzlichen Halterpflichten sind kein administratives Detail, sondern ein Haftungsrisiko, das bei Missachtung zu hohen Bußgeldern und sogar zu Ihrer persönlichen Inanspruchnahme führen kann.

Mit den digitalen Lösungen von LapID schützen Sie sich und Ihr Unternehmen wirksam:

  • Minimierung des persönlichen Haftungsrisikos: Stellen Sie durch automatisierte und lückenlos dokumentierte Prozesse sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. So wandeln Sie unkalkulierbare Risiken in kontrollierbare Abläufe um.
  • Rechtssichere Delegation: Übertragen Sie die operativen Aufgaben an Ihr Fuhrparkmanagement, ohne die Kontrolle zu verlieren. Das LapID-System schafft eine transparente und rechtssichere Grundlage für eine funktionierende Delegation.
  • Kosten- und Effizienzkontrolle: Reduzieren Sie den administrativen Aufwand auf ein Minimum und vermeiden Sie teure Konsequenzen durch versäumte Fristen. Sie investieren in einen schlanken Prozess statt in die Bewältigung von Risiken.
  • Geprüfte Sicherheit: Vertrauen Sie auf ein System, das Maßstäbe in Sachen Datenschutz und Informationssicherheit setzt.
Geschäftsführung

Häufig gestellte Fragen
zur Halterhaftung

Als Halter von Firmenfahrzeugen sind Sie gesetzlich für deren sicheren Betrieb verantwortlich. Diese sogenannte Halterhaftung umfasst drei zentrale, wiederkehrende Pflichten:

  • Führerscheinkontrolle: Die regelmäßige Überprüfung der Fahrerlaubnis aller Fahrer.
  • Fahrerunterweisung: Die jährliche Unterweisung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit dem Fahrzeug.
  • Fahrzeugprüfung (UVV): Die jährliche Prüfung der Betriebs- und Arbeitssicherheit des Fahrzeugs, zusätzlich zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV).

Die Mindestanforderungen an Kontrollen sind wie folgt definiert und in der Praxis etabliert:

  • Führerscheinkontrolle: Mindestens zweimal pro Jahr.
  • Fahrerunterweisung: Mindestens einmal pro Jahr.
  • Fahrzeugprüfung (UVV): Mindestens einmal pro Jahr.

Die Risiken sind erheblich und können sowohl das Unternehmen als auch die verantwortlichen Personen persönlich treffen. Dazu gehören:

  • Bußgelder bis in Millionenhöhe.
  • Geld- oder Freiheitsstrafen für die Geschäftsführung oder den Fuhrparkleiter.
  • Verlust des Versicherungsschutzes und Regressforderungen im Schadensfall.

Die manuelle Verwaltung dieser Pflichten ist aufwendig und fehleranfällig. Eine digitale Lösung nimmt Ihnen diese Last ab, indem sie:

  • Prozesse automatisiert und Sie an alle Fristen erinnert.
  • Alle Vorgänge rechtssicher dokumentiert und so Sicherheit schafft.
  • Den administrativen Aufwand reduziert und wertvolle Zeit spart.
  • Alle Daten zentral und transparent für Sie bereithält.

Auswirkungen der Haftung
auf weitere Beteiligte
im Unternehmen

Auf den ersten Blick scheinen insbesondere die Geschäftsführung und das Fuhrparkmanagement beim Thema Halterhaftung betroffen zu sein. Doch auch andere Beteiligte im Unternehmen sind involviert. 

Auch die Finanzabteilung des Unternehmens ist betroffen, und zwar genau dann, wenn es um das Versicherungsrisiko geht. Versicherungen kommen in der Regel nur für Schäden auf, wenn sich die versicherte Person oder das versicherte Unternehmen an alle Obliegenheiten gehalten hat. Die Nicht-Einhaltung der Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung kann beispielsweise dazu führen, dass Schäden für Unfälle nicht durch die Versicherungen übernommen werden.

Die Mitarbeiter wirken direkt an der Einhaltung gesetzlicher Pflichten mit. Es ist sinnvoll, ein generelles Verständnis für die dafür notwendigen Kontrollsysteme zu schaffen. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und es ihnen möglich ist, diese einzuhalten.

