Digitale Fahrerunterweisungen – mit E-Learning alles jederzeit
im Blick

Die LapID Fahrerunterweisung ist eine digitale Lösung für die Durchführung von E-Learning-Unterweisungen speziell für Fuhrparks.

Frau sitzend vor einem Laptop führt die Fahrerunterweisung durch.

Minimieren Sie Ihre
Haftungsrisiken im Fuhrpark

Die Folgen einer ausbleibenden Fahrerunterweisung:

Bußgelder und Freiheitsstrafen

Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können Bußgelder bis zu 25.000 Euro sowie Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Keine Übernahme von Schäden

Unfallversicherungsträger können die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Schadenersatzansprüche

Dienstwagennutzer können Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen & Arbeitgeber können den Fuhrparkmanager in Regress nehmen.

So einfach läuft die
Fahrerunterweisung ab

Von der Auswahl des passenden Moduls bis zur automatischen Dokumentation – mit LapID erfolgt die Fahrerunterweisung digital, flexibel und rechtskonform.

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Digital und zeitsparend

Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter schnell und einfach via E-Learning.

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Flexibel

Orts- und zeitunabhängig, für jeden Mitarbeiter individuell anpassbar.

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Rechtssicher

DGUV-konforme Inhalte, automatische Dokumentation, geprüfter Datenschutz und ISO27001 zertifizierte IT-Sicherheit.

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Effizient

Ihre Fahrer werden automatisch an anstehende Unterweisungstermine erinnert, damit entfällt die komplexe Terminplanung und Sie reduzieren Ihre Kosten.

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Interaktiv

Steigern Sie die Motivation und den Lernerfolg durch abwechslungsreiche Inhalte.

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Mehrsprachig

Wählen Sie aus mehreren Optionen und unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter in der für Sie passenden Sprache.

Volle Fahrt voraus mit
digitalen Unterweisungen

Bringen Sie Ihre Fahrerunterweisungen auf die Überholspur mit E-Learnings, die flexibel, interaktiv und kostensparend sind. So haben Sie alle Unterweisungspflicht jederzeit im Blick. Mit unserem Angebot “LearnID” unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter zudem zu vielen verschiedenen Themen aus den Bereichen Arbeitsschutz und Compliance.

Über 5.000 Kunden vertrauen bereits auf LapID

Logo Apetito
Logo Volksbank Lohne-Mühlen
Logo Axa
Logo Bechtle
Logo The CocaCola Company
Logo WMF
Logo IBM
Logo Loehr Gruppe
Logo McDonalds
Logo Yncoris
Logo Evonik
Logo Loba
Logo Wolff & Müller Einkaufspartner
CTA Bild FUW

Wir machen
den Unterschied für Sie

Interaktive Inhalte

Inhalte werden durch Tonspur, Videos und interaktive Elemente unterstützt.

Grafik zum Start einer interaktiven Fahrerunterweisung via E-Learning
Mehrsprachig

Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter in der für sie passenden Sprache, DE und EN sind i.d.R. standardmäßig vorhanden.

Übersicht der verfügbaren Sprachen für die LapID Fahrerunterweisungen (DE, EN, FR, PL)
Individuelle Inhalte

Hinterlegen Sie eigene PDF-Dokumente mit unternehmensspezifischen Regelungen oder eine SCORM-Unterweisung und passen Sie das System so an Ihre Bedürfnisse an.

Darstellung Uploadmöglichkeit für zusätzliche Infos
Flexibel kombinierbar

Wählen Sie die Module, die zu Ihrem Fuhrpark passen und kombinieren Sie diese beliebig miteinander.

Kombinationsmöglichkeit der LapID Module zur Fahrerunterweisung
Integrierte Verständnisprüfung

Stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrer die Inhalte verstanden haben, mit Zwischenfragen oder Abschlusstests und persönlichem Zertifikat.

Darstellung der Verständnisprüfung für eine gestartete LapID Fahrerunterweisung Pkw.
Das LapID Portal

Die zentrale Anlaufstelle für Ihre Mitarbeiter zum Start der nächsten Unterweisung.

