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Fahrerunterweisung nach UVV

Jedes Unternehmen, das seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellt, ist gesetzlich verpflichtet seine Mitarbeiter im Umgang mit Dienstfahrzeugen zu unterweisen. Mitarbeiter sollen im Rahmen dieser Unterweisung für Gefahren bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen sensibilisiert werden – beispielsweise für das sichere Verhal­ten bei Pannen. Die Unterweisung muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen.

Mit LapID erfüllen Sie diese Pflicht bequem per E-Learning:

  • Automatisches Termin-, Erinnerungs- und Eskalationsmanagement
  • Stets aktuelle Inhalte auf Basis der Unfallverhütungsvorschriften
  • Dokumentation der Unterweisungen
  • Orts- und Zeitunabhängigkeit

Die Fahrerunterweisung basiert auf § 12 ArbSchG, §§ 9 und 12 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 35 DGUV Vorschrift 70. Weitere Informationen zur rechtlichen Basis finden Sie hier.

Ladungssicherung

Die Inhalte, die Dienstwagenfahrern während der Fahrerunterweisung nach UVV vermittelt werden müssen, verteilen sich auf ein breites Spektrum. Hauptsächlich geht es hierbei um Themen, die vor und während der Fahrt zu beachten sind. Doch auch das Verhalten im Falle eines Unfalls spielt eine besondere Rolle. Grundlage für die Inhalte der Fahrerunterweisung ist die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. Eine Auswahl möglicher Inhalte finden Sie nachfolgend:

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird durch das Arbeitszeitgesetz geregelt und ist ein Bestandteil des Fuhrparkmanagements. Bei Fahrten mit dem Dienstwagen ist zudem regelmäßig zu prüfen, welche Zeiten überhaupt als Arbeitszeit gelten. Hierfür spielen bestimmte Faktoren wie Anweisungen des Arbeitgebers, eine wichtige Rolle.

Mehr zu diesen Themen erfahren Sie in den verlinkten Blog-Beiträgen:

Fahrzeit = Arbeitszeit? Welche Faktoren spielen eine Rolle?

Lenkzeiten von Dienstwagenfahrern

Auch die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs ist ein wichtiger Aspekt der Fahrerunterweisung nach UVV. Zur Standardsicherheitsausstattung eines Fahrzeugs gehören die Warnweste, das Warndreieck und der Erste-Hilfe-Kasten. Alle drei Gegenstände müssen immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

Die Warnwestenpflicht besteht seit dem Jahr 2014 und gilt natürlich auch für Dienstwagen. Die Warnweste ist in allen Gefahrensituationen außerhalb des Fahrzeuges zu tragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Warnweste bereits im Fahrzeug angezogen werden muss, um Sicherheitsrisiken durch vorbeifahrenden Verkehr zu minimieren. Zur Absicherung eines Unfalls sind Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten ebenfalls notwendig. Mithilfe der Fahrerunterweisung nach UVV soll dem Dienstwagenfahrer vermittelt werden, wann und wo das Warndreieck aufzustellen ist und wie Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort eingeleitet werden.

Wissenswertes zu diesem Themenbereich finden Sie in den Blog-Beiträgen:

Warnwestenpflicht

Warnblinklicht, Kreisverkehr und Co. Tipps für Dienstwagenfahrer

Der richtige Einsatz des Warndreiecks

Lebensretter im Auto: Die Rettungskarte

Verbandkasten und Erste Hilfe-Maßnahmen

Sind Dienstwagenfahrer mit Gepäck oder einer anderen Ladung unterwegs muss auf die Sicherung dieser Gegenstände geachtet werden. Hierfür gibt es besondere Vorschriften und Regelungen.

Zur Ladungssicherung werden beispielsweise verschiedene Sicherungselemente, wie Zurrriemen, Netze und Sicherungsstangen verwendet. Sind diese nicht ordnungsgemäß im Fahrzeug angebracht, kann die Ladung verrutschen und etwa in scharfen Kurven oder bei Gefahrbremsungen das Verhalten des Fahrzeugs so beeinflussen, dass es zu einem Unfall kommt. Für LKW gelten hier noch einmal gesonderte Regelungen zur Ladungssicherung.

Tipps zur Ladungssicherung sind in diesen Beiträgen zusammengefasst:

Ladungssicherung

DEKRA-Crashtest: Ladungssicherung

Anhänger und Anhängerkupplung: Tipps zur Nutzung Teil 1

Anhänger und Anhängerkupplung: Was ist zu beachten? Teil 2

Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum: Tipps zum sicheren Transport Ihres Weihnachtsbaums

Die wichtigsten Verkehrsregeln lernt man bereits in der Fahrschule. Doch nicht jeder kann sich nach Jahren noch an alle Regelungen im Detail erinnern. Im Rahmen derFahrerunterweisung nach UVV werden die wichtigsten Verkehrsregeln erneut angesprochen. Hierzu zählen zum einen das Verhalten auf Parkplätzen aber auch Park- und Halteverbote.

