Führerscheinkontrolle als Sichtprüfung
Die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark muss immer anhand des Original-Führerscheins des Mitarbeiters erfolgen. Das bedeutet, es muss immer eine Sichtprüfung durchgeführt werden. Diese kann der Arbeitgeber sicherstellen, indem er sich entweder den Führerschein vor Ort zeigen lässt oder mittels elektronischer Systeme, die einer Sichtprüfung gleichkommen. Eine Kontroll-App, die lediglich eine digitale Aufnahme von dem Führerschein macht, ohne weitere Sicherheitsmerkmale zu prüfen, ist nicht rechtssicher. Das System muss die Echtheit des Führerscheins feststellen können. Fotokopien des Führerscheins sind ebenfalls nicht zulässig.
Die Sicherheitsmerkmale am Führerschein werden regelmäßig verbessert und erweitert. So gibt es inzwischen mehrere Generationen an Führerscheinen mit unterschiedlichen Sicherheitsmerkmalen.
Künftig sollen alle im Umlauf befindlichen Führerscheine den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Darum findet bis zum Jahr 2033 eine große Umtauschaktion statt. Bis dahin müssen alle alten Papierführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine umgeschrieben worden sein. Auch Kartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen zum genannten Stichdatum ausgetauscht sein.
Für kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeitern und Fahrzeugen ist der Aufwand für die manuelle Führerscheinkontrolle überschaubar. Problematischer ist hingegen der Verwaltungsaufwand, der durch die Aufbewahrung sowie rechtssichere Dokumentation der Kontrollbögen entsteht.
LapID hat dafür eine Lösung entwickelt, bei der Unternehmen die Führerscheine weiterhin „händisch“ kontrollieren können, die Dokumentation aber digital erfolgt. Mit LapID Free haben Unternehmen einen kostenfreien Zugang zum LapID System. Manuell durchgeführte Führerscheinkontrollen können hier lückenlos dokumentiert und jedem Fahrer einzeln zugeordnet werden. Vor jedem Prüftermin werden die Fahrer automatisch per Mail an den anstehenden Termin erinnert. Mehr Infos dazu: