Margarita Schmitt
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Gesetzliche Grundlagen der Führerscheinkontrolle

Überblick über die rechtlichen Anforderungen

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Dies stellt er sicher, indem er die Führerscheine der Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Grundlage für die Pflicht zur Führerscheinkontrolle ist insbesondere das Straßenverkehrsgesetz. Paragraf 21 StVG macht deutlich, welche Konsequenzen dem Arbeitgeber drohen, wenn die Führerscheinkontrolle nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. In diesem Rahmen wird der Arbeitgeber als Halter eines Fahrzeugs in die Pflicht genommen.

Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe:

Von der Führerscheinkontrolle betroffen sind alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und Branche, sofern sie ihren Mitarbeitern feste Firmenwagen oder Poolfahrzeuge zur Verfügung stellen.

Im Gesetz ist nicht klar definiert, auf welche Art und Weise die Führerscheinkontrolle durchgeführt werden muss. Es gibt jedoch Rahmenbedingungen, die der Arbeitgeber im Rahmen seiner Halterverantwortung beachten muss.

Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage der Führerscheinkontrolle im Fuhrparkmanagement:

Die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark gehört zu den zentralen Pflichten der Halterverantwortung im Fuhrpark. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es jedoch nicht. Was der Fahrzeughalter im Rahmen der Fahrzeugüberlassung an Dritte zur Führerscheinkontrolle zu organisieren und zu veranlassen hat, ist nirgendwo geregelt. Damit fehlt es an einer „positiven“ Rechtsregelung zur Führerscheinkontrolle.

Die Verpflichtung zur Führerscheinkontrolle im Fuhrpark ergibt sich allerdings aus einer „negativen“ Regelung, die bei Nichteinhaltung zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann: Will sich der Halter nicht selbst nach Paragraf 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen, dann darf er niemanden ans Steuer lassen, der keine Fahrerlaubnis besitzt oder der gerade ein Fahrverbot verbüßt.

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Der Halter bzw. der halterverantwortliche Fuhrparkmitarbeiter muss im eigenen Interesse vorbeugend eine Führerscheinkontrolle durchführen. So vermeidet er die aus Paragraf 21 Abs.1 Nr.2, Abs.2 Nr.1, Abs.2 Nr.3 StVG folgende strafrechtliche Halterhaftung wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Dabei muss er grundsätzlich vor der Überlassung seines Kraftfahrzeugs an einen Mitarbeiter prüfen, ob dieser im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Er muss sich die zuverlässige Kenntnis verschaffen, dass der Dienstwagennutzer eine für den Betrieb des überlassenen Fahrzeugs ausreichende und unbeschränkte Fahrerlaubnis hat (siehe: Warum muss eine Führerscheinkontrolle im Fuhrpark erfolgen?).

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Die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark ist mindestens zweimal jährlich durchzuführen. Bei diesem Kontrollintervall handelt es sich um eine anwaltliche Empfehlung. Zweimal jährlich heißt dabei allerdings nicht, „jedes halbe Jahr“. Die Führerscheinkontrolle kann auch in kürzeren oder längeren Abständen erfolgen, sofern dies erforderlich ist.

In Ausnahmefällen kann eine häufigere Kontrolle der Führerscheine sinnvoll sein. Ausnahmefälle sind z. B.:

  • Bei Verdacht eines bestehenden Fahrverbots
    Bei einem nicht feststehenden Nutzerkreis bei Pool- und Servicefahrzeugen
    Bei einer erhöhten Schadenanzahl oder mehrfachen Anhörungsbögen
    Bei der bekannten Einnahme von Medikamenten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch
    Bei ausländischen Führerscheinen
    Bei bevorstehendem Ablauf einer Fahrerlaubnisklasse oder Schlüsselzahl
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Vor der Überlassung des Fahrzeugs an einen Mitarbeiter ist die sorgfältige Prüfung der Fahrerlaubnis erforderlich. Insbesondere bei ausländischen Führerscheinen ist zu überprüfen, ob diese in Deutschland gültig sind. Das gilt auch für die auf dem Führerschein eingetragenen Fahrerlaubnisklassen. Bei ausländischen Führerscheinen ist es ratsam, Rücksprache mit dem Landratsamt oder dem Automobilverband zu halten. So kann sichergestellt werden, dass die vorliegende Fahrerlaubnis in Deutschland gültig ist.

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In der Regel steht das Unternehmen, das den Fuhrpark betreibt bzw. welches das Geschäftsfahrzeug angeschafft hat, selbst in der Halterverantwortung. Für das Unternehmen haften zuallererst deren vertretungsberechtigte Geschäftsführungsorgane. Bei der GmbH ist dies der GmbH-Geschäftsführer und bei der Aktiengesellschaft deren Vorstand. Kann oder will die Geschäftsleitung die Halterpflichten für Firmenfahrzeuge nicht persönlich wahrnehmen – z. B. eine Führerscheinkontrolle höchstpersönlich durchführen – sollte eine Übertragung dieser Pflichten im Wege der Aufgabendelegation erfolgen.

