Margarita Schmitt
Ihre Ansprechpartnerin
Margarita Schmitt
Tel.: +49 271-48972-0
Mail: [javascript protected email address]

Das Fuhrparkrecht hat eine besondere Stellung im Fuhrparkmanagement. Viele Aufgaben ergeben sich direkt aus rechtlichen Pflichten. Hierzu zählen unter anderem die Führerscheinkontrolle und die Fahrerunterweisung nach UVV.

Für die Arbeit im Fuhrpark sind verschiedene Gesetze wichtig. Die wichtigsten sind hierbei das Straßenverkehrsgesetz, das Fahrerlaubnisrecht, das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Arbeitsrecht. Darüber hinaus sind für Fuhrparks auch die Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung (UVV) relevant. Neben der Kontrolle der Führerscheine und der Durchführung der Fahrerunterweisung nach UVV, die im Rahmen der Halterhaftung bzw. Halterverantwortung relevant sind, spielt auch das Strafzettelmanagement eine wichtige Rolle.

Das notwendige Wissen zu diesen Themen lässt sich durch spezialisierte Blogs, Erfahrungsaustausch mit anderen Fuhrparkmanagern und über Seminare zum Fuhrparkrecht und Fuhrparkmanagement aneignen. Auf dieser Seite geben wir zu diesen Themen einen Überblick.

Halterhaftung und Halterverantwortung

Die Halterhaftung ist eine zentrale Grundlage für das Fuhrparkmanagement. Hieraus ergeben sich die rechtlichen Pflichten eines Fahrzeughalters, der seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge überlässt.

Die Haftung des Halters ergibt sich aus § 7 StVG – insbesondere aus Abs. 3 Satz 1: „Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.“

Betroffen von den Regelungen der Halterhaftung sind alle Unternehmen, die Mitarbeitern Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Hierzu gehören fest zugewiesene Dienstfahrzeuge aber auch Poolfahrzeuge. Durch die Delegation der Halterpflichten auf andere Personen kann die Halterverantwortung und somit auch die Halterhaftung z.B. an den Fuhrparkmanager delegiert werden. Bei der Delegation ist allerdings darauf zu achten, dass diese Personen fachlich und persönlich für die Ausübung der rechtlichen Pflichten geeignet sind. Ist dies nicht der Fall, liegt eine unwirksame Delegation vor und die Unternehmensführung ist weiterhin in der Halterverantwortung.

Um sich gegen Haftungsrisiken abzusichern, bietet sich für Fuhrparkmanager eine Rechtschutzversicherung an. Hier können Schäden, die durch die Überlassung von Dienstfahrzeugen entstehen, abgedeckt werden.

Zu den rechtlichen Pflichten eines Fuhrparkverantwortlichen gehören:
  • Führerscheinkontrolle: Regelmäßige Kontrolle der Fahrerlaubnis der Dienstwagennutzer (min. zweimal im Jahr)
  • Fahrzeugprüfung: Regelmäßige Sichtkontrolle (i. d. R. zweimal im Jahr), Fahrzeugprüfung durch Sachkundige (einmal pro Jahr)
  • Fahrerunterweisung: Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit dem Dienstfahrzeug (einmal pro Jahr und bei Bedarf zusätzliche Unterweisungen)

Darüber hinaus gibt es noch weitere Pflichten, die sich z. B. aus der Versicherungspflicht ergeben.

Pflichten des Fuhrparkmanagers
Richterhammer
Blog-Beitrag
Die Rechtsschutzversicherung für Fuhrparkmanager
Delegation zwischen zwei Personen
Blog-Beitrag
Wie erfolgt eine wirksame Delegation im Fuhrparkmanagement?
Zaun
Blog-Beitrag
Halterhaftung und Halterverantwortung für Arbeitgeber
Überlassung Dienstwagen
Blog-Beitrag
Die Pflichten von Fahrzeugführer und Fahrzeughalter

Führerscheinkontrolle im Fuhrparkmanagement

Stellt ein Unternehmen Dienstfahrzeuge zur Verfügung, ist es gesetzlich verpflichtet, die Führerscheine der Mitarbeiter zu kontrollieren. Führt man diese Kontrollen nicht durch, drohen der Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu Geld- und Haftstrafen.

