Die elektronische Führerscheinkontrolle ist ein wesentlicher Bestandteil des Flottenmanagements. Jedes Unternehmen, welches seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellt, muss nach § 21 Abs.1 Nr.2, Abs.2 Nr.1, Abs.2 Nr.3 StVG regelmäßig die Führerscheine der Mitarbeiter kontrollieren.
Bei der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark wird nach zwei Methoden unterschieden. Die manuelle Kontrolle und die elektronische Kontrolle. Erstere ist eine Variante mit verhältnismäßig großem Aufwand, da Formulare, Excel-Listen und Fotokopien verwaltet werden müssen. Daher fällt die Wahl von immer mehr Fuhrmanagern in Deutschland auf elektronische Systeme zur Führerscheinkontrolle. Mit elektronischen Lösungen können hier einfache Prozesse integriert werden, die Kapazitäten im Fuhrparkmanagement freisetzen, die für andere Projekte genutzt werden können.
LapID bietet hierfür unterschiedliche Lösungen an: dabei kontrollieren Fahrer ihren Führerschein selbstständig über ein patentiertes RFID-Siegel oder mit dem eigenen Smartphone über die Driver App. Alternativ kontrolliert eine autorisierte Person den Führerschein über die Manager App.
Die Vorteile elektronischer Lösungen liegen dabei auf der Hand. Lästige Terminkoordination entfällt, Fahrer können ihren Führerschein eigenständig kontrollieren und die Dokumentation des Ganzen erfolgt vollautomatisch und rechtssicher. So spart das Fuhrparkmanagement durch elektronische Lösungen Zeit und kann jeden Dienstwagenfahrer individuell nach Bedarf kontrollieren.
Sowohl bei der manuellen, als auch bei der elektronischen Führerscheinkontrolle ist das Thema Datenschutz besonders wichtig. Schließlich werden hier personenbezogene Daten verarbeitet. Fällt die Wahl auf eine elektronische Lösung, sollte der Anbieter entsprechend hohen Wert auf den Schutz der Mitarbeiterdaten legen und dies auch nachweisen können.
Wissenswertes rund um den deutschen Führerschein
Bei der elektronischen Führerscheinkontrolle steht der Führerschein selbst im Fokus. Doch was genau ist der Führerschein eigentlich? Bei einem Führerschein handelt es sich um ein amtliches Dokument, mit welchem die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges bescheinigt wird. In Deutschland gibt es verschiedene Generationen von Führerscheinen. Die neuste Version, die auch heutzutage ausgestellt wird, ist der deutsche EU-Kartenführerschein, welcher standardisiert und europaweit gültig und anerkannt ist. Der Kartenführerschein enthält eine Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen, die diesen fälschungssicher machen sollen.
Oft verwechselt: Führerschein und Fahrerlaubnis. Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich nicht um das Dokument, sondern um den reinen Verwaltungsakt, der darlegt, dass die Person zum Fahren von Fahrzeugen grundsätzlich berechtigt ist. Die Fahrerlaubnis wird durch die Fahrprüfung erlangt, der Führerschein, der diese Erlaubnis bescheinigt, wird im Anschluss daran durch die zuständige KFZ-Behörde ausgestellt. Auf dem Führerschein sind die jeweiligen Fahrzeugklassen aufgelistet, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Die Führerscheinklassen C1 und C1E sind seit Ende 2016 auf 5 Jahre befristet. Diese Befristung gilt für alle Führerscheine, die ab dem 28. Dezember 2016 ausgestellt wurden. Weitere Informationen zur Befristung sind hier zu finden.
Im Rahmen des Fuhrparkmanagements ist darauf zu achten, dass alle Dienstwagenfahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Durch Verkehrsverstöße kann es für den Fahrer zum Entzug des Führerscheins kommen. Häufige Verkehrsverstöße mit dieser Folge sind beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit oder Fahren unter Alkoholeinfluss. In manchen Fällen muss auch die Gültigkeit der Fahrerlaubnis selbst überprüft werden. Dies ist der Fall, wenn die Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugklassen befristet ist oder nur bis zu einem bestimmten Datum oder Lebensalter gilt.
Rechtliche Grundlagen der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark
Die gesetzlichen Grundlagen zur Führerscheinkontrolle sind in § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG, Abs. 2 Nr.1 und Nr. 3 StVG klar definiert. Stellt ein Arbeitgeber Dienstfahrzeuge zur Verfügung, besteht die gesetzliche Pflicht, die Führerscheine der Mitarbeiter regelmäßig zu kontrollieren. Hält man sich nicht an diese Pflicht, haften Geschäftsführung und Fuhrparkmanager persönlich. Eine weitere Konsequenz neben der persönlichen Haftung ist die Einschränkung oder der Verlust des Versicherungsschutzes nach § 28 Abs. 2 VVG & § 2 b AKB. Doch nicht jede Vorgehensweise bietet sich an, um diese Konsequenzen zu vermeiden. Wird ein unsicheres System zur Führerscheinkontrolle genutzt oder werden Personen mit der Kontrolle beauftragt, die hierfür nicht befähigt sind, kann die Geschäftsführung haftbar gemacht werden. Das Organisationsverschulden, welches dann greift, wird in § 130 OWiG geregelt.
Um diese Konsequenzen zu vermeiden, empfehlen Anwälte die Führerscheine der Mitarbeiter mindestens zweimal jährlich zu kontrollieren.
Diese Pflicht gilt übrigens nicht nur für Dienstwagenfahrer. Auch Fahrer von Poolfahrzeugen müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Die Führerscheinkontrolle gehört zu den zentralen Pflichten der Halterverantwortung im Fuhrpark. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es jedoch nicht. Was der Fahrzeughalter im Rahmen der Fahrzeugüberlassung an Dritte zur Führerscheinkontrolle organisieren und veranlassen sollte, ist nirgendwo geregelt. Damit fehlt es an einer „positiven“ Rechtsregelung zur Führerscheinkontrolle.
Beitrag: Warum muss eine Führerscheinkontrolle im Fuhrpark erfolgen?

