Die LapID Fahrerunterweisung ist eine digitale Lösung für die Durchführung von E-Learning-Unterweisungen speziell für Fuhrparks.

Die Folgen einer ausbleibenden Fahrerunterweisung:
Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können Bußgelder bis zu 25.000 Euro sowie Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Unfallversicherungsträger können die Übernahme von Unfallkosten verweigern und Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.
Dienstwagennutzer können Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen & Arbeitgeber können den Fuhrparkmanager in Regress nehmen.
Von der Auswahl des passenden Moduls bis zur automatischen Dokumentation – mit LapID erfolgt die Fahrerunterweisung digital, flexibel und rechtskonform.
Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter schnell und einfach via E-Learning.
Orts- und zeitunabhängig, für jeden Mitarbeiter individuell anpassbar.
DGUV-konforme Inhalte, automatische Dokumentation, geprüfter Datenschutz und ISO27001 zertifizierte IT-Sicherheit.
Ihre Fahrer werden automatisch an anstehende Unterweisungstermine erinnert, damit entfällt die komplexe Terminplanung und Sie reduzieren Ihre Kosten.
Steigern Sie die Motivation und den Lernerfolg durch abwechslungsreiche Inhalte.
Wählen Sie aus mehreren Optionen und unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter in der für Sie passenden Sprache.
Bringen Sie Ihre Fahrerunterweisungen auf die Überholspur mit E-Learnings, die flexibel, interaktiv und kostensparend sind. So haben Sie alle Unterweisungspflicht jederzeit im Blick. Mit unserem Angebot “LearnID” unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter zudem zu vielen verschiedenen Themen aus den Bereichen Arbeitsschutz und Compliance.
Inhalte werden durch Tonspur, Videos und interaktive Elemente unterstützt.
Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter in der für sie passenden Sprache, DE und EN sind i.d.R. standardmäßig vorhanden.
Hinterlegen Sie eigene PDF-Dokumente mit unternehmensspezifischen Regelungen oder eine SCORM-Unterweisung und passen Sie das System so an Ihre Bedürfnisse an.
Wählen Sie die Module, die zu Ihrem Fuhrpark passen und kombinieren Sie diese beliebig miteinander.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrer die Inhalte verstanden haben, mit Zwischenfragen oder Abschlusstests und persönlichem Zertifikat.
Die zentrale Anlaufstelle für Ihre Mitarbeiter zum Start der nächsten Unterweisung.
Persönliche Betreuung vom Erstgespräch übers Onboarding bis hin zum umfangreichen Support.
Setzen Sie auf einen starken Partner an Ihrer Seite mit einem großen Expertenteam und langjähriger Expertise.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark – schnell, klar und auf den Punkt.
Die LapID Fahrerunterweisung ist eine digitale Lösung, mit der Unternehmen ihre Fahrerunterweisungen effizient organisieren, via E-Learning durchführen und digital dokumentieren können. Sie unterstützt dabei, wiederkehrende Unterweisungspflichten im Fuhrpark strukturiert und nachvollziehbar abzubilden.
Die Fahrerunterweisung nach UVV ist eine regelmäßige Unterweisung, die für Fahrer von dienstlich genutzten Fahrzeugen durchgeführt werden muss.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen, müssen diese regelmäßig im sicheren Gebrauch dieser Arbeitsmittel unterweisen.
Der Hintergrund hierfür ist, dass ein Dienstfahrzeug ein Betriebsmittel darstellt, welches bei unsachgemäßer Verwendung die Arbeitssicherheit gefährden kann.
Die Durchführung der Fahrerunterweisung nach UVV (Unfallverhütungsvorschrift) ist für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend: Vor dem ersten Gebrauch muss eine Unterweisung erfolgen und diese muss mindestens jährlich wiederholt werden.
Die Fahrerunterweisung vermittelt sicherheitsrelevante Inhalte für den Umgang mit Fahrzeugen und unterstützt Unternehmen dabei, ihren Pflichten im Fuhrpark nachzukommen.
Die Fahrerunterweisung kann im Rahmen einer Präsenzveranstaltung oder mittels eines E-Learning-Tools umgesetzt werden.
Mehr über die Fahrerunterweisung nach UVV: UVV-Unterweisung im Fuhrpark: Fahrerunterweisung für Dienstwagen
Die Sicherstellung von Maßnahmen zur Unfallverhütung sowie der Arbeitssicherheit sind Aufgaben des Arbeitgebers. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter im Umgang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel zu unterweisen. Diese Unterweisung sollte einmal im Jahr erfolgen und bei Bedarf wiederholt werden.
Grundlagen für diese notwendige Unterweisung sind:
§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 4 DGUV Vorschrift 1
Demnach ist der Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers sicherzustellen und diesen ausreichend sowie umfangreich zu unterweisen.