Weitere Themen  aus Fahrschulzeiten, die sich auch bei der Fahrerunterweisung wiederholen, sind die Berechnung des Anhaltewegs, der sich aus Reaktions- und Bremsweg zusammensetzt sowie die Regelungen zum richtigen Abstand.

Informationen zu einigen wichtigen Verkehrsregeln finden Sie in diesen Beiträgen:

Park- und Halteverbote

Verkehrsregeln auf Parkplätzen

Gelblichtverstoß: Bei Gelb auf das nächste Zeichen warten

Was ist Schrittgeschwindigkeit und wo gilt sie?

Verkehrszeichen und deren Bedeutung

Aber nicht nur die Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes sind in einerUnterweisung nach UVV zu behandeln, sondern auch das Verhalten bei Unfällen. Schnell ist es passiert und ein Dienstwagenfahrer berührt beim Ausparken ein anderes Fahrzeug oder es kommt sogar noch schlimmer: Auf der Landstraße steht plötzlich ein Reh auf der Fahrbahn und das Ausweichen wird unmöglich.

Wie man sich richtig bei einem Unfall verhält, finden Sie zusammengefasst in diesen Beiträgen:

Verhalten bei Wildunfällen

Wer haftet bei einem Unfall auf einem Parkplatz?

Wegeunfall: Wie sind Ihre Mitarbeiter versichert?

Gaffer im Straßenverkehr: Welche Strafen für das Filmen oder Fotografieren von Unfällen drohen

Tipps zur Vorbeugung und zum richtigen Verhalten bei einer Autopanne

Verschiedene Witterungsverhältnisse können die Fahrt erschweren. Gerade im Herbst und Winter können hier Gefahren auf den Dienstwagenfahrer und sein Fahrzeug zukommen. Schnee, Eis und Glätte, aber auch Nebel, Regen und Wildwechsel können dann zu einer Gefahr werden.

Die wichtigsten Verhaltenstipps sind in den nachfolgenden Beiträgen zusammengefasst:

Gefahren im Winter

Schneeketten: Wann man sie braucht und was man dabei beachten muss

4 Regeln, die Autofahrer im Winter beachten sollten

Gefahren im Herbst

Autofahren bei Hitze: 9 Tipps für unbeschwerte Autofahrten

Doch auch während der Fahrt gibt es einige Dinge zu beachten. Kommt es im Fahrtverlauf zu einem Stau, ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht. Wie die Regelungen für die Bildung einer Rettungsgasse lauten und wie man sich sonst während eines Staus verhält, wird ebenfalls im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVV vermittelt.

Steht man mit dem Auto im Stau, stellt sich beispielsweise auch die Frage, wie mit dem Mobiltelefon umzugehen ist. Wann und in welcher Art und Weise darf man das Telefon im Auto nutzen? Auch diese Bestimmungen werden im Rahmen der Fahrerunterweisung vermittelt.

Die nachfolgenden Beiträge erhalten nützliche Tipps zum Verhalten im Stau, der Bildung einer Rettungsgasse und der Handynutzung im Dienstfahrzeug:

Richtiges Verhalten im Stau

Handynutzung am Steuer: Was ist erlaubt und was nicht?

Bußgelderhöhung: Verhinderung der Rettungsgasse jetzt deutlich teurer

Achtung, Geisterfahrer! Die richtige Verhaltensweise je nach Perspektive (Tipps)

Ablenkung im Straßenverkehr

Die richtige Schuh- und Kleiderwahl im Straßenverkehr

Was auf Autobahnen erlaubt ist und was nicht

Rechtsfahrgebot in Deutschland: Wissenswertes, Strafe und Ausnahmen

Fahrerportal

Ihre Fahrer führen die Unterweisung im Fahrerportal durch. Die intuitive Benutzeroberfläche läuft auf allen modernen Browsern am PC oder Laptop. Ihre Fahrer werden automatisch durch den E-Learning-Kurs geführt. Erinnerungen an anstehende Unterweisungen erhalten Ihre Fahrer per E-Mail und/oder SMS. Besonders praktisch: Das Lernen lässt sich unterbrechen und kann später einfach fortgeführt werden ohne dabei den Lernfortschritt zu verlieren.

Durchführung der Fahrerunterweisung von LapID am Computer
Webanwendung

Mithilfe der LapID Webanwendung verwalten Sie die Fahrerunterweisung. Hier sind alle Funktionen und Informationen für die Anwendung, Pflege und Verwaltung im Betrieb abgebildet. Auch die LapID Führerscheinkontrolle kann hier verwaltet werden. Für die Nutzung der Webanwendung werden lediglich ein PC mit Internetzugang und eine E-Mail-Adresse benötigt.