Der Halter bzw. der halterverantwortliche Fuhrparkmitarbeiter muss im eigenen Interesse vorbeugend eine Führerscheinkontrolle durchführen. So vermeidet er die aus § 21 Abs.1 Nr.2, Abs.2 Nr.1, Abs.2 Nr.3 StVG folgende strafrechtliche Halterhaftung wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Beitrag: Wie häufig sollte eine Führerscheinkontrolle im Fuhrpark erfolgen?

Die Frage, ob Führerscheine bzw.die Fahrerlaubnis der Nutzer von Poolfahrzeugen zu kontrollieren sind, ist mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. Auch hier gilt – uneingeschränkt – der Grundsatz, dass der Halter bzw. der halterverantwortliche Fuhrparkmitarbeiter vor Überlassung eines Poolfahrzeugs an einen Mitarbeiter prüfen muss, ob die dafür benötigte Fahrerlaubnis vorliegt.
Beitrag: Müssen auch die Führerscheine von Poolfahrzeugen kontrolliert werden?

Nicht nur eine unterlassene, sondern auch eine halbherzig durchgeführte Führerscheinkontrolle im Fuhrpark kann wegen der Verletzung von Halterpflichten zur strafrechtlichen Haftung des Fuhrparkverantwortlichen nach § 21 StVG führen.Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München, mit der ein verantwortlicher Betriebsleiter einer Bäckerei mit rechtskräftigem Urteil vom 21.10.2016 (Az. 912 Cs 413 Js 141564/16) wegen fahrlässigen Anordnens oder Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1.250 Euro verurteilt worden ist.
Beitrag: Strafrechtliche Haftung für unzureichenden Kontrollen

In der Regel steht das Unternehmen, das den Fuhrpark betreibt, selbst in der Halterverantwortung. Für das Unternehmen haften zuallererst deren vertretungsberechtigte Geschäftsführungsorgane, bei der GmbH ist dies der GmbH-Geschäftsführer und bei der AG deren Vorstand. Kann die Geschäftsleitung die Halterpflichten für Firmenfahrzeuge nicht selbst wahrnehmen, z. B. eine Führerscheinkontrolle persönlich durchführen, sollte eine Übertragung dieser Pflichten im Wege der Aufgabendelegation erfolgen.
Beitrag: Wie funktioniert eine wirksame Delegation im Fuhrparkmanagement?

Methoden der Führerscheinkontrolle
Bei der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark gibt es zwei grundlegende Vorgehensweisen. Hierbei wird zwischen der manuellen Führerscheinkontrolle und der elektronischen Führerscheinkontrolle unterschieden. Beide Varianten haben das gleiche Ziel: die sichere Kontrolle der Führerscheine von Dienstwagenfahrern zur rechtlichen Absicherung des Fuhrparkmanagements.
Jedes Unternehmen, das seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellt, muss die Führerscheine dieser Mitarbeiter regelmäßig kontrollieren. Für die meisten Fuhrparks ist die Einführung einer elektronischen Führerscheinkontrolle lohnenswert, weil dadurch aufwendige Prozesse und Papierchaos vermieden werden können. Doch welche Technologien zur Führerscheinkontrolle stehen zur Auswahl und wodurch unterscheiden sie sich?
Beitrag: 3 Technologien zur elektronischen Führerscheinkontrolle im Vergleich