Mehr zum allgemeinen Arbeitsschutz im Unternehmen:
Unterwiesen werden müssen alle Mitarbeiter im Unternehmen.
Unterweisungen richten sich dabei nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. So müssen für Büromitarbeiter andere Unterweisungen durchgeführt werden, als für Dienstwagennutzer oder Berufskraftfahrer.
Mehr über die Grundlagen der Fahrerunterweisung in unserem Beitrag: Anforderungen an Fahrerunterweisungen & Konsequenzen bei Nichterfüllung
Die Unterweisung muss vor dem Beginn der Tätigkeit durchgeführt und anschließend regelmäßig wiederholt werden. In der Regel finden Unterweisungen dabei jährlich statt. In besonderen Fällen kann auch ein kürzeres Intervall notwendig oder erforderlich sein. Mehr zum Thema unterjährige Unterweisungen finden Sie im nachfolgenden Beitrag: Wann sind unterjährige Unterweisungen notwendig?
Verantwortlich für die Durchführung von Unterweisungen ist der Arbeitgeber. Dies wird in Paragraf 13 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Die Pflicht zur Unterweisung kann aber an Mitarbeiter im Unternehmen delegiert werden. Damit geht die Pflicht zur Durchführung der Unterweisung im Falle der Fahrerunterweisung beispielsweise an den Fuhrparkverantwortlichen über. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Pflicht sorgfältig und nur an geeignete Personen übergeben hat.
Mehr über die Grundlagen der Fahrerunterweisung in unserem Beitrag: Anforderungen an Fahrerunterweisungen & Konsequenzen bei Nichterfüllung
Die Inhalte, die Dienstwagenfahrern während der Fahrerunterweisung nach UVV vermittelt werden müssen, verteilen sich auf ein breites Spektrum. Hauptsächlich geht es um Themen, die vor und während der Fahrt zu beachten sind. Doch auch das Verhalten im Falle eines Unfalls spielt eine besondere Rolle. Grundlage für die Inhalte der Fahrerunterweisung ist die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. Die Inhalte sind vor jeder Unterweisung auf Aktualität zu prüfen und für die zu unterweisenden Mitarbeiter aufzubereiten. Als Schwerpunkte können im Rahmen der Fahrerunterweisung beispielsweise folgende Bereiche unterwiesen werden:
Vor der Fahrt
Vor der Fahrt gibt es einiges zu beachten. So muss unter anderem das Fahrzeug auf seine Betriebssicherheit geprüft werden. Bei einem Poolfahrzeug, das von unterschiedlichen Mitarbeitern genutzt wird, muss beispielsweise der Autositz individuell eingestellt werden.
Lenk- und Ruhezeiten
Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird durch das Arbeitszeitgesetz geregelt und ist ein Bestandteil des Fuhrparkmanagements. Bei Fahrten mit dem Dienstwagen ist zudem regelmäßig zu prüfen, welche Zeiten überhaupt als Arbeitszeit gelten. Hierfür spielen bestimmte Faktoren, wie Anweisungen des Arbeitgebers eine wichtige Rolle.
Verhalten während der Fahrt
Doch auch während der Fahrt gibt es einige Dinge zu beachten. Kommt es im Fahrtverlauf zu einem Stau, ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht. Wie die Regelungen für die Bildung einer Rettungsgasse lauten und wie man sich sonst während eines Staus verhält, wird ebenfalls im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVV vermittelt. So auch die Nutzung eines Mobiltelefons im Auto. Steht man beispielsweise im Stau, stellt sich auch die Frage, wie mit dem Mobiltelefon umzugehen ist.
Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
Auch die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs ist ein wichtiger Aspekt der Fahrerunterweisung nach UVV. Zur Standardsicherheitsausstattung eines Fahrzeugs gehören die Warnweste, das Warndreieck und der Erste-Hilfe-Kasten. Alle drei Gegenstände müssen immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Warnwestenpflicht besteht seit dem Jahr 2014 und gilt natürlich auch für Dienstwagen. Die Warnweste ist in allen Gefahrensituationen außerhalb des Fahrzeuges zu tragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Warnweste bereits im Fahrzeug angezogen werden muss, um Sicherheitsrisiken durch vorbeifahrenden Verkehr zu minimieren. Zur Absicherung eines Unfalls sind Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten ebenfalls notwendig. Mithilfe der Fahrerunterweisung nach UVV soll dem Dienstwagenfahrer vermittelt werden, wann und wo das Warndreieck aufzustellen ist und wie Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort eingeleitet werden.
Ladungssicherung
Sind Dienstwagenfahrer mit Gepäck oder einer anderen Ladung unterwegs, muss auf die Sicherung dieser Gegenstände geachtet werden. Hierfür gibt es besondere Vorschriften und Regelungen. Zur Ladungssicherung werden beispielsweise verschiedene Sicherungselemente wie Zurrriemen, Netze und Sicherungsstangen verwendet. Sind diese nicht ordnungsgemäß im Fahrzeug angebracht, kann die Ladung verrutschen und etwa in scharfen Kurven oder bei Gefahrenbremsungen das Verhalten des Fahrzeugs so beeinflussen, dass es zu einem Unfall kommt. Für Lkw gelten gesonderte Regelungen zur Ladungssicherung.