Um sicherzustellen, dass die Dienstwagenfahrer einen Führerschein besitzen, sollte die Kontrolle laut anwaltlicher Empfehlung mindestens zweimal im Jahr, vorgenommen werden.

Die Führerscheinkontrolle gilt allerdings nicht nur für fest zugewiesene Dienstwagenfahrer. Auch Poolfahrzeugnutzer müssen regelmäßig kontrolliert werden.

Strafrechtliches Risiko

Überlässt das Fuhrparkmanagement einen Dienstwagen an einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis, haften Geschäftsführung und Fuhrparkmanagement persönlich für entstehende Schäden. Konsequenzen können nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 StVG Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen sein.

Zivilrechtliches Risiko

Wird das Dienstfahrzeug überlassen, obwohl der Mitarbeiter keine Fahrerlaubnis besitzt, droht der Verlust oder die Einschränkung des Versicherungsschutzes. Konsequenzen hieraus sind nach § 28 Abs. 2 VVG; § 2 b AKB ggf. die Leistungsfreiheit der Kasko-Versicherung & Regress-Ansprüche bis zu 5.000 € durch die Haftpflichtversicherung.

Organisationsverschulden

Wird ein unsicheres System zur Führerscheinkontrolle eingeführt oder genutzt, kann die Geschäftsführung nach § 130 OWiG haftbar gemacht werden. Konsequenzen aus dem Einsatz eines unsicheren Systems können Bußgelder bis zu 1 Mio. € sein.

Alle rechtlichen Grundlagen zur Führerscheinkontrolle kompakt zusammengefasst in unserem E-Paper zur Halterhaftung. Jetzt herunterladen.

Warum ist eine Führerscheinkontrolle im Fuhrpark notwendig?

Die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark gehört zu den zentralen Pflichten der Halterverantwortung im Fuhrpark. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer „negativen“ Regelung, die bei Nichteinhaltung zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Mehr dazu in unserem Beitrag.

Beitrag: Warum ist eine Führerscheinkontrolle im Fuhrpark notwendig?

Mann schreibt

Fahrerunterweisung nach UVV - Sicherheit im Fuhrpark

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem Dienstfahrzeug zu unterweisen. Im Rahmen dieser Unterweisung sind die Mitarbeiter über Gefahren im Umgang mit dem Dienstwagen zu unterrichten. Hierzu zählt z. B. die Sicherung der Ladung oder das Verhalten im Falle eines Unfalls. Diese Unterweisung sollte einmal im Jahr durchgeführt werden.

Paragraph 12 Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen haben. Diese Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt und muss ausreichend und angemessen in Dauer und Umfang sein.

Paragraph 12 Betriebssicherheitsverordnung und Paragraph 4 DGUV Vorschrift 1

In der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 wird zusätzlich geregelt, dass vor jedem erstmaligen Gebrauch eines Arbeitsmittels eine Unterweisung zu erfolgen hat. Hierzu zählt somit auch die erste Nutzung eines Dienstwagens. Anschließend muss diese Unterweisung jährlich wiederholt werden. Ändert sich das Arbeitsmittel muss die Unterweisung ebenfalls wiederholt werden. Die Durchführung der Unterweisung ist zu dokumentieren, um im Falle eines Schadens einen Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung zu haben.

Paragraph 35 DGUV Vorschrift 1

Mit der DGUV Vorschrift 70 wird die Unterweisung speziell für Fahrzeuge geregelt. Der Arbeitgeber darf demnach nur Mitarbeitern ein Fahrzeug überlassen, die in der Führung des Fahrzeugs unterwiesen sind und eine Befähigung hierzu nachweisen.

