So sichern Sie sich und Ihr Unternehmen ab – mit den digitalen Fuhrpark-Compliance-Lösungen von LapID.

Die Überlassung eines Dienstwagens an Mitarbeiter ist ein großer Vertrauensbeweis – und eine noch größere Verantwortung für Ihr Unternehmen. Als Fahrzeughalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit im Fuhrpark zu sorgen. Das umfasst Aufgaben, wie die regelmäßige Führerscheinkontrolle, die jährliche Fahrerunterweisung und die vorschriftsmäßige Fahrzeugprüfung (UVV). Aber auch andere Themen rund ums Fahrzeug zählen zu den Aufgaben des Fuhrparkmanagers.
Diese Halterpflichten manuell zu verwalten, ist nicht nur zeitaufwendig, sondern birgt auch erhebliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und das Fuhrparkmanagement. Eine versäumte Frist oder eine lückenhafte Dokumentation kann im Schadensfall zu empfindlichen Bußgeldern und persönlichen Konsequenzen führen.
Schluss mit Excel-Listen und manuellem Aufwand! Wir bei LapID unterstützen Sie dabei, Ihre Halterpflichten digital, automatisiert und rechtssicher zu erfüllen. Wir vereinfachen Ihre Prozesse, minimieren Ihr Haftungsrisiko und geben Ihnen die Sicherheit, dass in Ihrem Fuhrpark alles vorschriftsmäßig läuft.
Mit LapID sind Sie einfach sicher unterwegs.
Automatisierte Prozesse sparen Zeit und senken Kosten – für einen reibungslosen Fuhrparkbetrieb.
Gesetzliche Vorgaben mühelos erfüllen und Haftungsrisiken durch rechtssichere Lösungen minimieren.
Dokumentation aller Nachweispflichten für mehr Transparenz im Fuhrpark.
Die LapID Software bietet höchste Datenschutzstandards. Außerdem ist LapID nach ISO 27001 zertifiziert.
Das LapID System passt sich individuell an Ihre Strukturen und Bedürfnisse an.
Entstanden in der Universitätsstadt Siegen betreuen wir unsere Kunden bis heute aus dem Siegerland und Köln.
Die Unternehmerverantwortung bezeichnet die generelle Verantwortung des Unternehmers. Sie beinhaltet die Bestimmung der Unternehmensziele sowie der Geschäftspolitik, jedoch auch die grundlegenden Entscheidungen, die im Unternehmen getroffen werden. Der Unternehmer definiert Maßstäbe für die Organisation und den Betriebsablauf und stellt die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung. Ein Bereich, dem dabei besondere Aufmerksamkeit zukommt, ist der Arbeitsschutz.
Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu ergreifen und Arbeitsunfällen vorzubeugen. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die regelmäßige Durchführung von (Sicherheits-)Unterweisungen im Unternehmen.

Der Halter ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug zu versichern und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (1 PflVG).
Der Halter ist verpflichtet, die Steuer für das Kfz fristgerecht zu zahlen (§ 1 KraftStG).
Es besteht eine Mitteilungspflicht bei Änderung der Halterverhältnisse (§ 13 FZV).
Gleiches gilt für Veränderungen am Fahrzeug. Dies ist erforderlich, um eine Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis zu gewährleisten.
Das Fahrzeug muss über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen und der Fahrzeughalter muss dieses regelmäßig kontrollieren und für eine Instandhaltung sorgen (§ 16 StVZO).
Der Betrieb eines Fahrzeugs führt zu einer möglichen Gefährdung. Um dieser entgegenzuwirken, muss der Fahrzeughalter Maßnahmen zur Sicherheit des Fahrzeugs treffen (§ 7 StVG).
Fahrzeughalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Führerscheinkontrolle, die Fahrerunterweisung und die Fahrzeugprüfung (UVV) sicherzustellen.
Geschäftsführung und Fuhrparkmanager müssen sich im Rahmen der Halterhaftung regelmäßig vergewissern, dass der Mitarbeiter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Die Kontrolle des Führerscheins sollte mindestens zweimal jährlich anhand des Original-Führerscheins erfolgen und muss lückenlos dokumentiert werden.
Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:
Nicht nur in Deutschland muss die Führerscheinkontrolle durchgeführt werden. Die rechtliche Basis für die Kontrolle in Frankreich und Österreich finden Sie in den verlinkten Beiträgen.

