
Das Unterweisungsmodul “Gefahrguttransporte ADR” ist für alle Mitarbeiter im Unternehmen, die gefährliche Güter auf der Straße befördern oder an der Beförderung beteiligt sind.
Die Unterweisung für Gefahrguttransporte (ADR) ist notwendig, um die Sicherheit der Mitarbeiter im Straßenverkehr zu gewährleisten. Sie vermittelt spezifische Kenntnisse im Umgang mit Gefahrgütern und dient der Einhaltung der Vorschriften der ADR. Die Unterweisung ist mindestens jährlich durchzuführen.
Mit LapID unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter digital und ortsunabhängig zu Themen aus dem Fuhrparkmanagement. Durch das webbasierte E-Learning-Tool können Ihre Mitarbeiter die Fahrerunterweisungen für Pkw, Nutzfahrzeuge, Lkw etc. jederzeit selbstständig durchführen. Und so funktioniert´s:
Nach Abschluss aller Module erhalten Ihre Mitarbeiter ein Zertifikat über die Durchführung. Die abgeschlossenen Unterweisungen werden rechtssicher im LapID System dokumentiert.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um unsere Lösungen – schnell, klar und auf den Punkt.
ADR steht für “Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße”.
Jeder, der regelmäßig Gefahrgut transportiert, muss regelmäßig an einer ADR-Schulung teilnehmen.
Es drohen hohe Bußgelder, Fahrverbote und weitere Sanktionen bei Nichteinhaltung der ADR-Richtlinien.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im LapID Blog in den folgenden Beiträgen:
Die Unfallverhütungsvorschriften sind im Fuhrpark allgegenwärtig und gelten sowohl für gewerblich genutzte Pkw als auch für im Fuhrpark eingesetzte Nutzfahrzeuge. Hierunter fallen z.B. Transporter, Kleinlastkraftwagen oder alle gängigen Lkw-Modelle. Aufgrund ihrer fahrzeugspezifischen Eigenschaften gibt es für diese Fahrzeuge erweiterte Unfallverhütungsvorschriften, die über die Vorschriften für Pkw hinausgehen. Wir betrachten die wichtigsten Grundlagen rund um die Unfallverhütungsvorschriften für Nutzfahrzeuge. Nutzfahrzeuge: Unfallverhütungsvorschriften und weitere Regelungen
Für den Transport von Gefahrgut gibt es genaue Vorgaben, die sich je nach Transportweg (Schiene, Straße, Wasser, Luft) unterscheiden. Wer Gefahrstoffe transportiert, muss dahingehend unterwiesen werden, um die Gesundheit aller Beteiligten sicherzustellen. Es gibt aber keine allgemeine Unterweisung für Gefahrguttransporte. Wie Sie Ihre Mitarbeiter trotzdem rechtskonform unterweisen können und wie dies im Betrieb umgesetzt werden kann, erfahren Sie hier. Unterweisung Gefahrguttransport: (Rechts-)Grundlagen
Ein Unternehmen, das sich auf den Transport von Gefahrgut spezialisiert hat, ist auch verantwortlich für die Sicherheit aller Beteiligten. Dazu gehört auch die obligatorische Ernennung eines Gefahrgutbeauftragten. Welche Aufgaben dieser hat und worauf bei der Ernennung zu achten ist, haben wir in unserem Beitrag zusammengefasst. Die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten
Um EU-weit Gefahrstoffe transportieren zu dürfen, benötigen die Fahrer eine ADR-Bescheinigung – aber auch hier gibt es Ausnahmen. Was es mit dem ADR-Schein genau auf sich hat, welche Kosten anfallen und nach welchen Regelungen keine ADR-Schulung absolviert werden muss, jetzt in unserem Beitrag nachlesen: ADR-Bescheinigung: Die 8 wichtigsten Fragen
Fahrerunterweisung zu Gefahrguttransporten (ADR) via E-Learning mit LapID – einfach, rechtssicher und zeitsparend. Wählen Sie aus unserem umfangreichen Modulkatalog und automatisieren Sie Ihre Unterweisungspflichten für einen sicheren Fuhrpark.
Entdecken Sie weitere Unterweisungsmodule und schulen Sie Ihre Mitarbeiter für mehr Sicherheit im Fuhrpark.
Mit unserem Angebot “LearnID” unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter zudem zu vielen verschiedenen Themen aus den Bereichen “Arbeitsschutz” und “Compliance”.
Egal ob am Büroarbeitsplatz, im Homeoffice oder Remote – mit unseren Unterweisungen sind Ihre Mitarbeiter auf der sicheren Seite.

Datenschutz, Informationssicherheit und allgemeine Compliance-Themen einfach via E-Learning für Ihre Mitarbeiter aufbereitet.

