Unsere Produkte
Mit LapID automatisieren Fuhrparks die rechtlich erforderliche Führerscheinkontrolle. Das Termin- und Erinnerungsmanagement sowie die revisionssichere Dokumentation erfolgen automatisch durch das LapID System.
Produktinformationen
… für Fuhrparkverantwortliche
Führerscheinkontrollen sind rechtlich verpflichtend
Als Fahrzeughalter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihre Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Dies sollte mindestens zwei Mal im Jahr erfolgen und muss exakt protokolliert werden. Kann Ihr Unternehmen bei einer möglichen Kontrolle den Nachweis darüber nicht erbringen, drohen Geldbußen. In schwerwiegenden Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe.
Elektronische Führerscheinkontrolle von LapID
Die elektronische Führerscheinkontrolle von LapID wurde vom deutschen Bundesministerium für Verkehr als rechtlich unbedenklich eingestuft. Sicherheit, Komfort und ein hoher Automatisierungsgrad stehen dabei immer im Vordergrund und können Ihnen die perfekte Lösung für Ihren Fuhrpark bieten!
Entscheidungsunterstützung
Für eine Erstbestellung nutzen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular.
Auf Grundlage Ihrer Bestellung wird Ihnen im Rahmen eines direkten Implementierungsgespräches die Einrichtung sowie weitere Nutzung des Services zur Führerscheinkontrolle und / oder Fahrerunterweisung erläutert.
Für den Dienstwagenfahrer
Nachdem die Kontrolleure, Kontrollmethoden und das Kontrollintervall für die Führerscheinkontrolle festgelegt wurden, läuft die Führerscheinkontrolle automatisch. Ist ein ein Fahrer überfällig, erhält der hinterlegte Kontrolleur eine E-Mail.
Hier geht es zu Produktvideos der LapID Driver App und der LapID Manager App:
Die Anleitungen für Fahrer stehen auch in englischer Sprache zur Verfügung. Wenden Sie sich hierfür gerne an partner@lapid.de und wir senden Ihnen die Unterlagen zu.
Wettbewerbsvergleich
Jedes Unternehmen, das seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellt, muss die Führerscheine dieser Mitarbeiter regelmäßig kontrollieren. Nun stehen Arbeitgeber vor der Wahl, wie sie bei der Kontrolle der Führerscheine vorgehen sollen. Für die meisten Fuhrparks ist die Einführung einer elektronischen Führerscheinkontrolle lohnenswert, weil dadurch aufwendige Prozesse und Papierchaos vermieden werden können. Doch welche Technologien zur Führerscheinkontrolle stehen zur Auswahl und wodurch unterscheiden sie sich?
Beitrag: 3 Technologien zur elektronischen Führerscheinkontrolle im Vergleich
Das Smartphone löst in vielen Bereichen ehemals analoge Abläufe ab. Auch im Fuhrparkmanagement ist dieser Wandel zunehmend spürbar, zum Beispiel bei der elektronischen Führerscheinkontrolle. Auf der Suche nach einem passenden Anbieter ist dabei die von ihm eingesetzte Technologie das wichtigste Entscheidungskriterium, wenn es um die Qualität einer Führerscheinkontrolle geht. Warum dies so ist und worauf es bei der Auswahl des passenden Anbieters ankommt, zeigen wir in diesem Beitrag.
Beitrag: Technologien zur Smartphone-Führerscheinkontrolle im Vergleich
Häufig gestellte Fragen
Das RFID-Siegel ist absolut fälschungs- und manipulationssicher und kann bei jedem Führerschein angewendet werden. Es wird bei der einmaligen Registrierung des Fahrers auf dem Führerschein angebracht. Eine häufige Frage unserer Kunden ist, ob man den Führerschein zur Führerscheinkontrolle mit dem LapID Siegel bekleben darf.
Beitrag: Darf man das LapID Siegel auf einem Führerschein anbringen?
Nicht nur eine unterlassene, sondern auch eine halbherzig durchgeführte Führerscheinkontrolle im Fuhrpark kann wegen der Verletzung von Halterpflichten zur strafrechtlichen Haftung des Fuhrparkverantwortlichen nach § 21 StVG führen.
Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München, mit der ein verantwortlicher Betriebsleiter einer Bäckerei mit rechtskräftigem Urteil vom 21.10.2016 (Az. 912 Cs 413 Js 141564/16) wegen fahrlässigen Anordnens oder Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1.250 Euro verurteilt worden ist.
Beitrag: Strafrechtliche Haftung für unzureichenden Kontrollen
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Ihr Kontakt bei Arval: Frau Lisa Singpiel – lisa.singpiel@arval.de