Darstellung des LapID Portals mit einer hervorgehobenen Pkw Fahrerunterweisung.
Sie stehen im Mittelpunkt

Persönliche Betreuung vom Erstgespräch übers Onboarding bis hin zum umfangreichen Support.

Grafik über die Kontaktmöglichkeiten mit dem LapID Support. Telefon, Persönlich, Video-Call
Erfahrung zählt

Setzen Sie auf einen starken Partner an Ihrer Seite mit einem großen Expertenteam und langjähriger Expertise.

Grafik mit den wichtigsten Zahlen zu LapID: 600.000 Nutzer, 5.000 Kunden, 20 Mio Euro Ersparnis

So viel Zeit und Kosten sparen Sie mit LapID

Manuelle Unterweisung
129 Std.
Zeitaufwand Mitarbeiter &
Management
5627 €
geschätzte Prozesskosten pro Jahr
Mit LapID Unterweisung
50 Std.
Zeitaufwand Mitarbeiter &
Management
2170 €
geschätzte Prozesskosten pro Jahr
Gesamtersparnis mit LapID
0 Std.
Zeitersparnis
0 €
geschätzte Ersparnis der Prozesskosten

Vertrauen, das bewegt
Kunden berichten

Logo Wolff und Müller

„Bei der Führerscheinkontrolle ist eine digitale Abwicklung unersetzlich. Diese wird nicht nur die Prozesse optimieren bzw. Prozesskosten sparen, sondern auch für eine höhere Fahrerzufriedenheit sorgen, da die Abwicklungswege gekürzt werden.“

Gönül Göksungur, Strategische Einkäuferin & Fuhrparkleitung
Logo Apetito

„Die Prozessoptimierung zieht sich durch viele Bereiche, die Führungskräfte wurden entlastet, es werden keine Word-Dokumente mehr genutzt und im Fahrzeugmanagement entfällt die gesamte Ablage. Sonstige manuelle, administrative Prozesse wurden deutlich verschlankt. Die Vorteile und der Mehrwert waren bereits klar erkennbar, bevor wir das Projekt gestartet haben.“

Heiko Schreck, Leiter Strategie Distribution & Fahrzeugmanagement
Logo Bäumer BUNZL

“Durch die sichere E-Learning Anwendung mit anschließenden Zertifikaten, haben wir heute deutlich einfacher und sicherer die Nachweise zu unseren Unterweisungen.”

Elke Kaeten, Officemanagerin + HR bei BUNZL Großhandel GmbH Niederlassung Bäumer Tönisvorst
Logo Henry Schein

“Von Anfang an war unser Eindruck von den LapID Produkten äußerst positiv. Sie sind nicht nur digital und hilfreich, sondern bieten auch eine sichere Dokumentation. Die Automatisierung der Prozesse hat uns letztlich überzeugt.”

Marco Graf, Manager Einkauf, Henry Schein GmbH
Logo Volksbank Lohne Mühlen

“Effizienzsteigerung im Alltagsgeschäft – Seitdem wir die LapID Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung verwenden, fühlen sich unsere Mitarbeiter bestens vorbereitet und können zeiteffektiver arbeiten.”

Bernd Rosemeyer, Prokurist
Logo Bechtle

„Der Support ist jederzeit schnell erreichbar, wir müssen nie lange auf eine Antwort warten. Wir wissen, bei Problemen können wir auf die Unterstützung von LapID zählen“.

Sarina Merkens, Fuhrparkmanagerin bei Bechtle Mobility GmbH
Logo Loba

“Flexible Online-Unterweisung – durch die Online-Unterweisung können nun alle Fahrer regelmäßig und unabhängig von ihrem Einsatzgebiet und zeitlichen Einschränkungen unterweisen werden.”

Volker Riexinger, Betriebsleiter

Schnell informiert, sicher unterwegs

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark – schnell, klar und auf den Punkt.

Die LapID Fahrerunterweisung ist eine digitale Lösung, mit der Unternehmen ihre Fahrerunterweisungen effizient organisieren, via E-Learning durchführen und digital dokumentieren können. Sie unterstützt dabei, wiederkehrende Unterweisungspflichten im Fuhrpark strukturiert und nachvollziehbar abzubilden.