Das Smartphone löst in vielen Bereichen ehemals analoge Abläufe ab. Auch im Fuhrparkmanagement ist dieser Wandel zunehmend spürbar, zum Beispiel bei der elektronischen Führerscheinkontrolle. Bei der Suche nach einem passenden Anbieter ist dabei die von ihm eingesetzte Technologie das wichtigste Entscheidungskriterium, wenn es um die Qualität einer Führerscheinkontrolle geht. Warum dies so ist und worauf es bei der Auswahl des passenden Anbieters ankommt, zeigen wir in diesem Beitrag:
Beitrag: Technologien zur Smartphone-Führerscheinkontrolle im Vergleich

Die manuelle Führerscheinkontrolle
Ein erster Schritt
Um im ersten Schritt abgesichert zu sein, kann in kleinen Fuhrparks noch auf die manuelle Kontrolle der Führerscheine zurückgegriffen werden. Häufig verwenden Fuhrparkverantwortliche hierfür verschiedene Nachweisbögen oder Formulare. Bei der Kontrolle selbst wird zwischen Erstkontrollen und Folgekontrollen unterschieden – je nach Typ sind unterschiedliche Daten zu erfassen und zu prüfen.
Bei der erstmaligen Erfassung eines Führerscheins (zum Beispiel eines neuen Mitarbeiters), werden alle relevanten Daten des Führerscheins erfasst. Sind alle Daten erfasst, wird ein Wiedervorlagetermin für die Folgekontrolle angelegt. Erfasst werden bei der Erstkontrolle:
- Fahrerdaten
- Führerscheindaten wie Ausstellungs- und Ablaufdaten und Führerscheinnummer
- die gültige Führerscheinklasse
- Unterschrift des Fuhrparkverantwortlichen und des Fahrers
Oftmals wird in der Praxis eine Kopie des Führerscheins angefertigt und archiviert. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist dies allerdings kritisch zu beurteilen. Schließlich sind Fuhrparks heutzutage durch elektronische Lösungen in der Lage sehr datensparsam ohne Führerscheinkopien auszukommen. Wenn Kopien erstellt werden, dürfen diese nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
Bei den Folgekontrollen wird der Führerschein mit den erfassten Daten der Erstkontrolle abgeglichen. Dabei ist zu beachten, dass der Führerschein zwingend im Original vorgelegt werden muss. Kopien des Führerscheins dürfen nicht anerkannt werden. Die Folgekontrolle findet zum Datum der Wiedervorlage statt. Nach erfolgter Kontrolle wird erneut ein Wiedervorlagedatum für die nächste Kontrolle erstellt.
Die Dokumentation erfolgt in einem entsprechenden Nachweisbogen oder Formular. Der Fuhrparkverantwortliche und der Dienstwagenfahrer zeichnen die durchgeführte Kontrolle ab und bestätigen somit, dass sie erfolgreich durchgeführt wurde. Nachweisbögen und Formulare sind bei der manuellen Kontrolle so zu archivieren, dass sie den zuständigen Behörden jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können.
Für Folgekontrollen sollte das Formular folgende Bestandteile aufweisen:
- Datum der Kontrolle
- Unterschrift des Fahrers und Fuhrparkverantwortlichen
- Bemerkungszeile für Auffälligkeiten
Die Vorteile elektronischer Lösungen
Bei den unterschiedlichen Methoden zur Führerscheinkontrolle zeigt sich deutlich, dass elektronische Lösungen viele Vorteile für den Fuhrpark mit sich bringen. LapID deckt mit der Driver App, dem RFID-Siegel und der Manager App jedes Szenario ab.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Keine Lästige Terminkoordination und automatische Erinnerung
Sie steigern die Effizienz im Fuhrpark, denn das Fuhrparkmanagement muss sich nicht länger mit der Terminverwaltung der Kontrolltermine befassen. Diese werden von selbst über das jeweilige System erstellt und Ihre Fahrer erhalten automatisch Erinnerungen per E-Mail oder SMS.
Automatische Dokumentation
Manuelle Arbeitsschritte, wie beispielsweise die Erfassung der Kontrollen auf Formularen, werden durch elektronische Prozesse ersetzt.
Sparen Sie Zeit, bis zu 52 Minuten pro Fahrer im Jahr
Durch den Einsatz elektronischer Lösungen zur Führerscheinkontrolle wird das Fuhrparkmanagement entlastet und kann den Fokus auf andere Aufgaben richten.
Bundesweites Prüfstationennetz, Fahrer initiieren die Kontrolle selbst
Auch die Dienstwagenfahrer profitieren von einem automatisierten System. Sie müssen nicht länger persönlich für die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark erscheinen, sondern können diese zeit- und ortsunabhängig durchführen, zum Beispiel an einer Shell-Tankstellen oder DEKRA Niederlassungen.
Jedes Unternehmen mit einem Fuhrpark muss die Führerscheine der Mitarbeiter kontrollieren. Nun stellt sich die Frage, wie dies umgesetzt werden soll. Wird die Führerscheinkontrolle intern abgebildet oder wird ein Anbieter für elektronische Führerscheinkontrollen beauftragt? Aus unserer Sicht überwiegen die Vorteile einer elektronischen Führerscheinkontrolle deutlich.
Beitrag: Was sind die Vorteile einer elektronischen Führerscheinkontrolle?