LapID Fahrerunterweisung nach UVVÜberlassung Dienstwagen

Konsequenzen aus der Missachtung der gesetzlichen Regelungen können sein:

  • Keine Übernahme von Schäden an Gesundheit und Leben durch die gesetzliche Unfallversicherung
  • Bußgelder bis zu 10.000 Euro und
  • Bußgelder bis zu 1 Millionen Euro bei Auswahl- oder Aufsichtsverschulden.

Wird vorsätzlich oder grob fahrlässig keine Unterweisung durchgeführt, kann die gesetzliche Unfallversicherung Zahlungen vom Arbeitgeber zurückfordern, die im Rahmen eines Unfalls geleistet wurden. Bei schweren Unfällen drohen hier hohe Summen.

Wird die Unterweisung nicht durchgeführt und handelt der Arbeitgeber somit vorsätzlich oder fahrlässig, droht nach § 22 Abs. 1 Nr. 26 BetrSichV im Sinne des § 25 ArbSchG eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Nach § 58 DGUV Vorschrift 70 kann diese sogar im Sinne des § 9 Abs. 1 SGB VII auf bis zu 10.000 Euro erhöht werden. Zu zahlen sind diese Strafen durch die Geschäftsführung oder die nach § 13 ArbSchG beauftragte Person.

Laden Sie hier unser kostenloses Merkblatt rund um die Fahrerunterweisung herunter - mit Tipps zur Durchführung!

Bei der Unterweisung ist zusätzlich zu beachten, durch wen die Unterweisung durchgeführt wird. Ist die Person fachlich oder persönlich hierfür nicht geeignet oder es ist keine ordnungsgemäße Beauftragung erfolgt, droht nach § 130 OWiG ein Auswahl- oder Aufsichtsverschulden. Die Konsequenzen dieses Verschuldens sind Bußgelder von bis zu 1 Millionen Euro.

Alle rechtlichen Grundlagen zur Fahrerunterweisung nach UVV kompakt zusammengefasst in unserem E-Paper zur Fahrerunterweisung. Jetzt herunterladen.

Richterhammer
Blog-Beitrag
Anforderungen an Fahrerunterweisung und Konsequenzen bei Nichterfüllung

Das Straßenverkehrsgesetz - Rechtsgrundlage für den Straßenverkehr

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt als Bundesgesetz die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland. Bestandteile des Straßenverkehrsrechts sind:

Das Straßenverkehrsgesetz beinhaltet Vorschriften zu folgenden Teilbereichen:

  • Verkehrsvorschriften
  • Haftpflicht
  • Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Fahreignungsregister
  • Fahrzeugregister und dem
  • Fahrerlaubnisregister

Für das Fuhrparkmanagement sind aus dem StVG insbesondere die Regelungen zu den Verkehrsvorschriften und die Straf- und Bußgeldvorschriften von Bedeutung. Hier besonders der § 21 „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ StVG.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
  2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
  3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

  1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
  2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
  3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Übersicht

Wir erläutern, wo die Unterschiede zwischen Park- und Halteverboten liegen und gehen auf die entsprechenden Konsequenzen ein.

Beitrag: Park- und Halteverbote

In deutschen Städten begegnet man vielen Straßenschildern, die Höchstgeschwindigkeiten vorgeben. Missachtet man diese, vor allem die Schrittgeschwindigkeit, können hohe Bußgelder fällig werden oder sogar eine Eintragung ins Verkehrszentralregister folgen.

Beitrag: Was ist Schrittgeschwindigkeit und wo gilt sie?

Die Richtgeschwindigkeit gilt häufig auf Straßen ohne Tempolimit, wie z. B. auf deutschen Autobahnen. Wie ist die Richtgeschwindigkeit definiert und kann es auch zu Strafen bei Überschreitung ebendieser kommen? Wir klären auf.

Beitrag: Wo gilt Richtgeschwindigkeit? 

Oft ist die linke Fahrbahn viel befahren, auf der Mittelspur befinden sich vereinzelte, langsame Fahrer und die rechte Spur ist frei. Doch wer sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält, nimmt mindestens Bußgelder in Kauf.