Sie verwalten hier beispielsweise die Stammdaten der Fahrer oder haben überfällige Unterweisungstermine im Blick. Die Dokumentation bleibt dabei lückenlos und nachvollziehbar.

Das LapID-Kundensystem

Fahrerunterweisung kostenlos testen

Unser attraktives Testpaket zur Fahrerunterweisung via E-Learning beinhaltet folgenden Umfang:

  • 30 Tage kostenfreier Test des LapID Kundensystems inkl. Test der Fahrerunterweisung
  • Individuelle Beratung durch das LapID Vertriebsteam, passend für jeden Fuhrpark
  • Persönlicher Support während der Testphase

 


Unsere Stärken - Ihre Vorteile

Rechtliche Basis der Fahrerunterweisung
Zweifelsfreie Rechtssicherheit
Stets aktuelle Inhalte und eine lückenlose Dokumentation.
Zeitersparnis durch Fahrerunterweisung
Effizienter Fuhrpark
E-Learning statt Veranstaltungen. Automatisches Terminmanagement.
Flexibilität durch E-Learning
Flexibilität für Fahrer
Orts- und zeitunabhängige Unterweisung per E-Learning.
Persönlicher Support LapID
Persönlicher Support
Kundennähe durch langjährige Erfahrung.
Kombination von Fahrerunterweisung und Führerscheinkontrolle
Ganzheitliche Lösung
Kombinierbar mit Führerscheinkontrolle.
Übersichtliche Verwaltung der Fahrerunterweisung
Alles im Blick
Stets alles im Blick mit der LapID Webanwendung.
Vorteile Fahrerunterweisung LapID

Informationen aus dem LapID Blog

 

DGUV Regelwerke: Fahreuge nach DGUV Vorschrift 70

 

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat für den Fachbereich Fahrzeuge eine Vielzahl relevanter Regelungen erstellt, die auch für das Fuhrparkmanagement von Bedeutung sind. Eine Regelung ist die DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge. Diese ist zum 01. Oktober 1990 in Kraft getreten und regelt den Umgang mit Fahrzeugen im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 70 ist somit Grundlage für die Fahrerunterweisung nach UVV.

DGUV Regelwerke: Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70

Tippen auf Computertastatur

 

Praktische Tipps zur Durchführung der Fahrerunterweisung nach UVV

 

Um die Arbeitssicherheit im Fuhrpark zu gewährleisten, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter im Umgang mit Dienstfahrzeugen zu unterweisen und Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Fahrerunterweisung nach UVV. Diese Unterweisung sollte mindestens einmal im Jahr stattfinden. Wir haben praktische Tipps zur Durchführung der Fahrerunterweisung aufbereitet.

Praktische Tipps zur Durchführung der Fahrerunterweisung nach UVV

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Diese sichert Arbeitnehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufserkrankungen ab. Ein wichtiger Bereich ist hier die Prävention. Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung werden hierbei in § 14 ff. siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes haben die Berufsgenossenschaften für die einzelnen Berufszweige und Branchen Unfallverhütungsvorschriften erstellt. Diese sind Grundlage des Arbeitsschutzes in Unternehmen. Unfallverhütungsvorschriften sind also Rechtsnormen der gesetzlichen Unfallversicherung, die nach § 15 SGB VII erlassen werden.

Eine wichtige Vorschrift ist die DGUV Vorschrift 1. Diese besagt, dass im deutschen Recht bestimmten Maßnahmen zum Arbeitsschutz gelten. Für die einzelnen Branchen und Geschäftszweige kann es weitere detaillierte Vorschriften geben. Eine für den Fuhrpark hierbei besonders relevante Vorschrift ist die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. Diese behandelt alle wesentlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung (UVV) bei der Nutzung von Fahrzeugen. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Informationen, die durch die DGUV veröffentlicht werden und als Richtlinie für die Sicherung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dienen.

Unterschieden wird hier zwischen:

  • Berufsgenossenschaftlichen Regeln (DGUV-Regeln)
  • Berufsgenossenschaftlichen Informationen (DGUV-Informationen)
  • Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (DGUV-Grundsätze)

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Rahmen der Unfallverhütung für den Fachbereich Fahrzeuge eine Vielzahl relevanter Regelungen erstellt, die auch für das Fuhrparkmanagement von Bedeutung sind. Eine Regelung ist die DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge. Diese ist zum 01. Oktober 1990 in Kraft getreten und regelt den Umgang mit Fahrzeugen im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 70 ist Grundlage für die Fahrerunterweisung sowie die Fahrzeugprüfung nach UVV.

Die Vorschrift 70 regelt folgende Themenbereiche, die für die Nutzung eines Fahrzeuges im betrieblichen Umfeld relevant sind:

  • Bau und Ausrüstung (§§ 3 – 31)
  • Betrieb (§§ 32 – 56)
  • Prüfung (§ 57)
  • Ordnungswidrigkeiten (§ 58)