Rechtliche Basis der Führerscheinkontrolle
Als Fahrzeughalter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob Ihre Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Über dieses Prozedere, das mindestens zwei Mal im Jahr zu erfolgen hat, muss exakt Protokoll geführt werden. Kann Ihr Unternehmen bei einer möglichen Kontrolle den Nachweis darüber nicht erbringen, können empfindliche Geldbußen verhängt werden. In schwerwiegenden Fällen droht sogar Freiheitsentzug.
Die Lösung: Elektronische Führerscheinkontrolle
Die elektronische Führerscheinkontrolle entlastet Sie von den regelmäßigen manuellen Kontrollen. Mit der Driver App, den bewährten RFID-Siegeln oder der Manager App fahren Ihre Fahrer revisionssicher. Sicherheit, Komfort und ein hoher Automatisierungsgrad stehen dabei immer im Vordergrund und können Ihnen die perfekte Lösung für Ihren Fuhrpark bieten.
Kontrollmethoden im Überblick
Rechtliche Basis zur Unterweisung
Durch das Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu ergreifen und so Arbeitsunfällen vorzubeugen. Ein Mittel zur Erfüllung dieser Pflicht sind regelmäßige (Sicherheits-)Unterweisungen. Unterweisungen dienen der Vermittlung von gesundheitsbewusstem und sicherheitsgerechtem Verhalten und zeigen Maßnahmen zum Schutz vor potenziellen Gefahren auf.
Die Lösung: Unterweisungen via E-Learning
Mit LapID unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter automatisch und ortsunabhängig. Mit dem webbasierten E-Learning-Tool können Mitarbeiter die Unterweisungen selbstständig durchführen. Ein Abschlusstest dient zum Nachweis der erfolgreichen Unterweisung. Das Termin- und Erinnerungsmanagement sowie die revisionssichere Dokumentation erfolgen automatisch durch das LapID System.
Rechtliche Basis der Fahrzeugprüfung
Jedes Unternehmen, das seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellt, ist verpflichtet die Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen gemäß DGUV Vorschrift 70 auf den betriebssicheren Zustand zu prüfen. Die Fahrzeugprüfung muss einmal pro Jahr erfolgen.
Die Lösung: Digitales Terminmanagement zur UVV
Dienstwagenfahrer werden einmal jährlich an den Termin zur UVV-Prüfung erinnert und können mit der Werkstatt oder dem Servicepartner einen Termin zur UVV-Prüfung vereinbaren. Anschließend wird der UVV-Prüfbericht im LapID Kundensystem revisionssicher der UVV-Prüfung und dem Fahrzeug zugeordnet und archiviert. Ein neuer Termin für die nächste UVV-Prüfung wird automatisch gesetzt.
Weitere Informationen
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