Beitrag: Rechtsfahrgebot in Deutschland: Wissenswertes, Strafe und Ausnahmen

An Bahnübergängen kann es schnell gefährlich werden, vorallem, wenn diese unbeschrankt sind. Wir werfen einen Blick auf die Besonderheiten und erläutern das richtige Verhalten am Bahnübergang.

Beitrag: Bahnübergang: Grundlagen und Funktionsweise – Teil 1

Beitrag: Das richtige Verhalten am Bahnübergang und mögliche Konsequenzen – Teil 2

Nicht nur bei den deutschen Führerscheinen gibt es verschiedene Ausführungen, auch Kennzeichen, die an einem Fahrzeug angebracht sind, differenzieren sich voneinander. Wir werfen im Beitrag einen näheren Blick auf diese Thematik.

Beitrag: Kennzeichentypen in Deutschland und deren Bedeutung

Schon seit einiger Zeit ist eine Vielzahl von Elektrokleinstfahrzeugen wie elektrisch angetriebene E-Skateboards, E-Scooter, E-Tretroller, Hoverboards, E-Wheels sowie Segways im Handel erhältlich. Wir geben einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen.

Beitrag: E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr: Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisrecht

Das Fahrerlaubnisrecht wird im Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Im Rahmen des Fahrerlaubnisrechts muss im ersten Schritt der Unterschied zwischen den Begriffen Fahrerlaubnis und Führerschein geklärt werden, denn in der Praxis werden beide Begriffe oft gleichgestellt behandelt. Es gibt jedoch entscheidende Unterschiede.

Die Fahrerlaubnis ist eine staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Dabei ist die Fahrerlaubnis in unterschiedliche Führerscheinklassen unterteilt. Je nachdem, welche Fahrzeugklasse jemand bewegen möchte, muss eine entsprechende Fahrerlaubnis erlangt werden. Um die Fahrerlaubnis zu erlangen, ist demnach ein Besuch in der Fahrschule notwendig.

Der Führerschein hingegen ist somit die Beweisurkunde bzw. der Nachweis, dass der Fahrer berechtigt ist, die auf dem Führerschein vermerkten Fahrzeugklassen zu bewegen. Der Führerschein weist somit die bestehende Fahrerlaubnis nach.

Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis

Fahrverbot
Bei einem Fahrverbot wird dem Fahrer je nach Schwere des Vergehens für ein bis drei Monate verboten, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen. Hierfür muss der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben werden. Nach Ablauf des Fahrverbotszeitraums erhält er diesen zurück.

Entzug der Fahrerlaubnis
Kommt es im Rahmen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zum Entzug der Fahrerlaubnis, darf der Fahrer das Fahrzeug ab diesem Moment nicht mehr bewegen. Die zuständige Behörde zieht den Führerschein ein und macht ihn unbrauchbar. Der Fahrer darf auch nach Ablauf des damit einhergehenden Fahrverbotes nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Der Führerschein, der abgegeben werden musste, bleibt eingezogen. Um wieder eine Fahrerlaubnis zu erlangen, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis beträgt mindestens sechs Monate und wird bei schweren Verkehrsverstößen als Strafe verhängt.
Fahrverbote hingegen werden für ein bis drei Monate als Strafe verhängt. Wird lediglich der Führerschein entzogen und die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, erhält der Fahrer den Führerschein nach Ablauf des Fahrverbotszeitraums zurück.

Fahrverbot StraßenschildRosa Papierführerschein
Rückseite EU-Kartenführerschein
Blog-Beitrag
Fahrerlaubnisklassen der EU
Scheinwerfer Auto
Blog-Beitrag
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot: Wo ist der Unterschied?
Kartenführerscheine Großbritannien
Blog-Beitrag
Internationaler Führerschein
Personenbeförderungsschein Taxi
Blog-Beitrag
Personenbeförderungsschein: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf
Promillegrenze Mann sitzt auf Fahrrad
Blog-Beitrag
Promillegrenze Fahrrad: Wann Sie Ihren Führerschein verlieren

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten sind immer wieder ein Thema im Fuhrparkmanagement. Doch was genau versteht man überhaupt darunter? Ordnungswidrigkeiten werden im Ordnungswidrigkeitengesetz OWiG geregelt. Hierbei handelt es sich um eine „rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt“ (§1 OWiG).

Typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind:

  • Falschparken
  • Parken ohne Parkscheibe oder mit einer Parkscheibe, die nicht den Vorschriften entsprechen
  • Handynutzung am Steuer
  • Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung

Für Fuhrparks sind Ordnungswidrigkeiten oftmals ein leidiges Thema: Eine regelmäßige Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung können hier Abhilfe schaffen. Durch eine regelmäßige Kontrolle der Führerscheine lässt sich sicherstellen, dass Ihre Dienstwagenfahrer noch im Besitz eines Führerscheins ist. Durch eine Fahrerunterweisung nach UVV kann die Anzahl von Ordnungswidrigkeiten Ihrer Fahrer reduziert werden.

Gleichzeitig kommt dem Strafzettelmanagement im Fuhrpark eine besondere Bedeutung. Strafzettel und Bußgeldbescheide werden in der Regel an den Halter des Fahrzeugs zugestellt. Bei der Dienstwagenüberlassung ist dies in der Regel das Unternehmen. Das Fuhrparkmanagement muss in diesem Fall entscheiden, wie mit den Strafzetteln oder Bußgeldbescheiden umzugehen ist. Welche Möglichkeiten des Strafzettelmanagements es gibt und wie hier der ideale Ablauf im Fuhrparkmanagement ist, haben wir in diesen Beiträgen zusammengefasst:

Strafzettelmanagement

Das Strafzettelmanagement ist fester Bestandteil des Fuhrparkmanagements. Strafzettel aufgrund eines nicht gezogenen Parkscheins oder zu schnellen Fahrens sind im Fuhrparkalltag oft unvermeidbar. Wir erläutern wie Sie mit Strafzetteln umgehen, was hierbei zu beachten ist und welche Konsequenzen drohen können, wenn das Strafzettelmanagement im Fuhrpark nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Beitrag: Strafzettelmanagement

Verkehrsschild Parkzone
Umgang mit Ordnungswidrigkeiten im Fuhrpark

In den meisten Fuhrparks sind sowohl den Mitarbeitern individuell zugeordnete Dienstfahrzeuge als auch Poolfahrzeuge auf das Unternehmen zugelassen. Kommt es zu Verkehrsübertretungen, landet Behördenschriftverkehr meist automatisch auf dem Tisch des Fuhrparkmanagements. Können dem Unternehmen als Fahrzeughalter Nachteile entstehen, wenn es unzureichend oder zu langsam (re)agiert?

Beitrag: Umgang mit Ordnungswidrigkeiten im Fuhrpark

Schnelles Fahren Ordnungswidrigkeiten
Gelblicht- und Rotlichtverstoß:

In manchen Fällen ist es verboten über die gelbe Ampel zu fahren. Das ist Ihnen neu? Klar, bei Rot ist es definitiv verboten, aber bei Gelb? Wie steht es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und welche Bußgelder drohen bei Regelverletzung mit Gelb- und Rotlichtverstoß?

Beitrag: Gelblichtverstoß: Bei Gelb auf das nächste Zeichen warten

Beitrag: Rotlichtverstoß: Gesetzliche Grundlagen und Strafen

rote Ampel
Falschparken: Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen

Nur mal eben das Auto abstellen, um einen Brief einzuwerfen oder im Supermarkt ein paar Kleinigkeiten zu besorgen: Wenn kein Parkplatz frei ist, werden manche von uns auf der Suche nach einem Abstellplatz für ihr Fahrzeug sehr kreativ und missachten dabei leider oft die Straßenverkehrsordnung. Wieder andere nehmen bewusst einen Strafzettel in Kauf, um keine horrenden Parktickets zu bezahlen.