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Die Führerscheinkontrolle bei Poolfahrzeugnutzern ist ebenso Pflicht wie bei Nutzern mit fest zugeordneten Dienstwagen. Je nach Konstellation (z. B. mehrere Fahrer kurz nacheinander) kann die Kontrolle komplex werden.

Die Kontrolle des Führerscheins sollte bei Poolfahrzeugnutzern vor der allerersten Nutzung des Fahrzeugs erfolgen. Anschließend ist eine regelmäßig wiederkehrende (2x jährlich) Kontrolle ausreichend. Die Kontrollen müssen sicher dokumentiert werden.

Zusätzlich bietet sich bei Poolfahrzeugen das Führen eines Fahrtenbuchs an, um nachvollziehen zu können, welcher Nutzer mit dem Fahrzeug unterwegs war.

Die Regelung zur Führerscheinkontrolle sollte in der sog. Pool-Policy festgelegt werden.

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Werden ausländische Führerscheinkontrolle unzureichend kontrolliert, drohen die gleichen Konsequenzen wie bei einer unzureichenden Kontrolle inländischer Führerscheine. Ausländische Führerscheine behalten auch für den Aufenthalt in Deutschland ihre Gültigkeit und berechtigen zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf deutschen Straßen. Außerhalb der EU- sowie den EWR-Mitgliedsstaaten wird in der Regel zusätzlich ein internationaler Führerschein benötigt, der nur gemeinsam mit dem nationalen Führerschein gültig ist. Verlegt ein Fahrer seinen Wohnsitz für mindestens 185 Tage nach Deutschland, ist sein ausländischer Führerschein (EU oder EWR) bis zum Ablauf gültig. Fahrer außerhalb der EU oder dem EWR-Raum benötigen spätestens nach sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis – Ausnahmen sind jedoch möglich. Abgelaufene Fahrerlaubnisklassen, beispielsweise für C- und D-Klassen, sind im Inland für maximal sechs Monate gültig.

Seit dem Brexit wird der britische Führerschein gleich einem Führerschein aus einem Drittland behandelt – zumindest so lange, bis es ein neues Abkommen zwischen EU und Großbritannien gibt.

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Die konkreten Anforderungen an die Durchführung einer Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber, das unternehmensinterne Fuhrparkmanagement oder durch damit beauftragte Dritte, wie externe Dienstleistungsunternehmen, ergibt sich indirekt aus der Strafvorschrift des Paragraf 21 StVG. Grundsätzlich darf ein Fahrzeughalter niemanden ans Steuer eines Dienstwagens lassen, der nicht im Besitz einer dafür gültigen Fahrerlaubnis ist oder der ein zeitiges Fahrverbot verbüßt. Siehe hier die Einzelheiten zu den Grundlagen, zur Häufigkeit der Kontrollen, zur Kontrolle im Pool, sowie bei bekanntem Verlust der Fahrerlaubnis. Doch worauf ist bei der Umsetzung der Führerscheinkontrolle zu achten?

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Allgemeines zum Führerschein

Überblick über die unterschiedlichen Führerscheinarten

Was genau ist der Führerschein eigentlich? Bei einem Führerschein handelt es sich um ein amtliches Dokument, mit welchem die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges bescheinigt wird.

Oft verwechselt: Führerschein und Fahrerlaubnis. Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich nicht um das Dokument, sondern um den reinen Verwaltungsakt, der darlegt, dass die Person zum Fahren von Fahrzeugen grundsätzlich berechtigt ist.

Im Rahmen des Fuhrparkmanagements ist darauf zu achten, dass alle Dienstwagenfahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Durch Verkehrsverstöße kann es für den Fahrer zum Entzug des Führerscheins kommen. In manchen Fällen muss auch die Gültigkeit der Fahrerlaubnis selbst überprüft werden. Dies ist der Fall, wenn die Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugklassen befristet ist oder nur bis zu einem bestimmten Datum oder Lebensalter gilt.

Weitere Informationen rund um den Führerschein, die verschiedenen Arten und Fahrerlaubnisklassen:

Verlust Fahrerlaubnis Papierführerschein und Kartenführerschein
Blog
Führerscheinarten in Deutschland
Rückseite deutscher EU-Kartenführerschein
Blog
Fahrerlaubnisklassen: Alle Führerscheinklassen im Überblick
vorderseite deutscher papierführerschein
Blog
Führerscheinkontrolle: Der Papierführerschein im Fuhrpark
Kartenführerscheine Großbritannien
Blog
Internationaler Führerschein: Gültigkeit, Dauer und Kosten im Überblick
Rückseite EU-Kartenführerschein
Blog
Schlüsselzahlen im Führerschein im Überblick
Blog
Führerschein C1 und C1E: Gültigkeit, Ablauf, Kosten und Strafe

Ablauf der Führerscheinkontrolle

Diese Schritte müssen Sie beachten

Mögliche Strafen für den Fahrzeughalter lassen sich nur vermeiden, wenn die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark ordnungsgemäß und mit höchster Sorgfalt durchgeführt wird. Die Frage nach dem „Wie“ ist somit nicht unerheblich.

Darf ein Mitarbeiter im Unternehmen erstmalig ein Firmenfahrzeug benutzen, müssen seine Führerscheindaten aufgenommen und die Gültigkeit geprüft werden. Das kann sowohl neue Mitarbeiter im Unternehmen betreffen als auch langjährige Mitarbeiter, die erstmals einen Firmenwagen erhalten oder nutzen.

Für die Erfassung der Führerscheindaten sowie für die anschließenden Kontrollen ist der Arbeitgeber als Fahrzeughalter verantwortlich. Die Pflicht kann er jedoch an geeignete Personen im Unternehmen übertragen. In der Regel wird damit der Fuhrparkverantwortliche eines Unternehmens betraut. Wenn das Unternehmen keinen Fuhrparkverantwortlichen beschäftigt, können die Aufgaben auch an andere Personen übertragen werden.

Wie häufig eine regelmäßige Führerscheinkontrolle im Fuhrpark durchgeführt werden muss, gibt der Gesetzgeber nicht vor. In der Rechtsprechung wird jedoch eine zweimalige Kontrolle pro Jahr als ausreichend und angemessen betrachtet.

Nachdem die Führerscheindaten bei der Erstkontrolle erfasst wurden, müssen die Daten bei den Folgekontrollen mit den Daten auf dem Original-Führerschein abgeglichen werden.

Die Pflicht zur Führerscheinkontrolle ist auf den ersten Blick klar: Alle Mitarbeiter im Unternehmen, die einen Dienstwagen nutzen dürfen, müssen zur Führerscheinkontrolle antreten. Wie sieht es aber mit Fahrern aus, die bereits seit längerer Zeit krankgeschrieben sind? Wie läuft die Kontrolle bei ausländischen Führerscheinen ab und müssen im Rahmen der Privatnutzung des Dienstwagens auch die Führerscheine von Angehörigen kontrolliert werden? Das sind alles Aspekte, die der Arbeitgeber oder das Fuhrparkmanagement ebenfalls bei der Führerscheinkontrolle beachten müssen – denn: Unkenntnis schützt nicht vor einer Strafe.

Wie die Führerscheinkontrolle nun durchgeführt werden kann, ob manuell oder elektronisch, erfahren Sie in den nächsten beiden Abschnitten oder zusammengefasst in diesem Blog-Beitrag: Führerscheinkontrolle im Fuhrpark – manuell oder elektronisch? 

Auf unserem Blog haben wir zudem weitere wichtigste Themen rund um die Führerscheinkontrolle zusammengestellt:

Als Halter der Pool- und Dienstfahrzeuge ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Führerscheine der Mitarbeiter regelmäßig zu kontrollieren. Entsprechend braucht der Fahrzeughalter bzw. der Fuhrparkverantwortliche nicht die Einwilligung der Mitarbeiter, um deren Führerscheine zu kontrollieren. Die Nicht-Erfüllung oder mangelhafte Umsetzung der Führerscheinkontrolle kann u. a. im Falle eines Unfalls zum Versicherungsregress führen.

Die Datenverarbeitung der Führerscheinkontrolle ist durch den Datenschutz abgedeckt. Wird die Führerscheinkontrolle an einen Dienstleister ausgelagert, muss dieser sich an die gesetzlich vorgeschriebene Auftragsverarbeitung halten. Der Arbeitgeber kann die Kontrollmethode bestimmen, wenn er spezifische Regeln einhält und eventuelle Einschränkungen beachtet. Verweigert ein Fahrer die Führerscheinkontrolle, kann die Personalabteilung unterstützend eingebunden werden und wenn das nicht hilft, kann der Arbeitgeber den Dienstwagen entziehen. Bei einem Berufskraftfahrer kann die Verweigerung der Kontrolle ggf. zur Kündigung führen.

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Zu unterscheiden ist bei dienstlich genutzten Privatfahrzeugen zwischen der zufälligen dienstlichen Nutzung und der ausdrücklich angeordneten betrieblichen Nutzung des privaten Fahrzeugs. Für Mitarbeiter, die mit einem privaten Fahrzeug z. B. zur Arbeit unterwegs sind, ist aufgrund der Haltereigenschaft grundsätzlich keine Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber erforderlich. Dennoch kann der Arbeitgeber haften, wenn eine Dienstfahrt mit dem Privatfahrzeug angeordnet wurde und der Arbeitgeber Kenntnis davon hatte, dass der Mitarbeiter nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Hierbei handelt es sich nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen um Anstiftung oder Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Im Dienstwagenüberlassungsvertrag sollte ausdrücklich geregelt werden, welcher Personenkreis das Fahrzeug nutzen darf – sofern eine private Nutzung gestattet ist. Im Rahmen einer „Kollegen-Regel“ darf der Dienstwagen auch von anderen Arbeitnehmern des Unternehmens genutzt werden. Für die Führerscheinkontrolle ergeben sich keine Besonderheiten.

Die Pflicht zur Führerscheinkontrolle besteht auch bei der Nutzung des Firmenwagens durch Dritte. Allerdings kann das Fuhrparkmanagement diese Pflicht an den Dienstwagenfahrer delegieren. Dies sollte schriftlich über die Dienstwagenüberlassungsvereinbarung erfolgen. Der Arbeitnehmer ist dadurch dazu verpflichtet zu prüfen, ob berechtigte Dritte, die den Firmenwagen nutzen, auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

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Die Führerscheinkontrolle bei Poolfahrzeugnutzern ist ebenso Pflicht wie bei Nutzern mit fest zugeordneten Dienstwagen. Je nach Konstellation (z. B. mehrere Fahrer kurz nacheinander) kann die Kontrolle komplex werden.

Die Kontrolle des Führerscheins sollte bei Poolfahrzeugnutzern vor der allerersten Nutzung des Fahrzeugs erfolgen. Anschließend ist eine regelmäßig wiederkehrende (2x jährlich) Kontrolle ausreichend. Die Kontrollen müssen sicher dokumentiert werden.

Zusätzlich bietet sich bei Poolfahrzeugen das Führen eines Fahrtenbuchs an, um nachvollziehen zu können, welcher Nutzer mit dem Fahrzeug unterwegs war.

Die Regelung zur Führerscheinkontrolle sollte in der sog. Pool-Policy festgelegt werden.

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Die Dienstwagenüberlassung zur Privatnutzung ist ein Gehaltsbestandteil. Das schließt den Zeitraum der Entgeltfortzahlung, also sechs Wochen ab dem Krankheitsfall, mit ein. Entfällt danach bei längerer Erkrankung der Lohnanspruch, entfällt damit auch der Privatnutzungsanspruch. Im Arbeitsvertrag kann jedoch geregelt werden, dass der ein länger als sechs Wochen erkrankter Fahrer noch Anspruch auf Privatnutzung des Firmenwagens hat. Aus Fuhrparksicht sollte daher ein Widerrufsbehalt integriert werden, welcher den Arbeitnehmer zur Abgabe des Firmenwagens nach sechs Wochen verpflichtet.

Die Führerscheinkontrolle muss auch bei Krankheit eines Mitarbeiters durchgeführt werden. Je nach Dauer der Krankheit kann die Kontrolle um wenige Wochen verschoben werden, da der Fahrer den Dienstwagen in der Zeit normalerweise ohnehin nicht bewegt. Bei einer (längeren) Krankheit ist der Fahrer jedoch nicht dazu verpflichtet, auf der Arbeit zu erscheinen. Im Zweifel muss das Fuhrparkmanagement einen Mitarbeiter zur Kontrolle beim Wohnort vorbeisenden.

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  1. Sorgfaltspflichten des Halters bzw. des Halterverantwortlichen sind durch Erschwerung der Kontrollmöglichkeiten nicht suspendiert. ­­
  2. Die Möglichkeiten zur Führerscheinkontrolle schränken nicht die Halterpflichten ein.
  3. Eine persönliche Durchführung der Kontrolle ist weiterhin unter Berücksichtigung bestimmter Hygiene-Schutzmaßnahmen möglich. Hierzu zählt auch das Aufsuchen einer Prüfstelle an z. B. einer Tankstelle.
  4. Elektronische Lösungen mittels App können Abhilfe schaffen und die Kontrolle auch im Homeoffice ermöglichen. Darüber können auch Erstkontrollen abgedeckt werden.
  5. Führerscheinkontrolltermine können, sofern kein begründeter Verdacht vorliegt, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Empfohlen wird weiterhin eine Kontrolle des Führerscheins, mindestens zweimal im Jahr (dies bedeutet nicht „alle 6 Monate“).
  6. Die Halterhaftung tritt nicht ohne Weiteres hinter dem Gesundheitsschutz zurück.
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Die manuelle Führerscheinkontrolle

Darauf müssen Sie achten

Die manuelle Führerscheinkontrolle ist nichts anderes als eine physische Kontrolle vor Ort. Der Fuhrparkverantwortliche informiert den Mitarbeiter telefonisch oder per Mail, wenn dieser seinen Führerschein vorlegen muss. Der Dienstwagenfahrer kommt dann ins Büro des Fuhrparkmanagements und lässt seinen Führerschein durch den Fuhrparkmitarbeiter auf Echtheit prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Formular oder einer Checkliste festgehalten. Beide Parteien müssen das Dokument nach erfolgreicher Prüfung gegenzeichnen. Anschließend heftet der Fuhrparkverantwortliche das Dokument ab und vereinbart einen neuen Termin mit dem Fahrer.

Der Ablauf klingt nicht nur kompliziert, sondern er kann auch zeit- und kostenaufwendig sein.

Insbesondere bei großen und dezentralen Fuhrparks verursacht die manuelle Führerscheinkontrolle zunehmend mehr Aufwand. Je mehr Dienstwagenfahrer im Unternehmen beschäftigt sind, umso komplexer wird das Terminmanagement und die Dokumentation. Beim Führen von Listen können Fehler entstehen, Daten unvollständig oder falsch eingetragen werden. Zudem ist nicht nur das elektronische Postfach überfüllt, sondern auch Akten und Büroschränke. Das wiederum erschwert auch die sichere Aufbewahrung der Kontrollberichte.

Ablauf Manuelle Führerscheinkontrolle

Führerscheinkontrolle als Sichtprüfung

Die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark muss immer anhand des Original-Führerscheins des Mitarbeiters erfolgen. Das bedeutet, es muss immer eine Sichtprüfung durchgeführt werden. Diese kann der Arbeitgeber sicherstellen, indem er sich entweder den Führerschein vor Ort zeigen lässt oder mittels elektronischer Systeme, die einer Sichtprüfung gleichkommen. Eine Kontroll-App, die lediglich eine digitale Aufnahme von dem Führerschein macht, ohne weitere Sicherheitsmerkmale zu prüfen, ist nicht rechtssicher. Das System muss die Echtheit des Führerscheins feststellen können. Fotokopien des Führerscheins sind ebenfalls nicht zulässig.

Die Sicherheitsmerkmale am Führerschein werden regelmäßig verbessert und erweitert. So gibt es inzwischen mehrere Generationen an Führerscheinen mit unterschiedlichen Sicherheitsmerkmalen.

Künftig sollen alle im Umlauf befindlichen Führerscheine den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Darum findet bis zum Jahr 2033 eine große Umtauschaktion statt. Bis dahin müssen alle alten Papierführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine umgeschrieben worden sein. Auch Kartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen zum genannten Stichdatum ausgetauscht sein.

Für kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeitern und Fahrzeugen ist der Aufwand für die manuelle Führerscheinkontrolle überschaubar. Problematischer ist hingegen der Verwaltungsaufwand, der durch die Aufbewahrung sowie rechtssichere Dokumentation der Kontrollbögen entsteht.

LapID hat dafür eine Lösung entwickelt, bei der Unternehmen die Führerscheine weiterhin „händisch“ kontrollieren können, die Dokumentation aber digital erfolgt. Mit LapID Free haben Unternehmen einen kostenfreien Zugang zum LapID System. Manuell durchgeführte Führerscheinkontrollen können hier lückenlos dokumentiert und jedem Fahrer einzeln zugeordnet werden. Vor jedem Prüftermin werden die Fahrer automatisch per Mail an den anstehenden Termin erinnert. Mehr Infos dazu:

Icon manuelle Schulung
Download Kontrollbogen
Verzichten Sie auf Excellisten zur Dokumentation der Führerscheinkontrolle, nutzen Sie hierfür einfach unseren kostenfreien Kontrollbogen und erfassen Sie die Erstkontrolle sowie alle Folgekontrollen.
LapID Führerscheinkontrolle
Warum manuell, wenn es auch digital und automatisiert geht? Mit LapID wählen Sie aus drei miteinander kombinierbaren Kontrollmethoden und können so jeden Führerschein in Ihrem Fuhrpark einfach, effizient und rechtssicher kontrollieren.
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Die Alternative zu manuellen Führerscheinkontrollen mit einem Kontrollbogen ist LapID Free. Dokumentieren Sie Führerscheinkontrollen einfach digital und rechtssicher im LapID System - die Durchführung erfolgt dabei weiterhin in Form einer Sichtprüfung.

