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Fahrerunterweisung - rechtliche Grundlagen

Die Durchführung der Fahrerunterweisung nach UVV ist durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, das Arbeitsschutzgesetz sowie die Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben. Dabei ist die Unterweisung jährlich zu wiederholen.

Mit dem E-Learning-System von LapID sind Unterweisungen im Fuhrpark so leicht wie noch nie. Dienstwagenfahrer können die Unterweisung einfach und flexibel jederzeit durchführen – und das sogar in ihrem eigenen Tempo und mit Verständnisprüfung und Abschlusszertifikat.

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Grundlagen der UVV Unterweisung

Rechtliche Grundlagen

Konsequenzen

Fahrerunterweisung nach UVV

Jedes Unternehmen, das seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellt, ist gesetzlich verpflichtet seine Mitarbeiter im Umgang mit Dienstfahrzeugen zu unterweisen. Mitarbeiter sollen im Rahmen dieser Unterweisung für Gefahren bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen sensibilisiert werden – beispielsweise für das sichere Verhal­ten bei Pannen. Die Unterweisung muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen.

Mit LapID erfüllen Sie diese Pflicht bequem per E-Learning:

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  • Stets aktuelle Inhalte auf Basis der Unfallverhütungsvorschriften
  • Dokumentation der Unterweisungen
  • Orts- und Zeitunabhängigkeit

Die Fahrerunterweisung ist gesetzlich klar im Arbeitsschutzgesetz und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt:

  • Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
  • Nach § 35 DGUV Vorschrift 70 darf der Arbeitgeber nur solche Fahrer mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen betrauen, die im Führen des Fahrzeugs unterwiesen sind und die ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.
Ladungssicherung
Konsequenzen

Kommt es zu einem Unfall oder Schadenfall, drohen dem Arbeitgeber und dem Furparkverantwortlichen rechtliche Konsequenzen, wenn involvierte Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß unterwiesen wurden:

  • Keine Übernahme der Unfallkosten durch die Berufsgenossenschaft und Regress des Arbeitgebers durch den Unfallversicherungsträger.
  • Verhängung eines Bußgeldes durch den Unfallversicherungsträger.
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bei vorsätzlich ungenügender oder unterlassener Unterweisung.
  • Schadenersatzansprüche des betroffenen Mitarbeiters gegen den Arbeitgeber.
  • Regress des Arbeitgebers gegen den Fuhrparkverantwortlichen, sofern dieser für die nicht ordnungsgemäße Unterweisung verantwortlich ist.
Rechtliche Anforderungen Fahrerunterweisung

FAQ - Fragen und Antworten auf einen Blick

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Diese sichert Arbeitnehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufserkrankungen ab. Ein wichtiger Bereich ist hier die Prävention. Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung werden hierbei in § 14 ff. siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes haben die Berufsgenossenschaften für die einzelnen Berufszweige und Branchen Unfallverhütungsvorschriften erstellt. Diese sind Grundlage des Arbeitsschutzes in Unternehmen. Unfallverhütungsvorschriften sind also Rechtsnormen der gesetzlichen Unfallversicherung, die nach § 15 SGB VII erlassen werden.

 

Eine wichtige Vorschrift ist die DGUV Vorschrift 1. Diese besagt, dass im deutschen Recht bestimmten Maßnahmen zum Arbeitsschutz gelten. Für die einzelnen Branchen und Geschäftszweige kann es weitere detaillierte Vorschriften geben. Eine für den Fuhrpark hierbei besonders relevante Vorschrift ist die DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge. Diese behandelt alle wesentlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung (UVV) bei der Nutzung von Fahrzeugen. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Informationen, die durch die DGUV veröffentlicht werden und als Richtlinie für die Sicherung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dienen.

Unterschieden wird hier zwischen:

  • Berufsgenossenschaftlichen Regeln (DGUV-Regeln)
  • Berufsgenossenschaftlichen Informationen (DGUV-Informationen)
  • Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (DGUV-Grundsätze)

Das Arbeitsschutzgesetz dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Dies soll durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sichergestellt werden. Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind Unternehmungen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Maßnahmen zur Gestaltung menschengerechter Arbeit. Der Gültigkeitsbereich des Arbeitsschutzgesetzes wird in § 2 Abs. 2 geregelt und umfasst u.a. Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie weitere Berufsgruppen, die in ihrem Berufsbild Beschäftigte sind.

Mehr zum Thema gibt es auf unserem Blog:

Bei einer Unterweisung wird einer Person oder einem Personenkreis Wissen vermittelt. Im Unternehmen sind vor allem Arbeitsunterweisungen für Arbeitsschutz und Gesundheit relevant. Gesetzliche Grundlage hierfür ist insbesondere Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Auch im Fuhrpark gibt es relevante Mitarbeiterunterweisungen. Für Dienstwagenfahrer muss der Arbeitgeber beispielsweise mindestens einmal jährlich die Fahrerunterweisung nach UVV durchführen. Dabei lernen die Mitarbeiter den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr.

Mehr Informationen zur Fahrerunterweisung nach UVV:

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