Beitrag: Falschparken: Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen

Arbeitsrecht

Arbeitnehmern wird durch das Arbeitsrecht ein besonderer Schutz gegenüber dem Arbeitgeber gewährt. Auch im Fuhrparkrecht sind viele Gesetze des Arbeitsrechts relevant.

In diesem Kontext kommt man hier insbesondere mit dem Arbeitszeitgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz in Berührung. Das Arbeitszeitgesetz regelt beispielsweise, wann Fahrten mit dem Dienstfahrzeug als Arbeitszeit gelten und welche besonderen Vorschriften in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen. Im Rahmen der Arbeitszeiten müssen im Fuhrpark auch die Lenkzeiten der Dienstwagenfahrer berücksichtigt werden. Nicht jedes Fahrzeug darf gleich lange ohne Pause bewegt werden.

Das Betriebsverfassungsgesetz hingegen regelt unter anderem den Umgang mit Betriebsvereinbarungen. Diese sind insbesondere im Zusammenhang mit der Fahrerunterweisung nach UVV von besonderer Bedeutung. Betriebsvereinbarungen und Betriebsanweisungen können wichtige Informationen über den Umgang mit Arbeitsmitteln wie z. B. dem Dienstwagen enthalten.

Car Policy und Autoschlüssel
Blog-Beitrag
Car Policy: Bedeutung für den Fuhrpark und wichtige Inhalte
Analoge Uhr Uhrzeiger
Blog-Beitrag
Fahrzeit = Arbeitszeit? Welche Faktoren spielen eine Rolle?
Mann steuert Lenkrad
Blog-Beitrag
Lenkzeiten von Dienstwagenfahrern

Seminar zum Fuhrparkrecht

Rund um das Thema Fuhrparkrecht gibt es viele Seminare verschiedener Anbieter. Diese richten sich teils an erfahrene Fuhrparkverantwortliche und teils an Einsteiger, die die Aufgaben des Fuhrparkleiters bzw. der Fuhrparkleiterin frisch übernommen haben.

Inhaltlich befassen sich solche Seminare unter anderem mit nachfolgenden Themen:

  • Fuhrpark und Compliance
  • Halterpflichten, Haftung des Unternehmens
  • Pflichtendelegation, Haftungsübertragung, Haftungsdelegation
  • Kontrolle und Dokumentation (Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung, Fahrtenbuch, Fahrzeugprüfung, Ladungssicherung)
  • Rechtliche Grundlagen: Arbeitszeitrecht (Lenk- und Ruhezeiten), Fahrpersonalrecht, Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen, Arbeitsvertrag, Versicherungsrecht, Leasingrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Mindestlohn, Verkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht, Berufskraftfahrerqualifikationen, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Steuerrecht
  • Schadenabwicklung bei Unfällen – Schadenmanagement, Risk-Management
  • Straf- und Bußgeldverfahren inkl. Bußgeldmanagement
  • Verhalten und Kontrolle- und Sanktionsfällen
  • Kostenrechnung, Controlling, Finanzierung und Leasing
  • IT-Instrumente zur Prozessunterstützung
  • Outsourcing
  • Nachhaltigkeitsmanagement

Die meisten Seminare verschaffen somit einen breiten Überblick über die Rechten und Pflichten im Fuhrparkmanagement. Ergänzt wird dieser häufig durch praxisnahe Beispiele. Auf der anderen Seite gibt es auch Seminare, die einen Fokus auf bestimmte Themen legen, um Spezialwissen in diesem Bereich zu bieten.

Anbieter für diese Kurse sind u.a.:
Seminar Fuhrparkrecht Vortrag
Aufgaben im Büro
Blog-Beitrag
Anforderungen an den Fuhrparkmanager - Aufgaben im Überblick
Sicherheitsbeauftragter Fuhrparkmanagement
Blog-Beitrag
Der Sicherheitsbeauftragte und seine Bedeutung für das Fuhrparkmanagement