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Die automatisierte Führerscheinkontrolle

So einfach kann die Führerscheinkontrolle sein

Die automatisierte Führerscheinkontrolle meint die Durchführung der Kontrolle im Fuhrpark mit Hilfe von elektronischen und digitalen Systemen. Das bedeutet zum einen, dass der Fuhrparkverantwortliche zur Dokumentation der Führerscheinkontrolle ein digitales Verwaltungssystem nutzt. Die Kontrollen werden hier jedem Fahrer zugeordnet und die Prüfergebnisse in der digitalen Fahrerakte hinterlegt.

Zum anderen bezieht sich „elektronisch“ auch auf die Hilfsmittel, die bei der eigentlichen Kontrolle genutzt werden. Dabei ist es essenziell, dass die eingesetzten Technologien die Echtheit des Führerscheins nachweisen können. Nur dann gleichen digitale Kontrollmethoden einer Sichtprüfung.

Gute Systeme für die automatisierte Führerscheinkontrolle sorgen für eine effiziente Gestaltung von Prozessen im Fuhrpark. Sie sparen Zeit und Kosten. Der Ablauf der Kontrolle läuft vollautomatisch ab, das Fuhrparkmanagement muss nichts weiter tun. Erinnerungen an anstehende Führerscheinkontrollen werden automatisch an den Fahrer verschickt. Das Ergebnis der Kontrolle wird ebenfalls automatisch an das Verwaltungssystem übermittelt. Hier erfolgt die Dokumentation der Prüfungen lückenlos. Nur wenn eine Kontrolle nicht erfolgreich ist, wird der Fuhrparkverantwortliche informiert. Das Fuhrparkmanagement muss also nur noch in Ausnahmefällen tätig werden und wird bei seiner täglichen Arbeit entlastet.

Aber auch für die Fahrer ist der Kontrollprozess einfach und zeitsparend. Abhängig von der Kontrollmethode muss der Mitarbeiter bei der elektronischen Führerscheinkontrolle nicht mehr beim Fuhrparkleiter vorstellig werden. Dank der eingesetzten Technologien kann die Kontrolle orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden.

Ablauf Elektronische Führerscheinkontrolle

Elektronische Lösungen zur Führerscheinkontrolle bieten somit viele Vorteile für den Fuhrpark. LapID deckt mit der Driver App, dem LapID Siegel und der Manager App jedes Szenario im Fuhrparkmanagement ab.

Ihre Vorteile auf einen Blick: Was sind die Vorteile einer elektronischen Führerscheinkontrolle? 

Keine Lästige Terminkoordination und automatische Erinnerung: Sie steigern die Effizienz im Fuhrpark, denn das Fuhrparkmanagement muss sich nicht länger mit der Terminverwaltung der Kontrolltermine befassen. Diese werden von selbst über das jeweilige System erstellt und Ihre Fahrer erhalten automatisch Erinnerungen per E-Mail oder SMS.

Automatische Dokumentation: Manuelle Arbeitsschritte, wie bspw. die Erfassung der Kontrollen auf Formularen, werden durch elektronische Prozesse ersetzt.

Sparen Sie Zeit, bis zu 52 Minuten pro Fahrer im Jahr: Durch den Einsatz elektronischer Lösungen zur Führerscheinkontrolle wird das Fuhrparkmanagement entlastet und kann den Fokus auf andere Aufgaben richten.

Fahrer initiieren die Kontrolle selbst: Auch die Dienstwagenfahrer profitieren von einem automatisierten System. Sie müssen nicht länger persönlich für die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark erscheinen, sondern können diese zeit- und ortsunabhängig durchführen.