Die elektronische Führerscheinkontrolle von LapID
Driver App
Weitere InformationenManager App
Weitere InformationenLapID Siegel
Weitere InformationenDie Driver App
Mit der Driver App kontrolliert der Fahrer seinen Führerschein eigenständig und bequem von zu Hause oder unterwegs per Smartphone. Die einzigen Voraussetzungen sind ein Smartphone mit Internetverbindung und ein deutscher EU-Kartenführerschein. Die eigentliche Kontrolle erfolgt nachgelagert in einem mehrstufigen Prüfverfahren. Die Driver App hält damit dem Vergleich einer physischen Sichtkontrolle stand und macht sie zur ersten, zweifelsfrei rechtssicheren mobilen Lösung in der Führerscheinkontrolle. Bei dieser Methode bleibt der Führerschein unverändert – ein Siegel wird nicht benötigt. Es entsteht kein operativer Aufwand und entsprechend schnell kann die Methode implementiert werden. Auch das Thema Datenschutz hat bei der Driver App nachweisbar höchste Priorität. | |
Die Manager App
Mit der Manager App prüft eine befugte Person (z.B. Vorgesetzter, Fuhrparkleiter, Personaler) den Führerschein eines Fahrers. Die Manager App erkennt die Führerscheinnummer von EU Führerscheinen und ruft die entsprechenden Daten des Fahrers auf. Die befugte Person bestätigt die Echtheit und Kontrolle des Führerscheins. Die durchgeführte Kontrolle wird im System abgespeichert und automatisch dokumentiert. Bei anderen Führerscheinen (z.B. Papierführerschein) kann die Führerscheinnummer einfach in der App eingegeben werden. | |
Das LapID Siegel
Das RFID-Siegel ist absolut fälschungs- und manipulationssicher und kann bei jeder Art von Führerschein angewendet werden. Es wird bei der einmaligen Registrierung des Fahrers auf dem Führerschein angebracht. Das elektronische Siegel kann rückstandslos vom Führerschein entfernt werden, wobei die patentierte Technologie dafür sorgt, dass das Siegel bei der Entfernung zerstört wird. Eine Übertragung auf einen anderen Führerschein ist somit ausgeschlossen. Die rechtliche Unbedenklichkeit des LapID Siegels wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bescheinigt. Die Kontrolle kann an einer von 1.200 öffentlichen Prüfstationen oder einer internen Prüfstation erfolgen. | |
Das LapID Kundensystem – Alles aus einer Hand
In unserem Kundensystem sind alle Funktionen und Informationen für die Anwendung, Pflege und Verwaltung der elektronischen Führerscheinkontrolle im Betrieb abgebildet. Auch die LapID Fahrerunterweisung kann hier verwaltet werden. Für die Nutzung des LapID Kundensystems werden nur ein PC mit Internetzugang und eine E-Mail-Adresse benötigt. Der Anwender wird einfach und schnell durch alle Abläufe und Informationen geführt. Es können beispielsweise die Stammdaten der Fahrer verwaltet oder überfällige Führerscheinnachweise eingesehen und die gesammelten Informationen mit einem Klick exportiert werden. Jeder Fahrer kann einem oder mehreren Administratoren zugeordnet werden – die Dokumentation bleibt dabei lückenlos und nachvollziehbar. |
Datenschutz: Ein wichtiges Thema auch im Fuhrparkmanagement
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) sowie Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
Auch bei der Führerscheinkontrolle liegt ein besonderer Fokus auf dem Thema Datenschutz. Schließlich werden bei der Kontrolle personenbezogene Daten verarbeitet. Wird ein externes System zur Kontrolle der Führerscheine verwendet, ist bei der Auswahl des Anbieters der Datenschutz mitzuberücksichtigen. Personenbezogene Daten sind beispielsweise:
- allgemeine Personendaten, Kennnummern, Bankdaten, Onlinedaten,
- physische Merkmale, Besitzmerkmale, Kundendaten,
- Werturteile, sachliche Verhältnisse und
- bestimmbare Daten.
Diese Daten dürfen nicht ohne weiteres durch jeden verarbeitet werden.
Bei LapID hat die sichere Verarbeitung von Fahrerdaten oberste Priorität. Dies spiegelt sich auch in der regelmäßigen Überprüfung durch den TÜV-Süd wieder. Markt mit einer regelmäßig überprüften Auftragsverarbeitung.
Einige Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes sind:
- Verwendung von Verschlüsselungsverfahren nach dem aktuellsten Stand der Technik.
- Verschlüsselte Erfassung und Übertragung der Daten von Smartphone-Apps zu Backend-Systemen.
- Keine Speicherung von personenbezogenen Daten auf Identifikationsmedien wie z.B. auf dem Führerschein angebrachten Siegeln.
- Zugriffs- und Zugangskontrollen für Räumlichkeiten.
- Regelmäßig stattfindende Datenschutzschulungen für Mitarbeiter sowie für Mitarbeiter unserer Dienstleister.
Nach mehrjähriger Verhandlung wurde 2016 die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Mit der EU-DSGVO gelten ab dem 25. Mai 2018 in ganz Europa die gleichen Standards im Bereich des Datenschutzrechtes. Dies zeigt die immer stärker werdende Bedeutung von Datenschutz in Politik und Wirtschaft.
Unternehmen, die ihr Fuhrparkmanagement durch die Automatisierung der Führerscheinkontrolle effizienter gestalten möchten, sollten darauf achten, dass der Anbieter die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt. Worauf dabei zu achten ist, haben wir in diesem Beitrag aufgeschlüsselt.
Beitrag: Datenschutz bei der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark (nach DSGVO)