Regeln des Straßenverkehrsgesetzes
Die wichtigsten Verkehrsregeln lernt man bereits in der Fahrschule. Doch nicht jeder kann sich nach Jahren noch an alle Regelungen im Detail erinnern. Im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVV werden die wichtigsten Verkehrsregeln erneut durchgearbeitet. Hierzu zählen auch das Verhalten auf Parkplätzen oder die Bestimmungen zu Park- und Halteverboten. Weitere Themen aus Fahrschulzeiten sind die Berechnung des Anhaltewegs, der sich aus Reaktions- und Bremsweg zusammensetzt, sowie die Regelungen zum richtigen Sicherheitsabstand.
Verhalten bei Unfällen
Schnell ist es passiert und ein Dienstwagenfahrer berührt beim Ausparken ein anderes Fahrzeug oder es kommt sogar noch schlimmer: Auf der Landstraße steht plötzlich ein Reh auf der Fahrbahn, Ausweichen ist jedoch unmöglich. Diese und weitere Unfall- und Pannensituationen werden ebenfalls bei der Fahrerunterweisung nach UVV thematisiert.
Fahrverhalten bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen
Verschiedene Witterungsverhältnisse können die Fahrt erschweren. Insbesondere im Herbst und Winter muss der Dienstwagenfahrer mit Gefahren durch Witterungsverhältnisse rechnen: Dazu zählen Schnee, Eis und Glätte, aber auch Nebel, Regen und Wildwechsel.
Die Durchführung von Unterweisungen via E-Learning-Systemen bringt viele Vorteile mit sich. Der Ressourcen-Aspekt spielt bei der Schulung von Mitarbeitern eine entscheidende Rolle. Mithilfe von E-Learning-Tools kann hier Abhilfe geschaffen werden, denn:
E-Learning-Schulungen bieten sich insbesondere für folgende Bereiche an:
Die Vorteile einer Unterweisung via E-Learning (Beispiel Fahrerunterweisung)
Die LapID Fahrerunterweisung hilft Unternehmen dabei, Unterweisungen nachvollziehbar zu dokumentieren und an anstehende Termine zu erinnern. So lassen sich Fristen besser im Blick behalten und Unterweisungsnachweise zentral verwalten.
Wird die Unterweisung gar nicht oder unzureichend durchgeführt, haften Arbeitgeber und z.B. beauftragte Person (Fuhrparkmanager) persönlich. Kommt es infolgedessen zu einem Unfall, kann die Berufsgenossenschaft die Zahlung der Unfallkosten verweigern oder das Unternehmen in Regress nehmen. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 € geahndet. Liegt ein Auswahl- und Aufsichtsverschulden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vor, droht sogar ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro. Welche weiteren Konsequenzen drohen können, erfahren Sie in unserem Beitrag zu den Anforderungen an eine Fahrerunterweisung und den Konsequenzen bei Nichterfüllung: Anforderungen an Fahrerunterweisung & Konsequenzen bei Nichterfüllung
Ja. Für alle Mitarbeiter entspricht die LapID Unterweisung allen Anforderungen. Wichtig ist, dass bei einer Unterweisung über ein E-Learning-Tool ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen für eventuelle Rückfragen zur Verfügung steht. Diesen Ansprechpartner können Sie bei uns ganz einfach im System hinterlegen lassen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sofern erforderlich, die Unterweisung durch eigene Inhalte in Form eines PDF-Dokuments zu erweitern. Hier können unternehmensspezifische Informationen zur Unterweisung ergänzt werden. Zusätzlich sind die Unterweisungsmodule DGUV-zertifiziert und erfüllen somit die vorgeschriebenen Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Mehr über die Umsetzungmöglichkeiten von Unterweisungen in unserem Beitrag: Wie können Unterweisungen im Unternehmen durchgeführt werden?
Ja. Hierfür können Sie unser Angebot von “LearnID” nutzen und auf eine Vielzahl von Unterweisungen aus diesen Bereichen zugreifen.
Weitere Informationen über die Fahrerunterweisung nach UVV finden Sie im LapID Blog in unserem Themenbereich rund um die Fahrerunterweisung nach UVV.
In unserem Download- und Webinar-Center finden Sie außerdem interessante Ressourcen zum Thema:
Fahrerunterweisungen via E-Learning mit LapID – einfach, rechtssicher und zeitsparend. Wählen Sie aus unserem umfangreichen Modulkatalog und automatisieren Sie Ihre Unterweisungspflichten für einen sicheren Fuhrpark.