LapID Driver App nach erfolgreicher Kontrolle
Mehr als nur Führerscheinkontrolle
Profitieren Sie von den zusätzlichen Features und Funktionen der LapID Führerscheinkontrolle.
  • Dynamische Kontrollintervalle
    Mit dem dynamischen Kontrollintervall ermöglicht LapID allen Fuhrparkverantwortlichen mehr Flexibilität in der Führerscheinkontrolle. Wählbar sind 2-3 Kontrollen oder 4 Kontrollen pro Jahr. Die Abstände zwischen den Kontrollen sind zufällig und werden vom LapID System automatisch berechnet.
  • Fahrerlaubnisklassen-überwachung
    In manchen Fällen reicht die reine Führerscheinkontrolle nicht aus. Dann muss das Unternehmen auch wissen, wie lange bestimmte Führerscheinklassen gültig sind. Das ist besonders für Speditionen oder Unternehmen der Personenbeförderung relevant. Fahrer der C- und D-Klassen müssen diese beispielsweise alle fünf Jahre erneuern. Mit der Fahrerlaubnisklassenüberwachung von LapID ist das problemlos möglich.
  • DEKRA-Siegel-Service
    Im Rahmen unserer Kontrollmethode „LapID Siegel“ bieten wir einen Service zum Anbringen der Siegel auf dem Führerschein an. Das sollte nur von autorisierten Personen übernommen werden. Wir arbeiten hierfür mit unserem langjährigen Partner DEKRA zusammen.
  • Kontrolle von Poolfahrzeugnutzern
    Auch die Führerscheine von „Gelegenheitsfahrern“ im Unternehmen müssen regelmäßig geprüft werden. Für Poolfahrzeugnutzer bieten wir eine spezielle Kontrollmöglichkeit an. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Erinnerungsfunktion für zusätzliche Termine und (Ablauf-) Fristen
    Neben der Führerscheinkontrolle gibt es noch weitere wichtige Termine im Fuhrpark, die eingehalten werden müssen. Dazu gehört beispielsweise die Untersuchung G25. Untersuchungstermine können ebenfalls im LapID System verwaltet werden.
  • Systemschnittstelle/ API
    Sie nutzen bereits ein Fuhrparkmanagementsystem und möchten dort die Führerscheinkontrolle integrieren? Kein Problem! Die LapID Führerscheinkontrolle ist bereits in vielen Lösungen integriert. Dafür arbeiten wir mit namhaften Partnern zusammen. Auf Wunsch richten wir auch eine Schnittstelle zu neuen Systemen ein.
  • Ein System für Führerscheinkontrolle und UVV-Themen
    Neben der Führerscheinkontrolle gibt es im Fuhrpark weitere wichtige Pflichten, die der Arbeitgeber einhalten muss. Dazu gehören auch die UVV-Themen Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung. LapID bietet hierfür ebenfalls digitale Lösungen an, die neben der Führerscheinkontrolle im selben System verwaltet werden. Fahrer und Fahrzeugdaten müssen somit nur einmalig angelegt werden.
Driver App im Einsatz
Kontrollmethode
LapID Driver App
Kontrollmethode
LapID Siegel
Führerscheinkontrolle mit der LapID Manager App
Kontrollmethode
LapID Manager App

Besonderheit: Berufskraftfahrer

Zusätzliche Anforderungen & Fahrerqualifizierungsnachweis

Fahrerqualifizierungsnachweise und Berufskraftfahrerqualifikation

Werden Berufskraftfahrer im Unternehmen beschäftigt, ist auch hier eine Führerscheinkontrolle erforderlich.

Besonders zu beachten: Neben dem Führerschein selbst und den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen muss hier zusätzlich der Fahrerqualifizierungsnachweis und das Vorhandensein der Schlüsselzahl 95 kontrolliert werden. 

Mit LapID lassen sich die Fahrerlaubnisklassen und Fahrerqualifizierungsnachweise Einfach und vor allem rechtssicher überwachen und überprüfen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier:

Erfassung und Überprüfung des Fahrerqualifizerungsnachweises mit LapID

Wichtige Tipps zur Anbieterwahl

Darauf sollten Sie achten

Die Anforderungen an elektronische Kontrollsysteme sind groß und die Auswahl des richtigen Anbieters sollte wohl bedacht sein. Immerhin ist jeder Fuhrpark anders und stellt ganz individuelle Ansprüche an ein externes Kontrollsystem.

Durchgesetzt haben sich bei der Führerscheinkontrolle vor allem zwei Lösungen: Bei der einen Variante wird auf dem Führerschein ein Identifikationsmedium wie ein NFC-Chip (wie das LapID Siegel), ein Barcode oder ein QR-Code angebracht. Bei der anderen Variante initiiert der Fahrer die Führerscheinkontrolle einfach über eine Smartphone-App (wie der LapID Driver App).

LapID verfügt als Erfinder der elektronischen Führerscheinkontrolle nicht nur über viele Jahre Erfahrung im Fuhrparkmanagement, sondern auch über die notwendige Expertise. Mehr als 4.000 Kunden nutzen unsere Lösungen bereits und jährlich werden über 500.000 Führerscheinkontrollen durchgeführt.

Wie sich die LapID Kontrollmethoden von anderen auf dem  Markt unterscheiden und worauf Sie achten sollten:

Icon PDF Bereitstellung
Führerscheinkontrollmethoden im Vergleich (PDF)
Kompakt zusammengefasst: der Überblick über die verschiedenen Methoden der Führerscheinkontrolle am Markt. Jetzt Download sichern.
Icon Führerscheinkontrolle Fahrerlaubnisklassen
Methoden der elektronischen Führerscheinkontrolle im Vergleich
Jedes Unternehmen, das seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellt, muss deren Führerscheine regelmäßig kontrollieren. Nun stehen Arbeitgeber vor der Wahl, wie sie bei der Kontrolle der Führerscheine vorgehen sollen. Für die meisten Fuhrparks ist die Einführung einer elektronischen Führerscheinkontrolle lohnenswert, weil dadurch aufwendige Prozesse und Papierchaos vermieden werden können. Doch welche Technologien zur Führerscheinkontrolle stehen zur Auswahl und wodurch unterscheiden sie sich? In unserem Beitrag werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Kontrollmethoden mit Identifikationsmedien und Smartphone-Apps.
Grafik Methoden
Entwicklungsstufen der Führerscheinkontrolle per Smartphone
Die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch die Art und Weise, ob nun mittels digitaler Unterstützung oder ohne, ist nicht definiert. Ab einer gewissen Anzahl an Fahrzeugen und Fahrern verbraucht eine rein manuelle Führerscheinkontrolle sehr viel Zeit. Daher gibt es mittlerweile viele Lösungen auf dem Markt, die das Fuhrparkmanagement entlasten. Insbesondere App-Lösungen sind sehr komfortabel und werden stetig weiterentwickelt. Wir verschaffen einen Überblick über die Automatisierungsstufen der elektronischen Führerscheinkontrolle via App.

Ein Vergleich der unterschiedlichen Technologien lohnt sich. Aber auch die Anbieter selbst, sollten Sie bei der Wahl eines Dienstleisters auf den Prüfstand stellen. Können die angebotenen Services alle Anforderungen Ihres Fuhrparks erfüllen oder bleiben wichtige Kriterien offen?

Gute elektronische Kontrollsysteme sollten bestimmte Kriterien erfüllen, damit eine rechtssichere und ordnungsgemäße Führerscheinkontrolle im Fuhrpark sichergestellt werden kann.

Wichtige Aspekte in diesem Zusammenhang sind:

  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Manipulationsschutz- und Fälschungssicherheit
  • Hohe technische Qualität
  • Entlastung des Fuhrparkmanagements
  • Kontrollen in Echtzeit
  • Orts- und zeitunabhängig
  • Umfangreicher und persönlicher Support
  • Lückenlose und rechtssichere Dokumentation

Auf der Suche nach einer Softwarelösung zur Optimierung bestehender Prozesse, hat man häufig die Qual der Wahl und muss eine Entscheidung aus einer Vielzahl von Anbietern treffen. Aber wie lassen sich unterschiedliche Softwarelösungen am besten miteinander vergleichen? In diesem Beitrag befassen wir uns mit den Grundlagen des Angebots- und Anbietervergleichs und geben nützliche Tipps, wie diese im Arbeitsalltag umgesetzt werden können.

 

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Auf der Suche nach einer Softwarelösung zur Optimierung bestehender Prozesse hat man häufig die Qual der Wahl und muss eine Entscheidung aus einer Vielzahl von Anbietern treffen. Genauso ist es auch, wenn es um die Einführung einer elektronischen Führerscheinkontrolle im Fuhrparkmanagement geht. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über mögliche Kriterien, die bei der Auswahl einer Lösung zur elektronischen Führerscheinkontrolle berücksichtigt werden sollten und führen einen exemplarischen Vergleich durch.

 

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Datenschutz und Betriebsrat

Worauf Sie sonst noch bei der Führerscheinkontrolle achten müssen

Auch bei der Führerscheinkontrolle liegt ein besonderer Fokus auf dem Thema Datenschutz. Schließlich werden bei der Kontrolle personenbezogene Daten verarbeitet. Wird ein externes System zur Kontrolle der Führerscheine verwendet, ist bei der Auswahl des Anbieters der Datenschutz mit zu berücksichtigen.

Soll eine elektronische Führerscheinkontrolle im Unternehmen eingeführt werden, wird bei großen Unternehmen ggf. der Betriebsrat in Entscheidungsprozesse eingebunden. Meist ist die Notwendigkeit der Führerscheinkontrolle nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG und § 2 b AKB für den Betriebsrat bereits bekannt, da bis zur Einführung eines elektronischen Prozesses bereits die manuelle Kontrolle der Führerscheine durchgeführt wurde.

Da bei der Führerscheinkontrolle im Fuhrpark, wie bereits erwähnt auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist die Einbindung des Betriebsrats wichtig. Der Betriebsrat hat ein Interesse an dem Schutz dieser Daten.  Wird die Kontrolle durch einen Dienstleister oder ein fremdes System durchgeführt, ist die sichere Verarbeitung von Mitarbeiterdaten zu gewährleisten.

Personenbezogene Daten müssen aus datenschutzrechtlicher Sicht für andere unzugänglich sein. Wie Datenschutz bei der Führerscheinkontrolle DSGVO-konform umgesetzt werden kann, haben wir im Beitrag zusammengestellt: Datenschutz im Fuhrparkmanagement & Unternehmen