Die Fahrerunterweisung nach UVV ist eine regelmäßige Unterweisung, die für Fahrer von dienstlich genutzten Fahrzeugen durchgeführt werden muss.

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen, müssen diese regelmäßig im sicheren Gebrauch dieser Arbeitsmittel unterweisen.

Der Hintergrund hierfür ist, dass ein Dienstfahrzeug ein Betriebsmittel darstellt, welches bei unsachgemäßer Verwendung die Arbeitssicherheit gefährden kann.

Die Durchführung der Fahrerunterweisung nach UVV (Unfallverhütungsvorschrift) ist für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend: Vor dem ersten Gebrauch muss eine Unterweisung erfolgen und diese muss mindestens jährlich wiederholt werden.

Die Fahrerunterweisung vermittelt sicherheitsrelevante Inhalte für den Umgang mit Fahrzeugen und unterstützt Unternehmen dabei, ihren Pflichten im Fuhrpark nachzukommen.

Die Fahrerunterweisung kann im Rahmen einer Präsenzveranstaltung oder mittels eines E-Learning-Tools umgesetzt werden.

Mehr über die Fahrerunterweisung nach UVV: UVV-Unterweisung im Fuhrpark: Fahrerunterweisung für Dienstwagen

Die Sicherstellung von Maßnahmen zur Unfallverhütung sowie der Arbeitssicherheit sind Aufgaben des Arbeitgebers. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter im Umgang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel zu unterweisen. Diese Unterweisung sollte einmal im Jahr erfolgen und bei Bedarf wiederholt werden.

Grundlagen für diese notwendige Unterweisung sind:

§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 4 DGUV Vorschrift 1

Demnach ist der Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers sicherzustellen und diesen ausreichend sowie umfangreich zu unterweisen.

Mehr zum allgemeinen Arbeitsschutz im Unternehmen:

Unterweisungen für den Arbeitsschutz

Unterwiesen werden müssen alle Mitarbeiter im Unternehmen.

Unterweisungen richten sich dabei nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. So müssen für Büromitarbeiter andere Unterweisungen durchgeführt werden, als für Dienstwagennutzer oder Berufskraftfahrer.

Mehr über die Grundlagen der Fahrerunterweisung in unserem Beitrag: Anforderungen an Fahrerunterweisungen & Konsequenzen bei Nichterfüllung

Die Unterweisung muss vor dem Beginn der Tätigkeit durchgeführt und anschließend regelmäßig wiederholt werden. In der Regel finden Unterweisungen dabei jährlich statt. In besonderen Fällen kann auch ein kürzeres Intervall notwendig oder erforderlich sein. Mehr zum Thema unterjährige Unterweisungen finden Sie im nachfolgenden Beitrag: Wann sind unterjährige Unterweisungen notwendig?

Verantwortlich für die Durchführung von Unterweisungen ist der Arbeitgeber. Dies wird in Paragraf 13 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Die Pflicht zur Unterweisung kann aber an Mitarbeiter im Unternehmen delegiert werden. Damit geht die Pflicht zur Durchführung der Unterweisung im Falle der Fahrerunterweisung beispielsweise an den Fuhrparkverantwortlichen über. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Pflicht sorgfältig und nur an geeignete Personen übergeben hat.

Mehr über die Grundlagen der Fahrerunterweisung in unserem Beitrag: Anforderungen an Fahrerunterweisungen & Konsequenzen bei Nichterfüllung

Die Inhalte, die Dienstwagenfahrern während der Fahrerunterweisung nach UVV vermittelt werden müssen, verteilen sich auf ein breites Spektrum. Hauptsächlich geht es um Themen, die vor und während der Fahrt zu beachten sind. Doch auch das Verhalten im Falle eines Unfalls spielt eine besondere Rolle. Grundlage für die Inhalte der Fahrerunterweisung ist die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. Die Inhalte sind vor jeder Unterweisung auf Aktualität zu prüfen und für die zu unterweisenden Mitarbeiter aufzubereiten. Als Schwerpunkte können im Rahmen der Fahrerunterweisung beispielsweise folgende Bereiche unterwiesen werden:
Vor der Fahrt

Vor der Fahrt gibt es einiges zu beachten. So muss unter anderem das Fahrzeug auf seine Betriebssicherheit geprüft werden. Bei einem Poolfahrzeug, das von unterschiedlichen Mitarbeitern genutzt wird, muss beispielsweise der Autositz individuell eingestellt werden.