Der Betriebsrat hat eine Verantwortung zur Überwachung der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Darüber hinaus nimmt der Betriebsrat Anregungen und Beschwerden entgegen und leitet diese an die Unternehmensführung weiter. Dabei unterstützt er bei der Mängelbeseitigung.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit steht dem Unternehmer beratend zur Seite. Dies betrifft sicherheitstechnische Belange. Dabei unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Mängelbeseitigung und informiert Beschäftigte über Inhalte zum Arbeitsschutz.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, der Erstellung von Betriebsanweisungen, der Durchführung von Unterweisungen und der Auswahl von Schutzausrüstung.

Sofern ein Betriebsarzt im Unternehmen vorhanden ist, berät er alle Beteiligten zu arbeitsmedizinischen Belangen des Arbeitsschutzes und führt entsprechende arbeitsmedizinische Untersuchungen durch. Im Verantwortungsbereich des Betriebsarztes liegen auch Betriebsbegehungen und Informationen der Beschäftigten zum Arbeitsschutz.

Der Sicherheitsbeauftragte ist das Bindeglied zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten. Er unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und meldet sicherheitstechnische Mängel.
Die Aufgabe wird ehrenamtlich und während der Arbeitszeit wahrgenommen.

Den richtigen
Dienstleister wählen

Neben Unternehmer- und Halterpflichten zählt auch deren Umsetzung. Externe Dienstleister können dabei unterstützen. Am Beispiel von Führerscheinkontrolle, Unterweisungen und Fahrzeugprüfung zeigen wir, worauf es bei der Auswahl ankommt.

Können Sie Ihr Kontrollsystem mit „Ja!“ beantworten? Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Falls nicht, beraten wir Sie gerne!

  • Kontrollmethode:  Können mit dem Führerscheinkontrollsystem alle Besonderheiten meines Fuhrparks abgedeckt werden (z. B. EU-Kartenführerscheine, ausländische Führerscheine, Papierführerscheine)?
  • Kontrollintervall: Sind unterschiedliche Kontrollintervalle abbildbar? Ist eine spontane Kontrolle möglich? Können problemlos mehr als zwei Kontrollen pro Jahr durchgeführt werden?
  • Umfang der Kontrolle:  Erfasst und überwacht das Führerscheinkontrollsystem auch Schlüsselzahlen und die Gültigkeit von Fahrerlaubnisklassen? Wird das Ablaufdatum des Führerscheins erfasst?

  • Unterweisungstool: Ist das Tool von überall erreichbar? Muss hierfür eine Software auf einem Endgerät installiert werden? Auf welchen Endgeräten kann die Unterweisung durchgeführt werden?
  • Unterweisungsinhalte: Bilden die Unterweisungsinhalte alle erforderlichen Inhalte für Ihr Unternehmen ab? Lassen sich die Inhalte beispielsweise durch eigene PDF-Dokumente erweitern?
  • Zertifizierungen: Sind die zur Verfügung gestellten Inhalte durch die DGUV zertifiziert? Entsprechen diese dem aktuell rechtsgültigen Stand? Gibt es hierfür Nachweise durch den Anbieter?
  • Mehrsprachigkeit: Kann die Unterweisung in verschiedenen Sprachen durchgeführt werden?

  • Erinnerungen & Benachrichtigungen: Sind Erinnerungen an die Fahrer und Mitarbeiter personalisierbar und individualisierbar? Sind darüber hinaus weitere Erinnerungsfunktionen verfügbar? Kann bei der Wahl der Benachrichtigung zwischen verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden? Z. B. E-Mails, SMS oder Push-Benachrichtigungen?

  • Verwaltung: Wie erfolgt die Verwaltung der Kontrollen und Unterweisungen? Gibt es ein zentrales Kundensystem? Welche Funktionen bietet dieses System? Z. B. Reportings, Mehrsprachigkeit, mehrere Benutzer?

  • Dokumentation: Ist der Nachweis über die durchgeführte Kontrolle oder Unterweisung rechts- und revisionssicher erbracht und kann bei Bedarf eingesehen werden? Kann der Nachweis über die Dokumentation im Streitfall für andere zugänglich und einsehbar gemacht werden?

  • Sicherheit: Sind datenschutzrechtliche Anforderungen abgedeckt und wird der Schutz Ihrer und der Daten Ihrer Mitarbeiter sichergestellt?

  • Fahrzeugverwaltung: Welche Daten können zum Fahrzeug im System erfasst werden? Besteht eine Möglichkeit, Fahrzeuge zu Fahrern oder Mitarbeitern zuzuordnen?

  • Dokumentenverwaltung: Können neben UVV-Prüfberichten weitere Dokumente zum Fahrzeug gespeichert werden? Welche Funktionen bietet das Dokumentenmanagement?