Im Rahmen des Fuhrparkcontrollings können Fuhrparkmanager heutzutage moderne Instrumente wie z.B. Software – ggf. in Kombination mit im Fahrzeug verbauter Hardware – zur Analyse des Fahrstils der Dienstwagennutzer für interne Auswertungszwecke einsetzen. Damit wird eine Fahrerbewertung in Bezug auf wirtschaftliche Faktoren über den reinen Spritverbrauch hinaus möglich.
Die Digitalisierung ermöglicht beispielsweise auch die Auswertung des Beschleunigungs- und Bremsverhaltens bis hin zur Aufzeichnung von Höchst- und Durchschnittsgeschwindigkeiten sowie – unter Berücksichtigung GPS-gestützter Geodaten der Fahrtstrecken und Umweltbedingungen – die Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen. Mitunter wird hiermit auch ein externer Dienstleister beauftragt.

Kurz vor dem Wirksam werden der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 haben wir die wichtigsten Aspekte dieser Verordnung für Arbeitgeber und deren Bedeutung für das Fuhrparkmanagement beleuchtet. Bei der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) handelt es sich um eine Verordnung der europäischen Union. Im Rahmen dieser Verordnung werden Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten getroffen. Diese betreffen Unternehmen und öffentliche Stellen in der gesamten EU. Da es sich bei der Verordnung um EU-Recht handelt, gilt diese unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die DSGVO basiert in Teilen auf den bereits bestehenden Regelungen der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46.

Wissenswertes für den Betriebsrat
LapID bietet Unternehmen seit 2006 automatisierte Lösungen zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Führerscheinkontrolle. Mit rund 2.500 Kunden und über 500.000 Kontrollen pro Jahr ist LapID Marktführer. Bei Rückfragen stehen wir für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Soll eine elektronische Führerscheinkontrolle im Unternehmen eingeführt, wird bei großen Unternehmen gegebenenfalls der Betriebsrat in Entscheidungsprozesse eingebunden. Meist ist die Notwendigkeit der Führerscheinkontrolle nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG und § 2 b AKB für den Betriebsrat bereits bekannt, da bis zur Einführung eines elektronischen Prozesses bereits die manuelle Kontrolle der Führerscheine durchgeführt wurde.
Die Einbindung des Betriebsrats ist wichtig, da bei der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark auch personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Schutz dieser Daten ist ein Interesse des Betriebsrats. Wird die Kontrolle durch einen Dienstleister oder ein fremdes System durchgeführt, ist die sichere Verarbeitung von Mitarbeiterdaten zu gewährleisten – siehe oben: Datenschutz.