Lenk- und Ruhezeiten

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird durch das Arbeitszeitgesetz geregelt und ist ein Bestandteil des Fuhrparkmanagements. Bei Fahrten mit dem Dienstwagen ist zudem regelmäßig zu prüfen, welche Zeiten überhaupt als Arbeitszeit gelten. Hierfür spielen bestimmte Faktoren, wie Anweisungen des Arbeitgebers eine wichtige Rolle.

Verhalten während der Fahrt

Doch auch während der Fahrt gibt es einige Dinge zu beachten. Kommt es im Fahrtverlauf zu einem Stau, ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht. Wie die Regelungen für die Bildung einer Rettungsgasse lauten und wie man sich sonst während eines Staus verhält, wird ebenfalls im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVV vermittelt. So auch die Nutzung eines Mobiltelefons im Auto. Steht man beispielsweise im Stau, stellt sich auch die Frage, wie mit dem Mobiltelefon umzugehen ist.

Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs

Auch die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs ist ein wichtiger Aspekt der Fahrerunterweisung nach UVV. Zur Standardsicherheitsausstattung eines Fahrzeugs gehören die Warnweste, das Warndreieck und der Erste-Hilfe-Kasten. Alle drei Gegenstände müssen immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Warnwestenpflicht besteht seit dem Jahr 2014 und gilt natürlich auch für Dienstwagen. Die Warnweste ist in allen Gefahrensituationen außerhalb des Fahrzeuges zu tragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Warnweste bereits im Fahrzeug angezogen werden muss, um Sicherheitsrisiken durch vorbeifahrenden Verkehr zu minimieren. Zur Absicherung eines Unfalls sind Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten ebenfalls notwendig. Mithilfe der Fahrerunterweisung nach UVV soll dem Dienstwagenfahrer vermittelt werden, wann und wo das Warndreieck aufzustellen ist und wie Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort eingeleitet werden.

Ladungssicherung

Sind Dienstwagenfahrer mit Gepäck oder einer anderen Ladung unterwegs, muss auf die Sicherung dieser Gegenstände geachtet werden. Hierfür gibt es besondere Vorschriften und Regelungen. Zur Ladungssicherung werden beispielsweise verschiedene Sicherungselemente wie Zurrriemen, Netze und Sicherungsstangen verwendet. Sind diese nicht ordnungsgemäß im Fahrzeug angebracht, kann die Ladung verrutschen und etwa in scharfen Kurven oder bei Gefahrenbremsungen das Verhalten des Fahrzeugs so beeinflussen, dass es zu einem Unfall kommt. Für Lkw gelten gesonderte Regelungen zur Ladungssicherung.

Regeln des Straßenverkehrsgesetzes

Die wichtigsten Verkehrsregeln lernt man bereits in der Fahrschule. Doch nicht jeder kann sich nach Jahren noch an alle Regelungen im Detail erinnern. Im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVV werden die wichtigsten Verkehrsregeln erneut durchgearbeitet. Hierzu zählen auch das Verhalten auf Parkplätzen oder die Bestimmungen zu Park- und Halteverboten. Weitere Themen aus Fahrschulzeiten sind die Berechnung des Anhaltewegs, der sich aus Reaktions- und Bremsweg zusammensetzt, sowie die Regelungen zum richtigen Sicherheitsabstand.

Verhalten bei Unfällen

Schnell ist es passiert und ein Dienstwagenfahrer berührt beim Ausparken ein anderes Fahrzeug oder es kommt sogar noch schlimmer: Auf der Landstraße steht plötzlich ein Reh auf der Fahrbahn, Ausweichen ist jedoch unmöglich. Diese und weitere Unfall- und Pannensituationen werden ebenfalls bei der Fahrerunterweisung nach UVV thematisiert.