Wird Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug überlassen, haftet die Geschäftsführung oder der Fuhrparkmanager persönlich für „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Rechtliche Basis: § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr. 1 & Nr. 3 StVG; § 25 StVG und § 44 StGB
Wird Mitarbeitern ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug überlassen, drohen Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes. Zudem besteht ein Regress bis zu 5.000 Euro.
Rechtliche Basis: § 28 Abs. 2 VVG, Punkt D.1.1.2 AKB, Punkt D.1.1.3 AKB, Punkt D.2.1 AKB, § 35 DGUV Vorschrift 70
Wird ein unsicheres System zur Führerscheinkontrolle eingeführt oder genutzt, kann die Geschäftsführung haftbar gemacht werden.
Rechtliche Basis: § 130 OWiG
Als Halter der Fahrzeuge sind Geschäftsführung und Fuhrparkmanagement gesetzlich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass jeder Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dies ist Teil der sogenannten Halterhaftung. Bei Missachtung drohen empfindliche Strafen, da das Überlassen eines Fahrzeugs an eine Person ohne Fahrerlaubnis eine Straftat darstellt.
Laut aktueller Rechtsprechung und anwaltlicher Empfehlung sollte die Kontrolle des Original-Führerscheins mindestens zweimal pro Jahr erfolgen. Wichtig ist dabei eine lückenlose und nachweisbare Dokumentation jeder einzelnen Kontrolle, um im Schadensfall rechtlich abgesichert zu sein.
Die Konsequenzen sind weitreichend und können sowohl das Unternehmen als auch die verantwortlichen Personen persönlich treffen. Sie reichen von Bußgeldern bis zu 1 Mio. Euro und Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Zudem kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern und Regressforderungen stellen.
Schluss mit manuellen Listen und Termindruck! Mit den digitalen Lösungen von LapID automatisieren Sie die Führerscheinkontrolle in Ihrem Fuhrpark und erfüllen Ihre Halterpflichten einfach und effizient. Sparen Sie wertvolle Zeit, minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko und sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation.
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Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen Mitarbeiter, denen ein Dienstwagen überlassen wird, regelmäßig unterwiesen werden. Die Einhaltung dieser Pflicht liegt beim Arbeitgeber.
Die Unterweisung findet mindestens einmal jährlich statt und richtet sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens.
Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung der Unterweisungsbestimmungen kann die Berufsgenossenschaft die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.
Rechtliche Basis: § 35 DGUV Vorschrift 70, § 110 SGB VII, § 823 BGB
Verstöße gegen das ArbSchG können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Im Falle einer Straftat können Geld- und Freiheitsstrafen die Folge sein.
Rechtliche Basis: §§ 25, 26 ArbSchG, § 209 SGB VII, §§ 222, 229 StGB
Ist die Durchführung der Unterweisung an eine nicht fachlich / persönlich geeignete Person delegiert worden oder es liegt keine ordnungsgemäße Beauftragung vor, drohen Bußgelder.
Rechtliche Basis: § 130 OWiG
Die Fahrerunterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Sicherheitsschulung für alle Mitarbeiter, die ein Firmenfahrzeug nutzen – unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw oder Lkw handelt. Sie dient dazu, die Fahrer über die sichere Handhabung des Fahrzeugs, spezifische Gefahren und die geltenden Vorschriften (z.B. zur Ladungssicherung) aufzuklären.
Gemäß der DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit DGUV Vorschrift 70 muss die Fahrerunterweisung mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Eine zusätzliche Unterweisung ist außerdem erforderlich, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, sich deren Aufgabenbereich ändert, neue Fahrzeugtypen in den Fuhrpark aufgenommen werden oder sich die Gefährdungsbeurteilung ändert.
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführung. Diese Pflicht kann an eine fachlich qualifizierte Person, wie zum Beispiel den Fuhrparkleiter, delegiert werden. Wichtig ist jedoch, dass die Durchführung und die Delegation lückenlos und nachweisbar dokumentiert werden, um im Schadensfall nicht persönlich haftbar gemacht zu werden.
Präsenztermine koordinieren und Nachweise manuell verwalten war gestern. Mit den E-Learnings von LapID erfüllen Sie Ihre Unterweisungspflichten digital, ortsunabhängig und zu jeder Zeit. Sorgen Sie für nachweisbare Rechtssicherheit im Fuhrpark, unterweisen Sie Ihre Fahrer effizient und reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand auf ein Minimum.
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Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen Firmenwagen, die als Arbeitsmittel eingesetzt werden, regelmäßig auf den betriebssicheren Zustand geprüft werden. Die Einhaltung dieser Pflicht liegt beim Arbeitgeber.
Die Prüfung des Fahrzeugs findet mindestens einmal jährlich statt und wird durch eine sachkundige Person durchgeführt.
Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:

Die Berufsgenossenschaft kann die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.
Rechtliche Basis: § 57 DGUV Vorschrift 70, § 110 SGB VII, § 823 BGB
Fahrlässig oder vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten, wie die unterlassene UVV-Prüfung, führen zu Bußgeldern für die Unternehmensführung oder beauftragte Person.
Rechtliche Basis: § 209 SGB VII, § 57 DGUV Vorschrift 70, §§ 222, 229 StGB
Bei Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit wissentlich erheblichen Mängeln drohen hohe Bußgelder – bei Gefährdung der Arbeitssicherheit bis zu 1 Mio. Euro.
Rechtliche Basis: § 130 OWiG
Strafrechtliche Konsequenzen z.B. in Form von Geldbußen bei wiederholter Unterlassung der V3 Prüfung und daraus entstandenen Personenschäden. Erlöschen des Versicherungsschutzes sowie persönliche Haftung bei nicht durchgeführten V3 Prüfungen.
Rechtliche Basis: § 9 DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII
Bußgelder und Punkte lt. Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog sowie Kürzung oder vollständiges Erlöschen des Versicherungsschutzes bei Missachten der richtigen Bereifung.
Rechtliche Basis: § 2 Abs. 3a StVO in Verbindung mit § 36 Abs. 3 & 4 StVZO
Bußgelder und Punkte lt. Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog bei nicht durchgeführter Hauptuntersuchung.
Rechtliche Basis: § 29 StVZO
Die Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich „TÜV“) nach § 29 StVZO prüft die allgemeine Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs. Die jährliche Fahrzeugprüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 hingegen konzentriert sich auf die Betriebssicherheit. Sie stellt sicher, dass das Fahrzeug als Arbeitsmittel für den Fahrer sicher ist. Beide Prüfungen sind rechtlich vorgeschrieben und ersetzen sich nicht gegenseitig.
Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) durch eine sachkundige Person geprüft werden. Die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung und Dokumentation liegt beim Arbeitgeber bzw. dem Fahrzeughalter. Diese Pflicht kann zwar an einen Fuhrparkleiter delegiert werden, die Kontroll- und Organisationsverantwortung bleibt jedoch bei der Unternehmensführung.
Eine versäumte UVV-Prüfung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Viel schwerwiegender sind die Folgen bei einem Unfall: Die Berufsgenossenschaft kann die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regressansprüche gegen das Unternehmen stellen. Zudem droht den Verantwortlichen eine persönliche Haftung.
Die jährliche UVV-Prüfung ist nur eine von vielen Pflichten im Fuhrparkmanagement. Wer verliert da nicht den Überblick zwischen Hauptuntersuchungen, Leasingrückgaben und Reifenwechseln? Mit der digitalen Fahrzeugverwaltung von LapID bündeln Sie alle fahrzeugbezogenen Daten in einer zentralen, digitalen Fahrzeugakte. Verwalten Sie sämtliche Termine und Aufgaben – von der UVV-Prüfung bis hin zu internen Wartungen – automatisiert und rechtssicher. Reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand und Ihr Haftungsrisiko.
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Als Geschäftsführer tragen Sie die unternehmerische Verantwortung – auch für den Fuhrpark. Die gesetzlichen Halterpflichten sind kein administratives Detail, sondern ein Haftungsrisiko, das bei Missachtung zu hohen Bußgeldern und sogar zu Ihrer persönlichen Inanspruchnahme führen kann.
Mit den digitalen Lösungen von LapID schützen Sie sich und Ihr Unternehmen wirksam:

Als Halter von Firmenfahrzeugen sind Sie gesetzlich für deren sicheren Betrieb verantwortlich. Diese sogenannte Halterhaftung umfasst drei zentrale, wiederkehrende Pflichten:
Die Mindestanforderungen an Kontrollen sind wie folgt definiert und in der Praxis etabliert:
Die Risiken sind erheblich und können sowohl das Unternehmen als auch die verantwortlichen Personen persönlich treffen. Dazu gehören:
Die manuelle Verwaltung dieser Pflichten ist aufwendig und fehleranfällig. Eine digitale Lösung nimmt Ihnen diese Last ab, indem sie:
Auf den ersten Blick scheinen insbesondere die Geschäftsführung und das Fuhrparkmanagement beim Thema Halterhaftung betroffen zu sein. Doch auch andere Beteiligte im Unternehmen sind involviert.
Neben Unternehmer- und Halterpflichten zählt auch deren Umsetzung. Externe Dienstleister können dabei unterstützen. Am Beispiel von Führerscheinkontrolle, Unterweisungen und Fahrzeugprüfung zeigen wir, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Können Sie Ihr Kontrollsystem mit „Ja!“ beantworten? Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Falls nicht, beraten wir Sie gerne!
Erinnerungen & Benachrichtigungen: Sind Erinnerungen an die Fahrer und Mitarbeiter personalisierbar und individualisierbar? Sind darüber hinaus weitere Erinnerungsfunktionen verfügbar? Kann bei der Wahl der Benachrichtigung zwischen verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden? Z. B. E-Mails, SMS oder Push-Benachrichtigungen?
Verwaltung: Wie erfolgt die Verwaltung der Kontrollen und Unterweisungen? Gibt es ein zentrales Kundensystem? Welche Funktionen bietet dieses System? Z. B. Reportings, Mehrsprachigkeit, mehrere Benutzer?
Dokumentation: Ist der Nachweis über die durchgeführte Kontrolle oder Unterweisung rechts- und revisionssicher erbracht und kann bei Bedarf eingesehen werden? Kann der Nachweis über die Dokumentation im Streitfall für andere zugänglich und einsehbar gemacht werden?
Sicherheit: Sind datenschutzrechtliche Anforderungen abgedeckt und wird der Schutz Ihrer und der Daten Ihrer Mitarbeiter sichergestellt?
Fahrzeugverwaltung: Welche Daten können zum Fahrzeug im System erfasst werden? Besteht eine Möglichkeit, Fahrzeuge zu Fahrern oder Mitarbeitern zuzuordnen?
Dokumentenverwaltung: Können neben UVV-Prüfberichten weitere Dokumente zum Fahrzeug gespeichert werden? Welche Funktionen bietet das Dokumentenmanagement?