Fahrverhalten bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen

Verschiedene Witterungsverhältnisse können die Fahrt erschweren. Insbesondere im Herbst und Winter muss der Dienstwagenfahrer mit Gefahren durch Witterungsverhältnisse rechnen: Dazu zählen Schnee, Eis und Glätte, aber auch Nebel, Regen und Wildwechsel.

Die Durchführung von Unterweisungen via E-Learning-Systemen bringt viele Vorteile mit sich. Der Ressourcen-Aspekt spielt bei der Schulung von Mitarbeitern eine entscheidende Rolle. Mithilfe von E-Learning-Tools kann hier Abhilfe geschaffen werden, denn:

  1. Mittels E-Learning kann eine breite Anzahl von Personen geschult werden.
  2. Inhalte müssen in der Regel nicht selbst erstellt werden.
  3. Es müssen keine Termine für Veranstaltungen organisiert werden.
  4. Es entstehen keine Reisekosten und -zeiten für Mitarbeiter.

E-Learning-Schulungen bieten sich insbesondere für folgende Bereiche an:

  1. IT-Anwenderschulungen,
  2. Wissensgebiete mit vorwiegend kognitiven Inhalten (Vermittlung von Faktenwissen),
  3. Wissensgebiete mit vorwiegend verhaltensorientierten Inhalten (Methodenkompetenz und Sozialkompetenz).

Die Vorteile einer Unterweisung via E-Learning (Beispiel Fahrerunterweisung)

Die LapID Fahrerunterweisung hilft Unternehmen dabei, Unterweisungen nachvollziehbar zu dokumentieren und an anstehende Termine zu erinnern. So lassen sich Fristen besser im Blick behalten und Unterweisungsnachweise zentral verwalten.

Wird die Unterweisung gar nicht oder unzureichend durchgeführt, haften Arbeitgeber und z.B. beauftragte Person (Fuhrparkmanager) persönlich. Kommt es infolgedessen zu einem Unfall, kann die Berufsgenossenschaft die Zahlung der Unfallkosten verweigern oder das Unternehmen in Regress nehmen. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 € geahndet. Liegt ein Auswahl- und Aufsichtsverschulden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vor, droht sogar ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro. Welche weiteren Konsequenzen drohen können, erfahren Sie in unserem Beitrag zu den Anforderungen an eine Fahrerunterweisung und den Konsequenzen bei Nichterfüllung: Anforderungen an Fahrerunterweisung & Konsequenzen bei Nichterfüllung

Ja. Für alle Mitarbeiter entspricht die LapID Unterweisung allen Anforderungen. Wichtig ist, dass bei einer Unterweisung über ein E-Learning-Tool ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen für eventuelle Rückfragen zur Verfügung steht. Diesen Ansprechpartner können Sie bei uns ganz einfach im System hinterlegen lassen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sofern erforderlich, die Unterweisung durch eigene Inhalte in Form eines PDF-Dokuments zu erweitern. Hier können unternehmensspezifische Informationen zur Unterweisung ergänzt werden. Zusätzlich sind die Unterweisungsmodule DGUV-zertifiziert und erfüllen somit die vorgeschriebenen Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Mehr über die Umsetzungmöglichkeiten von Unterweisungen in unserem Beitrag: Wie können Unterweisungen im Unternehmen durchgeführt werden?

Ja. Hierfür können Sie unser Angebot von “LearnID” nutzen und auf eine Vielzahl von Unterweisungen aus diesen Bereichen zugreifen.

Weitere Informationen über die Fahrerunterweisung nach UVV finden Sie im LapID Blog in unserem Themenbereich rund um die Fahrerunterweisung nach UVV.

In unserem Download- und Webinar-Center finden Sie außerdem interessante Ressourcen zum Thema:

Jetzt starten und die Fahrerunterweisung digitalisieren!

Fahrerunterweisungen via E-Learning mit LapID – einfach, rechtssicher und zeitsparend. Wählen Sie aus unserem umfangreichen Modulkatalog und automatisieren Sie Ihre Unterweisungspflichten für einen sicheren Fuhrpark.

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Immer und überall.

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Mit LapID sind Sie einfach sicher unterwegs